Das Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit den Einkommensausfall ausgleicht. Anders als das gesetzliche Krankengeld der Krankenkasse wird es als fester Tagessatz vereinbart. Wichtigste Regel: Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen das Nettoeinkommen nicht übersteigen – sonst läge eine Überversicherung vor.
Der Krankentagegeld Rechner 2026 oben ermittelt den maximal sinnvollen Tagessatz aus Ihrem Nettoeinkommen und zeigt die Gesamtleistung für eine erwartete Krankheitsdauer ab der gewählten Karenzzeit.
Der maximale Tagessatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage. Bei 2.500 € netto im Monat sind das rund 83 € pro Tag. Höher darf das Krankentagegeld nicht versichert werden, weil die Versicherung nur den tatsächlichen Verdienstausfall ersetzen darf und keine Bereicherung zulässt.
Bei Selbstständigen, die keine Lohnfortzahlung erhalten, kann das Krankentagegeld bereits ab dem 4., 8. oder 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit greifen. Hier sollte der Tagessatz so bemessen sein, dass er die laufenden privaten und betrieblichen Kosten deckt. Der Rechner schlägt bei einem Tagessatz von 0 automatisch das zulässige Maximum vor.
| Netto/Monat | Max. Tagessatz | Krankentagegeld/Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| 1.800 € | 60,00 € | 1.800 € |
| 2.500 € | 83,33 € | 2.500 € |
| 3.500 € | 116,67 € | 3.500 € |
| 5.000 € | 166,67 € | 5.000 € |
| 7.000 € | 233,33 € | 7.000 € |
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, in dem noch keine Leistung gezahlt wird. Bei Arbeitnehmern beginnt das Krankentagegeld meist ab dem 43. Tag, weil der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen (42 Tage) die Lohnfortzahlung leistet. Eine kürzere Karenzzeit (z. B. ab dem 15. Tag) ist möglich, erhöht aber den Beitrag deutlich.
Selbstständige wählen die Karenzzeit nach ihrer finanziellen Rücklage: Wer einige Wochen Ausfall aus eigenen Mitteln überbrücken kann, wählt eine längere Karenzzeit und spart Beitrag. Im Rechner stellen Sie die Karenzzeit passend zu Ihrer Situation ein; die Leistungsdauer wird entsprechend ab dem ersten Leistungstag berechnet.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von ihrer Krankenkasse – allerdings nur rund 70 % des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf 90 % des Nettoeinkommens und begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Es entsteht also eine Lücke zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld.
Genau diese Lücke schließt eine private Krankentagegeldversicherung. Sie kann ergänzend zum gesetzlichen Krankengeld abgeschlossen werden, um die Differenz zum vollen Nettoeinkommen auszugleichen. Privat Krankenversicherte erhalten gar kein gesetzliches Krankengeld und sind auf eine Krankentagegeldversicherung angewiesen, um nach der Lohnfortzahlung abgesichert zu sein.
Für Selbstständige ist die Krankentagegeldversicherung oft existenziell, weil bei Krankheit das Einkommen sofort wegbrechen kann. Sie sollten den Tagessatz so wählen, dass er nicht nur die privaten Lebenshaltungskosten, sondern auch laufende betriebliche Fixkosten wie Miete oder Leasingraten deckt. Eine separate Betriebsunterbrechungs- oder Praxisausfallversicherung kann ergänzend sinnvoll sein.
Der maximal versicherbare Tagessatz orientiert sich beim Selbstständigen am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten Jahre, das er im Leistungsfall nachweisen muss. Wer sein Einkommen steigert, sollte den Tagessatz regelmäßig anpassen lassen, um im Krankheitsfall nicht unterversichert zu sein.
Das Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist grundsätzlich steuerfrei, weil die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt werden. Allerdings unterliegt es – wie das gesetzliche Krankengeld – dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, der auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird, ohne selbst besteuert zu werden.
