Lebensversicherung-Vergleich 2026
Beiträge variieren stark nach Anbieter, Gesundheitsfragen, Tarif. Hier Indikative Schätzung.
Drei Hauptarten Lebensversicherung
Risiko-Lebensversicherung (RLV)
- Reine Hinterbliebenenabsicherung
- Auszahlung nur bei Tod der versicherten Person
- Niedrige Beiträge (bei Gesunden)
- Beispiel: 100.000 € VS, 25 J. Laufzeit, 35 J. Alter: 8-15 €/ML
Kapital-Lebensversicherung (KLV)
- Kombiniert Risikoschutz + Sparkomponente
- Garantierte Mindestversicherungssumme bei Erleben + Tod
- Hohe Beiträge wegen Sparanteil
- Garantiezins 2026: 0,25 % (gesenkt von 4 % in 2000)
- Überschussbeteiligung möglich
Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
- Sparanteil in Investmentfonds (Aktien, Anleihen)
- Höhere Renditechance, aber kein Garantiezins (außer Hybridtarife)
- Versicherungsmantel um ETF-Sparplan
- Steuervorteil bei Verrentung möglich
Garantiezins 2026
| Jahr | Garantiezins |
|---|---|
| 1995-1999 | 4,00 % |
| 2000-2003 | 3,25 % |
| 2004-2006 | 2,75 % |
| 2007-2011 | 2,25 % |
| 2012-2014 | 1,75 % |
| 2015-2016 | 1,25 % |
| 2017-2021 | 0,90 % |
| 2022-2025 | 0,25 % |
| 2026 (gesetzt) | 0,25 % |
BaFin diskutiert 2026 leichte Anhebung auf 0,5 %. Niedriger Garantiezins reflektiert anhaltend niedriges Zinsumfeld. Klassische LVs daher wenig attraktiv für Sparzweck.
Steuerliche Behandlung
Auszahlung im Erlebensfall (KLV/FLV)
Bei Auszahlung als Einmalzahlung gilt:
- Verträge ab 1.1.2005: Halbeinkünfteverfahren (50 % steuerfrei) wenn:
- Vertragsdauer ≥ 12 Jahre
- Auszahlung nach Vollendung 60. Lebensjahr (Verträge bis 2011: 60. LJ; Verträge ab 2012: 62. LJ)
- Sonst voll steuerpflichtig auf den Ertragsanteil
Verrentung statt Einmalzahlung
- Niedriger Ertragsanteil (z.B. 18 % bei Rentenbeginn 65)
- Voll steuerpflichtig auf Ertragsanteil
- Kein Sonderausgabenabzug der Beiträge mehr (nach 2005)
Auszahlung im Todesfall (RLV)
- Steuerfrei beim Bezugsberechtigten ESt-mäßig
- Aber: Erbschaftsteuer kann anfallen, sofern über Freibeträgen
- Tipp: "Übers-Kreuz-Versicherung" – Ehepartner als Bezugsberechtigter erspart ErbSt
Verträge vor 2005
Steuerfrei bei Erfüllung 12-J-Frist + 60. Lebensjahr (oder 5 Jahre Vertragslaufzeit + 12 Jahre seit Vertragsbeginn).
Welche LV für wen?
| Lebenssituation | Empfehlung | Grund |
|---|---|---|
| Junge Familie, ein Hauptverdiener | Risiko-LV | Hinterbliebenenabsicherung kostengünstig |
| Alleinstehend ohne Erben | Keine LV | Niemand zu schützen |
| Kreditnehmer (Hauskauf) | Risiko-LV | Tilgung im Todesfall |
| Sparer, langfristig 25-30 J. | Fondsgebunden oder ETF-Sparplan | Höhere Renditechance |
| Konservativer Sparer | NICHT Kapital-LV | 0,25 % Garantiezins zu niedrig |
| Selbstständige | Risiko-LV + private RV | Sicherheit + Rentenaufbau separat |
Häufige Fehler
- Kapital-LV mit Glaube an "Mindestrendite" – aktuell unrentabel
- Ablösung Bestandsvertrag (alte Verträge mit 4 % Garantiezins behalten!)
- Fondsgebundene LV mit hohen Kosten – TER 1,5-2 % typisch
- Mehrfache Risiko-LVs ohne gegenseitige Anrechnung
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen
Risiko-LV oder Kapital-LV?
Risiko-LV: nur Schutz, billiger. Kapital-LV: + Sparen, aber 2026 unattraktiv (Garantiezins 0,25 %).
Wie hoch sind Beiträge?
Risiko-LV bei 35 J: 8-15 €/ML für 100k VS. Kapital-LV: 250-350 €/ML für 100k VS Endkapital.
Was ist Garantiezins 2026?
0,25 % p.a. Wirtschaftlich kaum sinnvoll für Sparzwecke. ETF-Sparplan deutlich besser.
Wann ist Auszahlung steuerlich begünstigt?
Vertrag ab 2005: 12 J Laufzeit + Auszahlung nach 62. LJ (vor 2012: 60. LJ) → 50 % steuerfrei.
Übers-Kreuz-Versicherung?
Ehepartner versichert sich gegenseitig (statt Selbstversicherung). Erspart Erbschaftsteuer im Todesfall.
Alte LV behalten oder kündigen?
Verträge mit 4 % Garantiezins behalten. Nicht kündigen oder ablösen.
Fondspolice oder ETF-Sparplan?
ETF-Sparplan günstiger (TER 0,2 % vs. 1,5-2 %). Steuervorteil Fondspolice nur bei Verrentung deutlich.
Was passiert bei Vertragsstörung?
Beitragsfreistellung (Versicherungssumme reduziert), Kündigung (Rückkaufswert), Stundung (Beitragsaussetzung). Nicht alle Optionen verfügbar.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.