Nebenjob Steuer Rechner 2026 | Zweitjob Steuerklasse 6

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-07-25

Der Nebenjob Steuer Rechner 2026 zeigt Ihnen, wie viel Netto von Ihrem Zweitjob in Steuerklasse 6 übrig bleibt und wie viel Sie voraussichtlich über die Steuererklärung zurückbekommen. In Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag – jeder Euro wird sofort besteuert. Deshalb ist der monatliche Nettoabzug hoch, aber die Steuererklärung bringt oft eine kräftige Erstattung.

Nebenjob Steuer Rechner 2026

Warum Steuerklasse 6 beim Zweitjob?

Jeder Arbeitnehmer bekommt nur eine Steuerklasse mit Freibeträgen (z. B. Steuerklasse 1 mit Grundfreibetrag 12.348 Euro). Der zweite Arbeitgeber erhält automatisch Steuerklasse 6. Dort gibt es:

Die Folge: Bereits ab dem ersten Euro Nebenverdienst fallen Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag an. Die endgültige Steuerlast wird erst in der Einkommensteuererklärung berechnet, wenn Haupt- und Nebeneinkommen zusammengerechnet und dem regulären Tarif unterworfen werden.

Minijob vs. sozialversicherungspflichtiger Nebenjob

MerkmalMinijob (bis 603 Euro)Nebenjob über 603 Euro
Steuer2 % pauschal (AG zahlt)Steuerklasse 6
Sozialversicherung ANnur RV optional (3,6 %)volle SV-Pflicht
Steuererklärungnicht nötigempfohlen (Erstattung)
Auswirkung auf Hauptjobkeineüber Steuererklärung

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro/Monat (§ 8 Abs. 1 SGB IV).

Rechenbeispiel: 3.000 Euro Hauptjob + 800 Euro Nebenjob

PostenHauptjob (Stkl. 1)Nebenjob (Stkl. 6)
Monatsbrutto3.000 Euro800 Euro
Lohnsteuer monatlichca. 310 Euroca. 155 Euro
RV (9,3 %)279 Euro74,40 Euro
KV (ca. 8,75 %)262,50 Euro70 Euro
PV + AVca. 115 Euroca. 31 Euro
Nettoca. 2.033 Euroca. 470 Euro

Vom 800-Euro-Nebenjob bleiben monatlich nur rund 470 Euro – aber über die Steuererklärung wird die zu viel einbehaltene Steuerklasse-6-Steuer korrigiert. Typische Erstattung: mehrere hundert Euro pro Jahr.

Steuererklärung: Erstattung sichern

In der Einkommensteuererklärung werden beide Einkommen addiert und der Tarif angewendet. Da die monatlichen Abzüge in Steuerklasse 6 höher sind als die tatsächliche Jahressteuer, ergibt sich regelmäßig eine Erstattung. Außerdem können Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten zum Nebenjob) geltend gemacht werden, die den monatlichen Abzug nicht berücksichtigt.

Arbeitszeitgesetz beachten

Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG 8 Stunden nicht überschreiten (vorübergehend bis 10 Stunden möglich mit Ausgleich). Bei Haupt- plus Nebenjob werden die Stunden zusammengezählt. Der Hauptarbeitgeber muss in der Regel über die Nebentätigkeit informiert werden.

Dieser Nebenjob Steuer Rechner zeigt vereinfachte Schätzungen der monatlichen Abzüge und der erwarteten Erstattung. Die tatsächlichen Beträge hängen von individuellen Freibeträgen, Werbungskosten und dem Gesamteinkommen ab. Nutzen Sie die Einkommensteuererklärung, um die endgültige Steuerlast zu ermitteln.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Minijob neben Vollzeitjob

Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto im Hauptjob (Steuerklasse I) und nimmt einen Minijob mit 500 Euro/Monat auf. Der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt abgabenfrei für den Arbeitnehmer (pauschale Abgaben von ca. 30 Prozent trägt der Minijob-Arbeitgeber). Netto: 500 Euro zusätzlich, ohne Abzüge. Gesamtnetto: ca. 2.330 + 500 = 2.830 Euro.

Beispiel 2: Sozialversicherungspflichtiger Nebenjob in Steuerklasse VI

Gleicher Hauptjob (3.500 Euro, Steuerklasse I), Nebenjob 1.000 Euro brutto. In Steuerklasse VI fällt ab dem ersten Euro Lohnsteuer an (kein Grundfreibetrag). Lohnsteuer Klasse VI auf 1.000 Euro: rund 200 Euro. SV-Beiträge: 1.000 x 20,85 % = 209 Euro. Netto vom Nebenjob: ca. 591 Euro. Aber: Bei der Einkommensteuererklärung werden Haupt- und Nebeneinkommen zusammen veranlagt. Die Überzahlung in Klasse VI wird teilweise erstattet, da der tatsächliche Durchschnittssteuersatz niedriger ist als der Klasse-VI-Satz.