In der Steuererklärung ist das bezogene Krankentagegeld daher anzugeben. Bei längerem Bezug kann der Progressionsvorbehalt zu einer Steuernachzahlung führen, weil das Finanzamt den fiktiv höheren Steuersatz auf das Resteinkommen anwendet. Dieser Effekt ist im Rechner nicht abgebildet, sollte aber bei der Steuerplanung berücksichtigt werden.
Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung kommt es auf mehrere Punkte an: die Höhe des Tagessatzes, die Karenzzeit, die Nachversicherungsgarantie bei steigendem Einkommen und die Regelungen zur Beitragsanpassung im Alter. Wichtig ist auch, dass der Tarif bei dauerhafter Berufsunfähigkeit nicht abrupt endet, ohne dass eine Anschlusslösung greift.
Achten Sie zudem auf die Definition der Arbeitsunfähigkeit und auf Ausschlüsse für bestimmte Vorerkrankungen. Der hier gezeigte Rechner liefert die Orientierung für den Tagessatz und die Gesamtleistung; die konkreten Tarifbedingungen entnehmen Sie den Versicherungsunterlagen oder einem unabhängigen Versicherungsberater.
Im Leistungsfall verlangt die Versicherung den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest sowie – bei Selbstständigen – den Nachweis des durchschnittlichen Nettoeinkommens, etwa über den letzten Einkommensteuerbescheid. Stellt sich heraus, dass der versicherte Tagessatz höher liegt als das tatsächliche Nettoeinkommen, kürzt die Versicherung die Leistung auf das zulässige Maß.
Deshalb ist es wichtig, den Tagessatz an das aktuelle Einkommen anzupassen – nach oben bei Gehaltssteigerungen, nach unten bei Einkommensrückgängen. Ein überhöhter Tagessatz führt nicht zu einer höheren Leistung, sondern nur zu unnötig hohen Beiträgen.
Die Arbeitsunfähigkeit muss in der Regel innerhalb weniger Tage gemeldet und durchgehend ärztlich bescheinigt werden. Versäumte Meldefristen oder Lücken in den Attesten können den Leistungsanspruch gefährden. Wer langfristig erkrankt, sollte die Folgebescheinigungen rechtzeitig einreichen. Der Rechner schlägt den maximal sinnvollen Tagessatz vor und verhindert so eine teure Überversicherung, bei der Sie für eine Leistung zahlen, die im Ernstfall ohnehin gekürzt würde.
Bei wiederholten oder langwierigen Erkrankungen kann die Versicherung eine Nachuntersuchung durch einen von ihr beauftragten Arzt verlangen. Wer die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt und die Atteste lückenlos vorlegt, sichert seinen Anspruch und vermeidet Verzögerungen bei der Auszahlung des Krankentagegeldes – gerade bei längeren Ausfällen ein wichtiger Punkt.
Das Krankentagegeld sichert vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab – also Zeiträume, in denen Sie wegen Krankheit zeitweise nicht arbeiten können, aber eine Genesung zu erwarten ist. Wird aus der Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, endet das Krankentagegeld meist nach den Tarifbedingungen, und es greift – sofern vorhanden – die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beide Versicherungen ergänzen sich: Das Krankentagegeld überbrückt die ersten Wochen und Monate, die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen bei dauerhafter Erwerbsminderung langfristig. Wer nur eine Krankentagegeldversicherung hat, ist bei dauerhafter Berufsunfähigkeit nicht ausreichend abgesichert.
Manche Tarife sehen vor, dass das Krankentagegeld endet, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird – oft schon nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. Entsteht in diesem Übergang eine Versorgungslücke, weil keine Berufsunfähigkeitsrente greift, kann die finanzielle Situation kritisch werden. Eine aufeinander abgestimmte Absicherung aus Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher wichtig. Der Rechner bezieht sich auf das Krankentagegeld; die langfristige Absicherung sollten Sie separat prüfen.
