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Aktualisiert am 2026-05-08 · Autor: Mustafa Bilgic · Stand 2026

Kirchensteuer-Rechner 2026: Höhe, Kappung, Austritt

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer 2026: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohn-/Einkommensteuer. Mit Kappung in BY/HE bei sehr hohen Einkommen. Inkl. Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug und Austrittsverfahren mit konkreten Kosten.

Hinweis: Diese Seite ist eine Modellrechnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Behördenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich Finanzämter, Steuerberater nach § 3 StBerG, Rechtsanwälte oder ELSTER. Stand der Daten: 2026-05-08. Quellen: BMF, gesetze-im-internet.de, Statistisches Bundesamt, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband.

Kirchensteuer-Rechner 2026

KiSt ist Sonderausgabe → Reduzierung der ESt-Bemessungsgrundlage. Effektivbelastung niedriger als nominal.

Kirchensteuer-Sätze 2026 nach Bundesland

BundeslandKiSt-SatzKappung?
Bayern8 %Ja, 2,75-4,0 % zvE
Baden-Württemberg8 %Ja, 2,75-3,5 % zvE
Berlin9 %Nein
Brandenburg9 %Nein
Bremen9 %Nein
Hamburg9 %Nein
Hessen9 %Ja, 4 % zvE
Mecklenburg-Vorpommern9 %Nein
Niedersachsen9 %Ja, 3,5 % zvE
Nordrhein-Westfalen9 %Nein
Rheinland-Pfalz9 %Ja, 4 % zvE
Saarland9 %Nein
Sachsen9 %Ja, 3,5 % zvE
Sachsen-Anhalt9 %Nein
Schleswig-Holstein9 %Nein
Thüringen9 %Nein

Bemessungsgrundlage

Die Kirchensteuer wird auf die Lohn-/Einkommensteuer erhoben (nicht auf das Bruttoeinkommen oder zvE). Bemessungsgrundlage ist also die individuelle ESt nach § 32a EStG.

Bei Kapitalerträgen (Abgeltungsteuer 25 %) gilt: KiSt 8 % oder 9 % wird auf die Kapitalertragsteuer berechnet.

Effektivsteuersatz Kapitalerträge mit Kirchensteuer:

  • KESt 25 % + Soli 5,5 % auf KESt = 1,375 % + KiSt 8 % auf KESt = 2,0 % → 28,375 %
  • KESt 25 % + Soli 5,5 % auf KESt = 1,375 % + KiSt 9 % auf KESt = 2,25 % → 28,625 %

Tatsächlich nochmals reduziert durch Sonderausgabenabzug (siehe unten).

Sonderausgabenabzug

Die Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG vollständig als Sonderausgabe absetzbar. Effekt: Sie reduziert das zu versteuernde Einkommen, dadurch sinkt die ESt und damit auch die Kirchensteuer (rückwirkend).

Effektivbelastung KiSt nach Sonderausgabenabzug:

  • Bei 30 % Grenzsteuersatz: 9 % × (1 - 0,30) ≈ 6,3 %
  • Bei 42 % Grenzsteuersatz: 9 % × (1 - 0,42) ≈ 5,2 %
  • Bei 45 % Reichensteuersatz: 9 % × (1 - 0,45) ≈ 4,95 %

Praktisch sinkt die Effektivbelastung bei Spitzenverdienern auf etwa 5 %, bei mittleren Einkommen auf 6,3-7 %.

Kappung – Begrenzung Kirchensteuer

In manchen Bundesländern gibt es eine Kappungsgrenze der Kirchensteuer als Anteil des zvE. Hintergrund: Bei sehr hohen Einkommen wird die KiSt durch den progressiven ESt-Tarif extrem hoch.

Kappungsgrenzen 2026

  • Bayern: ev. 2,75 % zvE; rk. 3,5 % zvE; bei sehr hohen 4,0 %
  • Baden-Württemberg: 2,75 - 3,5 % zvE
  • Hessen: 4 % zvE
  • Niedersachsen: 3,5 % zvE
  • Rheinland-Pfalz: 4 % zvE
  • Sachsen: 3,5 % zvE

Antrag auf Kappung beim zuständigen Kirchensteueramt nach Erhalt des ESt-Bescheids. Wird häufig automatisch gewährt.

