Direktantwort: Die Maklerprovision beim Immobilienkauf liegt üblicherweise zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises (inkl. MwSt). Seit dem 23.12.2020 muss der Verkäufer bei Wohnimmobilien mindestens die Hälfte der Provision tragen (§ 656c BGB). Geben Sie den Kaufpreis und den Provisionssatz ein, um Ihren Anteil zu berechnen.
| Region | Üblicher Gesamtsatz (inkl. MwSt) | Käuferanteil (50 %) |
|---|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 7,14 % (je 3,57 %) | 3,57 % |
| NRW, Hessen, Niedersachsen | 7,14 % (je 3,57 %) | 3,57 % |
| Berlin, Brandenburg | 7,14 % (je 3,57 %) | 3,57 % |
| Hamburg | 6,25 % (je 3,125 %) | 3,125 % |
| Sachsen, Thüringen | 7,14 % | 3,57 % |
Die Sätze sind Marktüblichkeiten und keine gesetzlichen Vorgaben. In der Praxis sind die Provisionssätze seit der gesetzlichen Teilung weitgehend einheitlich bei 7,14 Prozent (2 x 3 % netto + MwSt) oder 5,95 Prozent (2 x 2,5 % netto + MwSt).
Das am 23. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a-656d BGB) regelt die Provisionsteilung bei Wohnimmobilien:
Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 bis 2 Prozent) und gegebenenfalls Gutachterkosten. Insgesamt liegen die Nebenkosten bei 9 bis 15 Prozent des Kaufpreises.
Provision 7,14 % (je 3,57 %): Käuferanteil 12.495 Euro. Grunderwerbsteuer Bayern (3,5 %) 12.250 Euro. Notarkosten (ca. 1,5 %) 5.250 Euro. Kaufnebenkosten Käufer: rund 30.000 Euro (8,6 Prozent).
Provision 7,14 % (je 3,57 %): Käuferanteil 17.850 Euro. Grunderwerbsteuer NRW (6,5 %) 32.500 Euro. Notarkosten 7.500 Euro. Kaufnebenkosten Käufer: rund 57.850 Euro (11,6 %). In NRW ist die Grunderwerbsteuer der groesste Posten.
Bei Direktkauf ohne Makler entfaellt die Provision komplett. Bei 400.000 Euro und 5 % Grunderwerbsteuer plus 1,5 % Notar: Nebenkosten nur 26.000 Euro (6,5 %) statt rund 40.000 Euro mit Makler.
| Bundesland | Grunderwerbsteuer | Makler (Kaeuferanteil) | Notar/Grundbuch | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % = 14.000 Euro | 3,57 % = 14.280 Euro | ca. 6.000 Euro | ca. 34.280 Euro |
| Hessen | 6,0 % = 24.000 Euro | 3,57 % = 14.280 Euro | ca. 6.000 Euro | ca. 44.280 Euro |
| NRW | 6,5 % = 26.000 Euro | 3,57 % = 14.280 Euro | ca. 6.000 Euro | ca. 46.280 Euro |
| Hamburg | 5,5 % = 22.000 Euro | 3,13 % = 12.500 Euro | ca. 6.000 Euro | ca. 40.500 Euro |
Seit dem 23. Dezember 2020 muss ein Maklervertrag ueber den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB). Ein muendlicher Vertrag ist nichtig, und der Makler kann keine Provision verlangen. Die Textform erfordert eine schriftliche Erklaerung per Brief, E-Mail oder Nachricht. Zudem darf der Makler dem Kaeufer erst dann eine Provision in Rechnung stellen, wenn der Verkaeufer seinen Provisionsanteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).
Bei Eigennutzung: Die Maklerprovision ist nicht steuerlich absetzbar. Sie erhöht die Anschaffungskosten, was aber bei Eigennutzung keine Auswirkung hat. Bei Vermietung: Die Maklerprovision gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die AfA-Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben. Bei 2 Prozent AfA und einer Maklerprovision von 15.000 Euro ergibt das jährlich 300 Euro zusätzliche Abschreibung über 50 Jahre. Bei gewerblicher Nutzung: Die Kosten sind als Betriebsausgabe sofort absetzbar.
Üblicherweise 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit Dezember 2020 gilt bei Wohnimmobilien die gesetzliche Teilungspflicht: Der Verkäufer darf dem Käufer maximal die Hälfte auferlegen.
Seit Dezember 2020 gilt die Teilungspflicht bei Wohnimmobilien (§ 656c BGB). Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, muss er mindestens die Hälfte selbst tragen. Bei Doppelbeauftragung wird zu gleichen Teilen geteilt.
Ja, die Provision ist frei verhandelbar. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Verhandlungsspielraum besteht vor allem bei hochpreisigen Immobilien.
Ja, 19 Prozent Umsatzsteuer. 3 Prozent netto ergeben 3,57 Prozent brutto. Die meisten Angaben beinhalten bereits die Mehrwertsteuer.
Bei Eigennutzung nein. Bei Vermietung als Anschaffungsnebenkosten über die AfA-Nutzungsdauer. Bei Gewerbeimmobilien als Betriebsausgabe.