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Aktualisiert am 2026-05-08 · Autor: Mustafa Bilgic · Stand 2026

Riester-Rente Rechner 2026: Zulagen, Förderquote, Steuervorteil

Berechnen Sie Ihre Riester-Rente Förderung 2026: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € (ab 2008 geboren) bzw. 185 € (vor 2008). Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig. Mindesteigenbeitrag 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen, max 2.100 €/Jahr Sonderausgabenabzug. Geprüft auf Günstigerprüfung.

Hinweis: Diese Seite ist eine Modellrechnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Behördenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich Finanzämter, Steuerberater nach § 3 StBerG, Rechtsanwälte oder ELSTER. Stand der Daten: 2026-05-08. Quellen: BMF, gesetze-im-internet.de, Statistisches Bundesamt, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband.

Riester-Rente Rechner 2026

Mindesteigenbeitrag: 4 % rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen, mindestens 60 €/Jahr.

Riester-Förderung 2026

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt zur Kompensation der Rentenniveau-Absenkung. Förderung in zwei Komponenten:

1. Zulagen (direkte Förderung)

  • Grundzulage: 175 €/Jahr (seit 2018)
  • Kinderzulage: 300 €/Jahr pro Kind geb. ab 1.1.2008, 185 € pro Kind geb. vor 2008
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor 25. Lebensjahr

2. Sonderausgabenabzug

Eigenbeiträge + Zulagen bis 2.100 €/Jahr abziehbar (§ 10a EStG). Ehegatten je 2.100 € (Splitting).

Günstigerprüfung

Finanzamt prüft automatisch:

  • Variante A: Zulagen behalten
  • Variante B: Sonderausgabenabzug + Steuerersparnis abzgl. Zulagen

Wenn Variante B mehr bringt, wird Differenz erstattet. Vorteil B besonders bei hohen Einkommen (> 50.000 € Single).

Mindesteigenbeitrag

Für volle Zulagen muss Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden:

  • Mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens
  • Mindestens 60 €/Jahr (Sockelbetrag)
  • Maximal 2.100 €/Jahr (für Sonderausgabenabzug)

Berechnung Eigenbeitrag

Eigenbeitrag = 4 % × Vorjahreseinkommen - Zulagen

Beispiel: 40.000 € Vorjahreseinkommen, 1 Kind ab 2008. 4 % × 40.000 = 1.600 €. Davon Zulagen 175 + 300 = 475 €. Eigenbeitrag 1.600 - 475 = 1.125 €.

Bei zu niedrigem Eigenbeitrag werden Zulagen anteilig gekürzt (z.B. 50 % Mindesteigenbeitrag → 50 % Zulagen).

Riester-Produkte

Verschiedene Anlageformen mit Zulagenförderung:

  • Riester-Banksparplan: niedrige Kosten, sehr niedrige Rendite (1-2 %)
  • Riester-Fondssparplan: höhere Renditechance (Aktien-ETF), aber Kapitalschutz erforderlich
  • Riester-Rentenversicherung: lebenslange Verrentung, geringe Rendite, hohe Kosten
  • Wohn-Riester (Eigenheim): Tilgung von Eigenheimdarlehen mit Zulagen

Wohn-Riester

Spezielle Variante: Zulagen + Eigenbeiträge fließen in Tilgung selbst genutzter Immobilie. Steuerlich nachgelagerte Versteuerung beim Renteneintritt (Wohnförderkonto). Vorteil bei Selbstnutzung, Nachteil bei Verkauf vor 65.

Reform 2026

Riester-Reform mehrfach diskutiert. Aktuell (Mai 2026): Geplante Erhöhung Grundzulage auf 200 € (noch nicht umgesetzt). Diskussion: Aktien-Quote erhöhen, Beitragsgarantie reduzieren.