Beispiel: zvE 500.000 € Single in Bayern. Nominale KiSt 8 % × ca. 195.000 € ESt = 15.600 €. Mit Kappung 3,5 % von 500.000 = 17.500 € (höher, Kappung greift nicht). Bei zvE 1 Mio €: KiSt 8 % × 432.500 € ESt = 34.600 €. Kappung 3,5 % × 1 Mio = 35.000 € (greift nicht). Bei 2 Mio: KiSt 75.700 €, Kappung 70.000 € (greift, 5.700 € Ersparnis).

Kirchenaustritt 2026

Der Kirchenaustritt erfolgt vor dem zuständigen Standesamt (in den meisten Bundesländern) oder Amtsgericht (Bremen, Niedersachsen). Persönliches Erscheinen ist erforderlich – nicht digital möglich.

Kosten Kirchenaustritt 2026

BundeslandGebühr
Bayern35 €
Baden-Württemberg30 €
Berlin30 €
NRW30 €
Hamburg31 €
Bremen0 € (kostenlos)
Niedersachsen25-30 €
Hessen30 €

Die Kirchensteuerpflicht endet zum Folgemonat des Austritts (in einigen Ländern mit 1-Monats-Verzögerung). Wichtig: Austritt vor Erhalt der Kirchensteuerprüfung kann steuerpflichtig bleiben.

Konsequenzen

  • Keine Kirchensteuer mehr
  • Keine kirchlichen Leistungen mehr (z.B. kirchliche Bestattung, Kindergartenplätze in kirchlichen Einrichtungen, Caritas-Anstellung)
  • Wiedereintritt nach Austritt rechtlich möglich, aber meist mit Erklärungspflicht

Beispielrechnungen 2026

Beispiel 1: Single, zvE 50.000 €, NRW (9 %). ESt 10.906 €. KiSt 9 % = 981 €/Jahr. Effektivbelastung nach Sonderausgabenabzug ca. 686 €. Monatsabzug ca. 82 €.
Beispiel 2: Verheiratete Splitting, zvE 100.000 €, Bayern (8 %). ESt 18.052 €. KiSt 8 % = 1.444 €. Eingangssteuersatz für Splitting bei 100.000 € ca. 18 %. Effektiv 1.183 €.
Beispiel 3: Hochverdiener, zvE 250.000 €, Hessen (9 %, Kappung 4 %). ESt 94.398 €. Nominale KiSt 9 % = 8.496 €. Kappung: 4 % × 250.000 = 10.000 €. Kappung greift nicht. KiSt 8.496 €.
Beispiel 4: Spitzeneinkommen 500.000 €, Bayern. ESt 209.398 €. Nominale KiSt 8 % = 16.752 €. Kappung 3,5 % × 500.000 = 17.500 € (höher, greift nicht). KiSt 16.752 €.
Beispiel 5: Kirchenaustritt nach 5 Jahren, 60.000 € zvE. Bisher KiSt 9 % × 14.732 € = 1.326 €/Jahr × 5 Jahre = 6.630 €. Austritt-Gebühr 30 € (NRW). Amortisation in 1 Monat. Lebenslange Ersparnis je nach Einkommen 30.000-100.000 €.

Häufige Fragen

Wie hoch ist KiSt 2026?

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den 14 anderen Bundesländern. Auf Lohn-/Einkommensteuer.

Auch auf Kapitalerträge?

Ja, 8 % oder 9 % auf Kapitalertragsteuer 25 %. Effektiv 28,4-28,6 % Gesamtsteuerlast.

Was ist Kappung?

Begrenzung der KiSt auf festen %-Satz vom zvE. Bayern/BW 2,75-4 %, Hessen/RP 4 %, NI/SN 3,5 %. Antrag beim Kirchensteueramt.

Wie austreten?

Persönlich beim Standesamt (oder Amtsgericht in BR/NI). Gebühr 25-35 €. Wirksam ab Folgemonat.

Sonderausgabenabzug?

KiSt voll absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Reduziert ESt → Effektivbelastung 5-7 % statt nominell 9 %.

Kann Bank KiSt abziehen?

Ja, automatisch bei Kapitalerträgen. Religionszugehörigkeit aus ELStAM-Datenbank.

Was passiert bei Heirat?

Beide gleicher Konfession: KiSt unverändert. Konfessionsverschieden: jeder zahlt eigene KiSt; bei nur einem Mitglied: nur dessen Anteil.

Wieviel zahlt Mittelschicht?

Beispiel zvE 50.000 €: ca. 980 € KiSt/Jahr (9 %). Effektiv 685 € nach Sonderausgabenabzug.

Quellen

Autor

Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.