Riester-Rente Rechner 2026
Mindesteigenbeitrag: 4 % rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen, mindestens 60 €/Jahr.
Riester-Förderung 2026
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt zur Kompensation der Rentenniveau-Absenkung. Förderung in zwei Komponenten:
1. Zulagen (direkte Förderung)
- Grundzulage: 175 €/Jahr (seit 2018)
- Kinderzulage: 300 €/Jahr pro Kind geb. ab 1.1.2008, 185 € pro Kind geb. vor 2008
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor 25. Lebensjahr
2. Sonderausgabenabzug
Eigenbeiträge + Zulagen bis 2.100 €/Jahr abziehbar (§ 10a EStG). Ehegatten je 2.100 € (Splitting).
Günstigerprüfung
Finanzamt prüft automatisch:
- Variante A: Zulagen behalten
- Variante B: Sonderausgabenabzug + Steuerersparnis abzgl. Zulagen
Wenn Variante B mehr bringt, wird Differenz erstattet. Vorteil B besonders bei hohen Einkommen (> 50.000 € Single).
Mindesteigenbeitrag
Für volle Zulagen muss Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden:
- Mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens
- Mindestens 60 €/Jahr (Sockelbetrag)
- Maximal 2.100 €/Jahr (für Sonderausgabenabzug)
Berechnung Eigenbeitrag
Eigenbeitrag = 4 % × Vorjahreseinkommen - Zulagen
Beispiel: 40.000 € Vorjahreseinkommen, 1 Kind ab 2008. 4 % × 40.000 = 1.600 €. Davon Zulagen 175 + 300 = 475 €. Eigenbeitrag 1.600 - 475 = 1.125 €.
Bei zu niedrigem Eigenbeitrag werden Zulagen anteilig gekürzt (z.B. 50 % Mindesteigenbeitrag → 50 % Zulagen).
Riester-Produkte
Verschiedene Anlageformen mit Zulagenförderung:
- Riester-Banksparplan: niedrige Kosten, sehr niedrige Rendite (1-2 %)
- Riester-Fondssparplan: höhere Renditechance (Aktien-ETF), aber Kapitalschutz erforderlich
- Riester-Rentenversicherung: lebenslange Verrentung, geringe Rendite, hohe Kosten
- Wohn-Riester (Eigenheim): Tilgung von Eigenheimdarlehen mit Zulagen
Wohn-Riester
Spezielle Variante: Zulagen + Eigenbeiträge fließen in Tilgung selbst genutzter Immobilie. Steuerlich nachgelagerte Versteuerung beim Renteneintritt (Wohnförderkonto). Vorteil bei Selbstnutzung, Nachteil bei Verkauf vor 65.
Reform 2026
Riester-Reform mehrfach diskutiert. Aktuell (Mai 2026): Geplante Erhöhung Grundzulage auf 200 € (noch nicht umgesetzt). Diskussion: Aktien-Quote erhöhen, Beitragsgarantie reduzieren.
Verrentung und Auszahlung
Bei Renteneintritt zwei Optionen:
- Lebenslange Rente: Standard. Höhe abhängig von Endkapital × Rentenfaktor (typisch 25-30 €/10.000 € Kapital)
- Einmalauszahlung: bis 30 % des Kapitals bei Rentenbeginn (sog. "Riester-Förderschnellmöglichkeit")
Steuerliche Behandlung Auszahlung
Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung, § 22 Nr. 5 EStG). Vorteil: Im Rentenalter meist niedrigerer Steuersatz als in der Aktivphase.
Vorzeitige Kündigung
Bei Kündigung vor Rentenbeginn werden alle Zulagen und Steuerersparnisse zurückgefordert ("schädliche Verwendung"). Daher Riester-Verträge nur bei langfristigem Plan.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen
Wer kann Riester abschließen?
Rentenversicherungspflichtige (Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, ALG-I-Bezieher). Nicht: Selbständige (Ausnahme Künstlersozialkasse).
Wie hoch sind Zulagen 2026?
Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € (ab 2008) / 185 € (vor 2008). Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig.
Was ist Mindesteigenbeitrag?
4 % Vorjahres-Brutto, mindestens 60 €/Jahr. Bei Unterschreitung anteilige Zulagenkürzung.
Lohnt sich Riester 2026?
Bei niedrigen-mittleren Einkommen mit Kindern: ja (hohe Förderquote). Bei Singles ohne Kinder: oft nicht (hohe Kosten, niedrige Rendite).
Was ist Wohn-Riester?
Zulagen-Tilgung selbst genutzter Immobilie. Steuer nachgelagert über Wohnförderkonto.
Schädliche Verwendung?
Vorzeitige Kündigung → alle Zulagen + Steuervorteile zurück. Nur in Notfällen sinnvoll.
Auszahlung – wann und wie?
Ab 62 J. (alte Verträge: 60). Lebenslange Rente, max 30 % Einmalauszahlung.
Erbschaft Riester-Vertrag?
Bei Tod vor Rentenbeginn: Übertragung auf Riester-Vertrag des Ehegatten möglich. Sonst Auszahlung mit Rückforderung Zulagen.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.