Wer Krankengeld und Krankentagegeld kombiniert, sollte darauf achten, dass die Summe beider Leistungen das Nettoeinkommen nicht übersteigt, da sonst die private Versicherung ihre Leistung kürzt. Die Krankentagegeldversicherung wird daher meist passgenau auf die Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und vollem Netto zugeschnitten.
Der Beitrag zur Krankentagegeldversicherung hängt von mehreren Faktoren ab: dem versicherten Tagessatz, der gewählten Karenzzeit, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem ausgeübten Beruf. Eine kürzere Karenzzeit und ein höherer Tagessatz erhöhen den Beitrag, ein höheres Eintrittsalter ebenfalls. Wer früh abschließt und eine angemessene Karenzzeit wählt, sichert sich günstigere Konditionen.
Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Bei privat Krankenversicherten ist das Krankentagegeld oft als Baustein im Gesamttarif integriert.
Auch das Berufsbild beeinflusst den Beitrag: Körperlich belastende oder risikoreiche Tätigkeiten werden teurer eingestuft als Bürotätigkeiten, weil das Risiko längerer Ausfälle höher ist. Manche Versicherer bieten Tarife mit Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs – dann müssen Sie im Krankheitsfall keine Beiträge zahlen. Der hier gezeigte Rechner ermittelt den sinnvollen Tagessatz; die konkrete Beitragshöhe entnehmen Sie einem individuellen Angebot, da sie stark von den genannten persönlichen Faktoren abhängt.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzend abschließt, sollte die Übergangsregelungen beider Verträge aufeinander abstimmen, damit zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und dem Beginn der Berufsunfähigkeitsrente keine Versorgungslücke entsteht. Eine lückenlose Absicherung ist gerade bei langwierigen Erkrankungen entscheidend.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten ab der siebten Woche Krankengeld von ihrer Kasse, das jedoch nur einen Teil des Nettoeinkommens ersetzt. Eine ergänzende private Krankentagegeldversicherung schließt die Lücke zwischen Krankengeld und vollem Nettoeinkommen. Privat Krankenversicherte erhalten gar kein gesetzliches Krankengeld und benötigen das Krankentagegeld, um nach Ablauf der Lohnfortzahlung überhaupt abgesichert zu sein.
Für Arbeitnehmer beginnt der Bedarf meist nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung, für Selbstständige oft schon deutlich früher. Der passende Tagessatz und die richtige Karenzzeit hängen vom Versichertenstatus und der finanziellen Rücklage ab.
Die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen entsteht, weil das gesetzliche Krankengeld auf rund 70 % des Brutto- und höchstens 90 % des Nettoeinkommens begrenzt ist und zudem die Beitragsbemessungsgrenze gilt. Höherverdiener haben daher eine größere Lücke. Wer privat krankenversichert ist, hat ohne Krankentagegeldversicherung nach Ablauf der Lohnfortzahlung gar kein Ersatzeinkommen. Der Rechner berücksichtigt die Karenzzeit und zeigt die Gesamtleistung, sodass Sie Ihren Absicherungsbedarf realistisch einschätzen können.
Für gesetzlich wie privat Versicherte gilt: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird und je gesünder der Versicherte, desto günstiger die Konditionen. Der Rechner hilft, den passenden Tagessatz zu bestimmen, damit die Absicherung weder zu knapp noch unnötig teuer ausfällt.
Auch wenn das private Krankentagegeld selbst steuerfrei ist, muss es in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das Finanzamt ermittelt daraus einen fiktiv höheren Steuersatz, der auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Bei längerem Bezug kann dies zu einer Steuernachzahlung führen, obwohl das Krankentagegeld selbst nicht besteuert wird.
Wer über das Jahr hinweg sowohl reguläres Einkommen als auch Krankentagegeld bezogen hat, sollte mit diesem Effekt rechnen und gegebenenfalls eine Rücklage bilden. Der Progressionsvorbehalt greift ebenso beim gesetzlichen Krankengeld, beim Elterngeld und beim Arbeitslosengeld.