Beispiel 3: Selbstständiger Nebenjob

Ein Angestellter (40.000 Euro Jahresbrutto) erzielt nebenbei 800 Euro/Monat als freiberuflicher Webdesigner (9.600 Euro/Jahr). Der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) wird zum Gesamteinkommen addiert. Gesamteinkommen: ca. 49.600 Euro. Die zusätzliche Einkommensteuer auf den Nebenverdienst (bei ca. 35 Prozent Grenzsteuersatz) beträgt rund 3.360 Euro/Jahr. Gewerbesteuer fällt bei Freiberuflern nicht an. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro ist bereits durch den Hauptjob ausgeschöpft.

Nebenjob-Formen im Steuervergleich

Nebenjob-FormSteuer für ArbeitnehmerSozialversicherungGrenze
Erster Minijob neben HauptjobKeine (Pauschale zahlt AG)Keine (nur RV optional)603 Euro/Monat
Zweiter Minijob oder MidijobSteuerklasse VIVolle SV-PflichtKein Freibetrag
Freiberufliche NebentätigkeitESt auf GewinnKeine SV (freiwillig KV)Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn
Gewerbliche NebentätigkeitESt + GewSt auf GewinnKeine SVFreibetrag GewSt 24.500 Euro
ÜbungsleiterpauschaleSteuerfrei bis 3.000 Euro/JahrSV-freiNebenberuflich, gemeinnützig

Genehmigung und Arbeitszeitgrenzen

In den meisten Arbeitsverträgen ist eine Nebentätigkeit anzeige- oder genehmigungspflichtig. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen: Konkurrenztätigkeit, Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen (maximal 48 Stunden pro Woche insgesamt nach ArbZG), Beeinträchtigung der Haupttätigkeit, oder Verletzung der Treuepflicht. Eine Nebentätigkeit ohne Information des Arbeitgebers kann eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen.

Steuererklärung: So holen Sie zu viel gezahlte Steuern zurück

Bei einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob in Steuerklasse VI wird monatlich deutlich mehr Lohnsteuer einbehalten als tatsächlich geschuldet. Grund: Steuerklasse VI berücksichtigt keine Freibeträge. Bei der Einkommensteuererklärung werden Haupt- und Nebeneinkommen zusammengerechnet und nach dem regulären ESt-Tarif besteuert. Die Differenz zwischen einbehaltener und tatsächlicher Steuer wird erstattet. Typische Erstattung bei 1.000 Euro Nebenjob und 3.500 Euro Hauptjob: 500 bis 1.000 Euro pro Jahr.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Steuerklasse gilt für den Nebenjob?

Für den Zweitjob wird automatisch Steuerklasse 6 zugewiesen, wenn er kein Minijob ist. In Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag, keine Werbungskostenpauschale und keinen Sonderausgabenpauschbetrag – die Steuer wird ab dem ersten Euro berechnet.

Lohnt sich ein Minijob oder ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob?

Ein Minijob bis 603 Euro monatlich ist pauschal mit 2 Prozent Lohnsteuer belegt und für den Arbeitnehmer praktisch abgabenfrei. Bei einem höheren Verdienst lohnt sich der Blick auf die Steuererklärung: In Steuerklasse 6 wird zwar viel einbehalten, aber über die Einkommensteuererklärung erhält man oft einen Teil zurück.

Bekomme ich bei einem Nebenjob in Steuerklasse 6 Geld zurück?

Häufig ja. Steuerklasse 6 hat die höchsten monatlichen Abzüge, weil kein Freibetrag berücksichtigt wird. Bei der Einkommensteuererklärung werden aber alle Einkünfte zusammengerechnet und nach dem regulären Tarif besteuert. Die zu viel einbehaltene Steuer wird erstattet.

Muss ich auf den Nebenjob Sozialversicherung zahlen?

Ja, wenn der Nebenjob mehr als 603 Euro monatlich bringt, ist er voll sozialversicherungspflichtig (KV, RV, PV, AV – jeweils Arbeitnehmeranteil). Ein Minijob bis 603 Euro ist sozialversicherungsfrei (optional RV-Beitrag von 3,6 Prozent).

Wie wirkt sich der Nebenjob auf den Hauptjob aus?

Steuerlich wirkt sich der Nebenjob erst über die Einkommensteuererklärung aus, weil Haupt- und Nebeneinkommen zusammen veranlagt werden. Die Steuerklasse und Abzüge des Hauptjobs bleiben unverändert. Sozialversicherungsrechtlich sind die Beschäftigungen getrennt.

Darf ich neben einem Vollzeitjob einen Nebenjob haben?

Grundsätzlich ja, solange der Arbeitgeber des Hauptjobs nicht ausdrücklich Nebentätigkeiten untersagt und die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (10 Stunden pro Tag nach ArbZG) eingehalten werden. Eine Anzeigepflicht besteht oft nach dem Arbeitsvertrag.