👫 Kindergeld Oder Kinderfreibetrag Rechner

Ob Erstberechnung oder jährliche Überprüfung: Der Einkommensteuer Ehepaar (Splitting) eignet sich für beide Anlässe und liefert vergleichbare Ergebnisse über verschiedene Zeiträume. Ein Einkommensteuer-Rechner für Ehepaare muss Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung unterscheiden. Die Wahlrechte ergeben sich aus §§ 26, 26a und 26b EStG. Bei Zusammenveranlagung wird regelmäßig der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG angewendet. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer für die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Das kann besonders dann entlasten, wenn die Einkommen der Partner deutlich unterschiedlich sind.

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So funktioniert der Kindergeld Oder Kinderfreibetrag Rechner

So nutzen Sie den Einkommensteuer Ehepaar (Splitting) in vier Schritten:

Geben Sie folgende Werte in die Eingabe­felder ein: 1. Zu versteuerndes Einkommen (zusammen) (€)

Klicken Sie anschließend auf "Berechnen". Das Ergebnis wird umgehend angezeigt; eine Datenübertragung an unsere Server findet nicht statt. Variieren Sie einzelne Werte, um verschiedene Szenarien direkt zu vergleichen — der Rechner aktualisiert das Ergebnis bei jedem Klick.

Methodik & Formel

In der Finanzpraxis werden Rechenmodelle vor allem danach beurteilt, ob sie konsistent und wiederholbar sind. Der Einkommensteuer Ehepaar (Splitting) verwendet deshalb dieselbe für gleiche Eingabekonstellationen und verändert keine Annahmen im Hintergrund. Bei income tax entsteht so eine verlässliche Vergleichsbasis. Unterschiede zwischen zwei Ergebnissen lassen sich auf geänderte Eingaben zurückführen, nicht auf wechselnde Interpretationen der Rechenmethode. Prüfen Sie ergänzend, ob Eingaben, Zeitraum, Quelle und Rechtsstand zu Ihrem Fall passen. Die Berechnung folgt der Formel: Splitting: ESt = 2 × Tarif(zvE/2).

Formel: Splitting: ESt = 2 × Tarif(zvE/2).

Praktisches Rechenbeispiel

Typische Fallstudie: Fotograf Paul in Trier möchte die Abschreibung einer neuen Kameraausrüstung planen. Die Anschaffung kostet 9.800 Euro netto, die betriebliche Nutzung liegt bei 100 Prozent und die angenommene Nutzungsdauer beträgt sieben Jahre. Zusätzlich trägt er 1.400 Euro Zubehör mit eigener Nutzungsdauer von drei Jahren ein. Der Rechner verteilt die Werte auf jährliche Abschreibungen von rund 1.400 Euro für die Hauptausrüstung und 467 Euro für Zubehör. Paul erkennt, dass die steuerliche Entlastung nicht sofort vollständig entsteht, sondern über mehrere Jahre wirkt. Die Eingaben, Annahmen und das Ergebnis werden getrennt festgehalten, damit spätere Varianten nachvollziehbar vergleichbar bleiben.

Konkrete Eingaben: Zu versteuerndes Einkommen (zusammen): 80.000 €. Mit diesen Eingaben liefert der Einkommensteuer Ehepaar (Splitting) ein Ergebnis, das Sie sofort sehen, sobald Sie auf "Berechnen" klicken.

Tipps und Hinweise

• Beachten Sie, dass jeder Online-Rechner eine Modellrechnung ist. Individuelle Faktoren wie Freibeträge, Sonderausgaben oder vertragliche Klauseln können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen.

• Prüfen Sie regelmäßig, ob die zugrunde liegenden Werte (Zinssätze, Steuersätze, Beitrags­bemessungs­grenzen) noch aktuell sind. Wir aktualisieren Einkommensteuer Ehepaar (Splitting) jährlich zum Stichtag 1. Januar.