Der Rechner ermittelt die Höhe und Dauer der Krankentagegeldleistung, blendet den steuerlichen Progressionsvorbehalt aber bewusst aus, da dieser von der gesamten Einkommenssituation abhängt. Für die reine Absicherungsplanung – welcher Tagessatz nötig ist und welche Gesamtleistung im Krankheitsfall fließt – liefert der Rechner die entscheidenden Zahlen. Die steuerliche Wirkung sollten Sie bei der Jahresplanung ergänzend berücksichtigen.
Wichtig ist auch die Frage, was bei einem Wechsel des Krankenversicherungsstatus geschieht: Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt oder umgekehrt, sollte die Krankentagegeldabsicherung anpassen, da sich der Bedarf grundlegend ändert. Privat Versicherte ohne gesetzliches Krankengeld benötigen einen höheren Tagessatz und eine an die Lohnfortzahlung angepasste Karenzzeit.
Vor Vertragsabschluss empfiehlt sich ein Vergleich mehrerer Tarife hinsichtlich Tagessatz, Karenzzeit, Beitragsanpassung im Alter und Nachversicherungsgarantie. Ein günstiger Einstiegsbeitrag allein sagt wenig über die langfristige Beitragsstabilität aus. Der Rechner liefert die Grundlage für den richtigen Tagessatz; die Tarifbedingungen entscheiden über die tatsächliche Qualität der Absicherung.
Das Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen Einkommen und gesetzlichem Krankengeld bzw. sichert Selbstständige bei Krankheit ab. Der Tagessatz darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen – bei 2.500 € netto sind das rund 83 € pro Tag. Mit dem Krankentagegeld Rechner 2026 bestimmen Sie den richtigen Tagessatz und sehen, welche Gesamtleistung Ihnen bei längerer Krankheit zusteht.
Das Krankentagegeld darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Der maximale Tagessatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30. Bei 2.500 € netto im Monat sind das rund 83 € pro Tag. Eine höhere Versicherung wäre eine unzulässige Überversicherung.
Das hängt von der vereinbarten Karenzzeit ab. Bei Arbeitnehmern beginnt das Krankentagegeld meist ab dem 43. Tag, weil der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung leistet. Selbstständige können bereits ab dem 4., 8. oder 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Leistungen beziehen.
Das gesetzliche Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab der siebten Woche, jedoch nur rund 70 % des Brutto- bzw. maximal 90 % des Nettoeinkommens. Das private Krankentagegeld ist ein frei vereinbarter Tagessatz, der diese Lücke zum vollen Nettoeinkommen schließt. Privat Versicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld.
Ja, das Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist grundsätzlich steuerfrei, weil die Beiträge aus versteuertem Einkommen stammen. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und ist in der Steuererklärung anzugeben.
Für Selbstständige ist sie oft existenziell, da bei Krankheit das Einkommen sofort wegbrechen kann. Der Tagessatz sollte private Lebenshaltungskosten und laufende betriebliche Fixkosten decken. Er orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen, das im Leistungsfall nachzuweisen ist.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, in dem noch keine Leistung gezahlt wird. Eine kürzere Karenzzeit (z. B. ab dem 15. Tag) erhöht den Beitrag, eine längere senkt ihn. Arbeitnehmer wählen meist den 43. Tag, Selbstständige richten die Karenzzeit nach ihrer finanziellen Rücklage.
Ja, viele Tarife enthalten eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie den Tagessatz bei steigendem Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben können. Da das Krankentagegeld das Netto nicht übersteigen darf, sollten Sie es bei dauerhaft höherem Verdienst anpassen, um nicht unterversichert zu sein.
Das Krankentagegeld wird grundsätzlich so lange gezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist – anders als das gesetzliche Krankengeld, das auf 78 Wochen begrenzt ist. Endet die Arbeitsunfähigkeit oder tritt dauerhafte Berufsunfähigkeit ein, greifen die jeweiligen Tarifregelungen zur Beendigung.