Verrentung und Auszahlung

Bei Renteneintritt zwei Optionen:

  • Lebenslange Rente: Standard. Höhe abhängig von Endkapital × Rentenfaktor (typisch 25-30 €/10.000 € Kapital)
  • Einmalauszahlung: bis 30 % des Kapitals bei Rentenbeginn (sog. "Riester-Förderschnellmöglichkeit")

Steuerliche Behandlung Auszahlung

Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung, § 22 Nr. 5 EStG). Vorteil: Im Rentenalter meist niedrigerer Steuersatz als in der Aktivphase.

Vorzeitige Kündigung

Bei Kündigung vor Rentenbeginn werden alle Zulagen und Steuerersparnisse zurückgefordert ("schädliche Verwendung"). Daher Riester-Verträge nur bei langfristigem Plan.

Beispielrechnungen 2026

Beispiel 1: Single, 40.000 € Einkommen, keine Kinder. Mindesteigenbeitrag 4 % × 40.000 = 1.600 €. Davon Grundzulage 175 €. Eigenbeitrag 1.425 €. Sonderausgabenabzug 1.600 €. Steuersatz 24 % → Steuerersparnis 384 €. Günstigerprüfung: 175 € Zulage vs. 384 € - 175 € = 209 € zusätzlich. Gesamtförderung 384 €. Förderquote 24 %.
Beispiel 2: Familie, beide Eltern Riester, 2 Kinder ab 2008, je 35.000 € Einkommen. Pro Person: Eigenbeitrag 1.400 € - 175 (Zulage) - 300 (Kind, einem Elternteil zugeordnet) = 925 €. Bei 2 Kindern (auf eine Person zugeordnet): 1.400 - 175 - 600 = 625 € Eigenbeitrag. Familien-Gesamtförderung ca. 1.250 €/Jahr Zulagen + Steuervorteil.
Beispiel 3: Hochverdiener Single, 80.000 €. Mindesteigenbeitrag 4 % × 80.000 = 3.200 €, gedeckelt bei 2.100 €. Sonderausgabenabzug 2.100 €. Steuersatz 35 %. Steuerersparnis 735 €. Förderquote 35 %.
Beispiel 4: Berufseinsteigerin 24 J., 28.000 €, Vertragsabschluss. Berufseinsteiger-Bonus einmalig 200 €. + Grundzulage 175 €. + Eigenbeitrag 4 % × 28.000 = 1.120 €. Davon Zulage 375 €, Eigenbeitrag 745 €.
Beispiel 5: Zu niedriger Eigenbeitrag. Vorjahreseinkommen 50.000 €. Mindesteigenbeitrag 2.000 €. Tatsächlich nur 1.000 € eingezahlt. Anteil 50 %. Zulagen werden auf 50 % gekürzt (87,50 € statt 175 €).

Häufige Fragen

Wer kann Riester abschließen?

Rentenversicherungspflichtige (Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, ALG-I-Bezieher). Nicht: Selbständige (Ausnahme Künstlersozialkasse).

Wie hoch sind Zulagen 2026?

Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € (ab 2008) / 185 € (vor 2008). Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig.

Was ist Mindesteigenbeitrag?

4 % Vorjahres-Brutto, mindestens 60 €/Jahr. Bei Unterschreitung anteilige Zulagenkürzung.

Lohnt sich Riester 2026?

Bei niedrigen-mittleren Einkommen mit Kindern: ja (hohe Förderquote). Bei Singles ohne Kinder: oft nicht (hohe Kosten, niedrige Rendite).

Was ist Wohn-Riester?

Zulagen-Tilgung selbst genutzter Immobilie. Steuer nachgelagert über Wohnförderkonto.

Schädliche Verwendung?

Vorzeitige Kündigung → alle Zulagen + Steuervorteile zurück. Nur in Notfällen sinnvoll.

Auszahlung – wann und wie?

Ab 62 J. (alte Verträge: 60). Lebenslange Rente, max 30 % Einmalauszahlung.

Erbschaft Riester-Vertrag?

Bei Tod vor Rentenbeginn: Übertragung auf Riester-Vertrag des Ehegatten möglich. Sonst Auszahlung mit Rückforderung Zulagen.

Quellen

Autor

Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.