• Vergleichen Sie verschiedene Szenarien, indem Sie einzelne Eingabewerte gezielt verändern — so erkennen Sie, welche Größe das Ergebnis am stärksten beeinflusst.

• Vergessen Sie Werbungskosten nicht — die Pauschale beträgt 1.230 € (2025); bei höheren Aufwendungen lohnt sich der Einzelnachweis.

• Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Spenden, Vorsorge­aufwendungen) und außergewöhnliche Belastungen senken die Steuerlast zusätzlich.

Methodischer Hinweis

„Der häufigste Fehler bei der Einkommensteuererklärung: Werbungskosten nicht geltend machen. Die Pauschale beträgt 1.230 € — wer darüber liegt, sollte jeden Posten einzeln nachweisen. Allein die Pendlerpauschale kann bei 30 km einfachem Arbeitsweg über 2.700 € pro Jahr betragen." — Steuerexpertin

Besonderheiten in Österreich

In Österreich gilt ein Stufentarif mit sechs Progressionsstufen: 0 % bis 13.308 €, 20 % bis 21.617 €, 30 % bis 35.836 €, 40 % bis 69.166 €, 48 % bis 103.072 €, 50 % bis 1.000.000 € und 55 % darüber. Der Familienbonus Plus (2.000 €/Kind) wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Anleitung in 4 Schritten

  1. Geben Sie die geforderten Werte in die Eingabefelder oben ein.
  2. Prüfen Sie Ihre Eingaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  3. Klicken Sie auf „Berechnen" — das Ergebnis erscheint sofort, ohne Datenübertragung.
  4. Vergleichen Sie verschiedene Szenarien durch Anpassung einzelner Werte.
AM

Quellenbasiert von Mustafa Bilgic

Betreiber

Mustafa Bilgic betreibt RechnerKalkulator.de als individueller Anbieter. Die Rechner werden anhand öffentlich zugänglicher Quellen dokumentiert und dienen rein informativen Zwecken.

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-28 · Verantwortlich für: steuern, gehalt

Häufig gestellte Fragen

Geldwerte Vorteile sind Sachleistungen des Arbeitgebers (Firmenwagen, Mitarbeiterrabatte, Wohnung). Sie sind grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen: Sachbezüge bis 50 €/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG), Jobticket, betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr.
Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (RV, AV, KV, PV). Vom Bruttogehalt wird nur Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Stattdessen zahlen Beamte eine private Restkostenversicherung (ca. 200–500 €/Monat) und erhalten Beihilfe vom Dienstherrn.
Ja, der Einkommensteuer Ehepaar (Splitting) steht Ihnen vollständig kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung. Wir finanzieren das Angebot über kontextbezogene Hinweise auf weiterführende Inhalte und nicht über Daten- oder Werbe­tracking.
Ja, alle Rechner auf RechnerHub sind dauerhaft kostenlos. Es gibt keine versteckten Kosten, kein Abo-Modell und keine kostenpflichtigen Premium-Funktionen. Die Finanzierung erfolgt über kontextbezogene Informationsangebote.
Nein. Sämtliche Berechnungen führen wir ausschließlich lokal in Ihrem Browser durch. Eingegebene Werte werden nicht an unsere Server gesendet, nicht protokolliert und nicht an Dritte weitergegeben — eine Anforderung gemäß Art. 25 DSGVO (Privacy by Design).
Ja. Bei steuerlichen oder gesetzlichen Parameter­änderungen aktualisieren wir die Berechnung in der Regel innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch zum Inkrafttreten der Änderung. Das Datum der letzten fachlichen Prüfung finden Sie am Ende dieser Seite.
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €, die Tarifeckwerte wurden zur Abmilderung der kalten Progression angepasst. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 68.480 € zvE. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen ebenfalls.
Ändern Sie einzelne Eingabewerte und klicken Sie erneut auf „Berechnen". Notieren Sie die Ergebnisse oder machen Sie Screenshots, um verschiedene Szenarien nebeneinander zu vergleichen. Die Berechnung aktualisiert sich bei jedem Klick.