Pflegegeld Rechner 2026 – Leistungen nach Pflegegrad 2 bis 5 berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-07

Der Pflegegeld Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung Ihnen 2026 je nach Pflegegrad zusteht. Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn sie die häusliche Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige. Wer stattdessen einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, bekommt die höhere Pflegesachleistung. Dieser Pflegegrad Rechner 2026 rechnet beide Leistungen aus und berechnet die anteilige Kombinationsleistung, wenn Sie beides mischen.

Kurz erklärt: 2026 beträgt das Pflegegeld 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5) im Monat. Die Pflegesachleistung liegt höher: 796 €, 1.497 €, 1.859 € und 2.299 €. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Pflegegeld Rechner 2026

Pflegegeld und Pflegesachleistung 2026 im Überblick

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen dem Pflegegeld für selbst organisierte häusliche Pflege und der Pflegesachleistung für professionelle ambulante Pflegedienste. Beide Leistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht. Für 2026 bleiben die Beträge nach derzeitiger Rechtslage unverändert; die nächste Dynamisierung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

PflegegradPflegegeld/MonatPflegesachleistung/Monat
Pflegegrad 10 € (nur Entlastungsbetrag 131 €)
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die damit frei verfügen kann – meist als Anerkennung für pflegende Angehörige. Die Pflegesachleistung dagegen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Viele Pflegebedürftige nutzen sowohl einen Pflegedienst als auch die Pflege durch Angehörige. Für diesen Fall gibt es die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzen Sie zum Beispiel 60 % der Ihnen zustehenden Pflegesachleistung über einen Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Der Rechner oben setzt diese Aufteilung exakt um.

Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Werden 60 % der Sachleistung (896,40 €) für den Pflegedienst genutzt, bleiben 40 % des Pflegegeldes (239,60 €) für die Angehörigenpflege übrig. So lässt sich professionelle Unterstützung mit familiärer Pflege flexibel kombinieren.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es 2026 weitere Bausteine: Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegegraden (auch Grad 1) für Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gilt seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag, das Gemeinsame Jahrespflegebudget von bis zu 3.539 € für die Pflegegrade 2 bis 5. Hinzu kommen bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (etwa Handschuhe, Desinfektionsmittel) sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Bei vollstationärer Pflege im Heim zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen Zuschuss (Pflegegrad 2: 805 €, Pflegegrad 5: 2.096 €). Den verbleibenden Eigenanteil tragen die Pflegebedürftigen selbst, wobei ein nach Heimaufenthaltsdauer gestaffelter Leistungszuschlag (bis zu 75 %) auf den pflegebedingten Eigenanteil greift.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst (MD) beziehungsweise bei privat Versicherten Medicproof in einem Begutachtungsverfahren fest. Bewertet werden sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).

Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Antrag auf einen Pflegegrad wird formlos bei der Pflegekasse gestellt; danach folgt der Begutachtungstermin meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Pflegegeld und Steuer – das gilt 2026

Das an die pflegebedürftige Person gezahlte Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Auch wenn ein pflegender Angehöriger das Pflegegeld als Anerkennung erhält, bleibt es in der Regel steuerfrei, sofern die Pflege aus sittlicher Verpflichtung erfolgt (typisch bei nahen Angehörigen). Wer dagegen gewerblich pflegt, muss die Einnahmen versteuern.

Pflegende Angehörige können zudem über die Rentenversicherung abgesichert sein: Wer eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen nicht erwerbsmäßig pflegt, erhält Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Diese Beiträge erhöhen die spätere eigene Rente – ein oft übersehener Vorteil der häuslichen Pflege.

Pflegegeld beantragen – Schritt für Schritt

Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, die organisatorisch an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen. Wichtig ist das Antragsdatum: Wird der Pflegegrad bewilligt, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet. Es lohnt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, die in der Regel im häuslichen Umfeld stattfindet. Bereiten Sie sich auf den Termin vor: Führen Sie ein Pflegetagebuch über mehrere Tage, in dem Sie festhalten, bei welchen Verrichtungen welche Hilfe nötig ist und wie viel Zeit das beansprucht. Halten Sie Arztbriefe, Medikamentenpläne und Hilfsmittel bereit. Eine vertraute Person sollte beim Termin anwesend sein. Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid; gegen eine zu niedrige Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern.

Die Pflegekassen bieten zudem eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Pflegeberater helfen, die passenden Leistungen zu kombinieren, einen Versorgungsplan zu erstellen und weitere Hilfen wie Tagespflege, Verhinderungspflege oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen. Wer das volle Leistungsspektrum ausschöpft, kann die finanzielle und organisatorische Belastung der Pflege deutlich verringern. Der Pflegegeld Rechner oben gibt Ihnen die Beträge, mit denen Sie Ihre Versorgung planen können.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

2026 beträgt das Pflegegeld 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 pro Monat. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €. Diese Beträge gelten seit der Erhöhung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 unverändert fort.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege privat – etwa durch Angehörige – organisiert wird; es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Die Pflegesachleistung deckt die Kosten eines professionellen ambulanten Pflegedienstes und ist deutlich höher (z. B. 1.497 € statt 599 € bei Pflegegrad 3). Sie wird direkt mit dem Dienst abgerechnet.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Bei der Kombinationsleistung mischen Sie Pflegedienst und Angehörigenpflege. Nutzen Sie etwa 60 % der Pflegesachleistung, erhalten Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt. So lässt sich professionelle Unterstützung flexibel mit familiärer Pflege kombinieren. Der Rechner berechnet die anteiligen Beträge.

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Stattdessen steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zu, dazu Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Ist Pflegegeld steuerpflichtig?

Nein, das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Auch wenn pflegende Angehörige es als Anerkennung erhalten, bleibt es in der Regel steuerfrei, sofern die Pflege aus sittlicher Verpflichtung gegenüber nahen Angehörigen erfolgt. Gewerbliche Pflege ist dagegen steuerpflichtig.

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?

Nein. Die letzte Erhöhung von 4,5 % trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Für 2026 sind die Beträge nach aktueller Rechtslage gleich geblieben. Die nächste Dynamisierung der Pflegeleistungen ist erst zum 1. Januar 2028 gesetzlich vorgesehen.

Bekomme ich als pflegender Angehöriger Rentenpunkte?

Ja. Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt, erhält Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Diese erhöhen die spätere eigene Rente. Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad und der gewählten Leistungsart ab.

Was ist die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege springt ein, wenn die Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit), Kurzzeitpflege bei vorübergehender stationärer Pflege. Seit 1. Juli 2025 gibt es dafür ein gemeinsames Jahrespflegebudget von bis zu 3.539 € für die Pflegegrade 2 bis 5, das flexibel auf beide Leistungen verteilt werden kann.