Kündigungsfrist Rechner 2026: Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 7 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate. In der Probezeit gilt eine Frist von 2 Wochen.

Dieser Rechner zeigt die gesetzlichen Mindestfristen nach § 622 BGB. Arbeits- und Tarifverträge können längere Fristen vorsehen. Bei fristloser Kündigung (§ 626 BGB) gelten andere Regeln. Keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

Kündigungsfrist berechnen

Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB)

BetriebszugehörigkeitFrist ArbeitgeberFrist Arbeitnehmer
Probezeit (max. 6 Mon.)2 Wochen2 Wochen
0 bis unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahre1 Monat zum Monatsende4 Wochen
5 Jahre2 Monate zum Monatsende4 Wochen
8 Jahre3 Monate zum Monatsende4 Wochen
10 Jahre4 Monate zum Monatsende4 Wochen
12 Jahre5 Monate zum Monatsende4 Wochen
15 Jahre6 Monate zum Monatsende4 Wochen
20 Jahre7 Monate zum Monatsende4 Wochen

Probezeit: 2 Wochen Frist

Während einer vereinbarten Probezeit (maximal sechs Monate) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, und zwar zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein; ohne Vereinbarung gilt sofort die reguläre Vier-Wochen-Frist.

Arbeitsvertrag vs. Gesetz

Der Arbeitsvertrag darf die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer nicht unterschreiten (§ 622 Abs. 5 BGB). Er darf sie aber verlängern, beispielsweise auf drei Monate zum Quartalsende. Wird eine längere Frist für den Arbeitnehmer vereinbart, darf die Frist für den Arbeitgeber nicht kürzer sein. Tarifverträge können dagegen auch kürzere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB).

Sonderfälle

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Rechenbeispiele: Wann ist der letzte Arbeitstag?

Beispiel 1: Arbeitnehmer kündigt am 5. Juli

Gesetzliche Frist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Kündigung geht am 5. Juli zu. 4 Wochen ab 5. Juli = 2. August. Der nächste mögliche Termin ist der 15. August. Letzter Arbeitstag: 15. August (sofern kein abweichender Vertrag).

Beispiel 2: Arbeitgeber kündigt nach 12 Jahren

Gesetzliche Frist: 5 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB). Kündigung geht am 10. März zu. 5 Monate ab März = Ende August. Letzter Arbeitstag: 31. August. Bei längeren Fristen lohnt es sich, den Termin genau zu berechnen.

Tabelle: Letztmöglicher Kündigungstermin 2026

Kündigung zugestellt amFrist 4 Wochen (AN)Frist 3 Monate (AG, 8+ Jahre)
1. Januar 202629. Januar → 31. Januar30. April 2026
1. April 202629. April → 30. April31. Juli 2026
1. Juli 202629. Juli → 31. Juli31. Oktober 2026
1. Oktober 202629. Oktober → 31. Oktober31. Januar 2027

Aufhebungsvertrag als Alternative

Durch einen Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu jedem beliebigen Termin beenden, unabhängig von gesetzlichen Fristen. Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen führen, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund zustimmt. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung beraten und prüfen Sie, ob eine Abfindung vereinbart werden kann.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, der über die gesetzlichen Fristen hinausgeht:

Zugang der Kündigung: Wann beginnt die Frist?

Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht mit dem Absendedatum. Eine persönliche Übergabe wirkt sofort. Ein Einschreiben gilt als zugegangen, wenn es in den Briefkasten des Empfängers geworfen wird (auch wenn er nicht zu Hause ist). Per E-Mail ist eine Kündigung seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr formwirksam; es gilt das Schriftformerfordernis des § 623 BGB (eigenhändige Unterschrift). Bei Zustellung an einem Samstag beginnt die Frist am Samstag, nicht erst am Montag.

Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate zum Monatsende.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern.

Ab wann gelten die verlängerten Fristen?

Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat. Ab 5 Jahren: 2 Monate. Ab 8 Jahren: 3 Monate. Ab 10: 4 Monate. Ab 12: 5 Monate. Ab 15: 6 Monate. Ab 20 Jahren: 7 Monate – jeweils zum Monatsende und nur für Arbeitgeberkündigungen.

Gilt die gesetzliche Frist oder die im Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag darf die gesetzlichen Fristen nicht verkürzen, aber verlängern. Tarifverträge können abweichende Fristen festlegen, auch kürzere.

Zählen Wochenenden und Feiertage bei der Kündigungsfrist mit?

Ja. Fristen werden in Kalenderwochen oder -monaten gerechnet. Wochenenden und Feiertage zählen mit. Die Kündigung muss spätestens am maßgeblichen Tag zugehen.