Entlastungsbetrag Alleinerziehende 2026: 4.260 Euro + 240 Euro je Kind

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 7 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 2026 4.260 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind kommen 240 Euro hinzu. Der Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und wird über die Steuerklasse II bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Dieser Rechner liefert eine Schätzung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab. Dies ist keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage: § 24b EStG. Stand: Juli 2026.

Entlastungsbetrag berechnen

Geben Sie die Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder und Ihren geschätzten Grenzsteuersatz ein.

Wer hat Anspruch?

Den Entlastungsbetrag erhalten Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht, in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Alleinstehend bedeutet: nicht verheiratet, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person, die sich wesentlich an der Haushaltsführung beteiligt. Eine reine Wohngemeinschaft ohne gemeinsame Haushaltsführung kann den Anspruch unberührt lassen.

Rechenbeispiel

Eine alleinerziehende Mutter hat zwei Kinder (5 und 8 Jahre) und einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent.

Tabelle: Entlastungsbetrag nach Kinderzahl
KinderEntlastungsbetragSteuerersparnis (25 %)Steuerersparnis (35 %)
1 Kind4.260 Euro1.065 Euro1.491 Euro
2 Kinder4.500 Euro1.125 Euro1.575 Euro
3 Kinder4.740 Euro1.185 Euro1.659 Euro
4 Kinder4.980 Euro1.245 Euro1.743 Euro

Steuerklasse II beantragen

Der Entlastungsbetrag wird bei Arbeitnehmern über die Steuerklasse II bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag auf Steuerklasse II gestellt werden. Der Erhöhungsbetrag für weitere Kinder (240 Euro je Kind) wird nicht automatisch über die Steuerklasse berücksichtigt, sondern muss über einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag oder die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Zeitanteilige Gewährung

Wenn die Voraussetzungen nicht das gesamte Jahr erfüllt sind, etwa weil eine neue Partnerschaft beginnt oder ein Kind auszieht, wird der Entlastungsbetrag zeitanteilig gewährt. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Zwölftel des Jahresbetrags angesetzt.

Drei Rechenbeispiele: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Beispiel 1: Ein Kind, Steuerklasse II

Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und 35.000 Euro Jahresbrutto erhält den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt von 35.000 auf 30.740 Euro (vereinfacht). Die Steuerersparnis bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent beträgt ca. 1.278 Euro pro Jahr. In Steuerklasse II wird der Entlastungsbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sodass das monatliche Netto um rund 107 Euro höher ausfällt als in Klasse I.

Beispiel 2: Drei Kinder, erhöhter Entlastungsbetrag

Ein alleinerziehender Vater mit drei Kindern erhält: 4.260 Euro Grundbetrag + 2 x 240 Euro für das zweite und dritte Kind = 4.740 Euro. Bei einem Jahresbrutto von 45.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von rund 33 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 1.564 Euro pro Jahr.

Beispiel 3: Wechsel von Zusammenveranlagung zu alleinerziehend

Eine Frau trennt sich im März und zieht mit einem Kind in eine eigene Wohnung. Im Trennungsjahr kann sie noch die Zusammenveranlagung wählen. Ab dem Folgejahr beantragt sie Steuerklasse II und erhält den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Voraussetzung: Sie lebt nicht mit einem anderen Erwachsenen in einer Haushaltsgemeinschaft. Ein volljähriges Kind, für das noch Kindergeld bezogen wird, schadet nicht.

Wer gilt als alleinerziehend? Voraussetzungen im Detail

Steuerklasse II beantragen: So gehen Sie vor

  1. Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" beim Finanzamt einreichen oder über ELSTER stellen.
  2. Anlage Kinder ausfüllen mit Angaben zum Kind und zur Haushaltszugehörigkeit.
  3. Versicherung abgeben, dass keine andere volljährige Person im Haushalt lebt.
  4. Das Finanzamt ändert die Steuerklasse auf II, und der Entlastungsbetrag wird beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Wichtig: Wenn sich die Lebenssituation ändert (z. B. neuer Partner zieht ein), müssen Sie das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen und zurück in Steuerklasse I wechseln.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2026?

4.260 Euro für das erste Kind, plus 240 Euro für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind im Haushalt.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alleinstehende mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das Kindergeld gezahlt wird. Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person.

Wie bekommt man den Entlastungsbetrag?

Über Steuerklasse II beim monatlichen Lohnsteuerabzug oder über die Einkommensteuererklärung (Anlage Kind).

Verliert man den Entlastungsbetrag bei einer neuen Partnerschaft?

Ja, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person entsteht. Eine reine Wohngemeinschaft kann den Anspruch unberührt lassen.

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei volljährigen Kindern?

Ja, solange Kindergeld gezahlt wird (z. B. während Ausbildung/Studium bis 25 Jahre) und das Kind zum Haushalt gehört.

Kann der Entlastungsbetrag zeitanteilig gewährt werden?

Ja, ein Zwölftel pro Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind.

Verwandte Rechner: Kinderbetreuungskosten Rechner 2026 | Kindergeld vs. Kinderfreibetrag 2026 | Kindesunterhalt-Rechner 2026