Direktantwort: Seit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 koennen Computer, Laptops und Software mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden, das heisst vollstaendig im Anschaffungsjahr. Es gibt keine Betragsgrenze. Ein Laptop fuer 1.500 Euro mit 80 Prozent beruflicher Nutzung bringt 2026 bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent eine Steuerersparnis von 504 Euro im Kaufjahr.
Geben Sie den Kaufpreis, den beruflichen Nutzungsanteil und Ihren Grenzsteuersatz ein. Der Rechner vergleicht die Sofortabschreibung (1 Jahr) mit der frueheren Regelung (3 Jahre).
| Kategorie | Beispiele | Sofortabschreibung? |
|---|---|---|
| Computerhardware | Desktop-PC, Laptop, Tablet, Workstation | Ja |
| Peripherie | Monitor, Drucker, Scanner, Tastatur, Maus, Headset | Ja |
| Speicher/Netzwerk | Externe Festplatte, NAS, USB-Hub, Dockingstation | Ja |
| Software | Betriebssystem, Office, Virenschutz, Fachsoftware | Ja |
| Smartphone | iPhone, Android-Handy | Nein (regulaere AfA 5 Jahre) |
| Moebel | Schreibtisch, Buerostuhl | Nein (GWG oder regulaere AfA) |
Ein Softwareentwickler kauft im Maerz 2026 einen Laptop fuer 2.000 Euro brutto. Er nutzt ihn zu 90 Prozent beruflich (10 Prozent privat). Grenzsteuersatz: 42 Prozent.
Eine freiberufliche Architektin kauft im Juni 2026 eine CAD-Workstation fuer 4.200 Euro brutto mit zwei Monitoren fuer je 800 Euro. Sie nutzt alles zu 100 Prozent beruflich.
| Gegenstand | Preis | Abschreibung | Steuerersparnis (42 %) |
|---|---|---|---|
| Workstation | 4.200 Euro | Sofort (1 Jahr, BMF 2021) | 1.764 Euro |
| Monitor 1 | 800 Euro | Sofort (Peripherie, 1 Jahr) | 336 Euro |
| Monitor 2 | 800 Euro | Sofort (Peripherie, 1 Jahr) | 336 Euro |
| AutoCAD Lizenz | 2.500 Euro | Sofort (Software, 1 Jahr) | 1.050 Euro |
| Gesamt | 8.300 Euro | Sofort in 2026 | 3.486 Euro |
Ohne die Sofortabschreibung muesste die Architektin die Workstation ueber drei Jahre und die Software ueber drei bis fuenf Jahre verteilen. Die Steuerersparnis im Kaufjahr waere dann nur rund 1.162 Euro statt 3.486 Euro. Der Liquiditaetsvorteil betraegt 2.324 Euro, die sofort fuer weitere Investitionen zur Verfuegung stehen.
Einige Geraete und Gegenstaende profitieren nicht von der verkürzten Nutzungsdauer:
Das Finanzamt akzeptiert in der Regel ohne weitere Nachfrage einen beruflichen Nutzungsanteil von 50 Prozent. Wer einen hoeheren Anteil geltend machen moechte, sollte dies glaubhaft machen koennen. Moegliche Nachweismethoden:
Trotz der vereinfachten Regelung machen viele Steuerpflichtige Fehler bei der Absetzung von Computerhardware:
Die Sofortabschreibung ist in den meisten Faellen vorteilhafter, da der volle Steuervorteil sofort wirkt. In wenigen Ausnahmefaellen kann die Verteilung auf drei Jahre sinnvoll sein:
In allen anderen Faellen bringt die Sofortabschreibung den groesseren finanziellen Vorteil durch die fruehere Steuererstattung.
Die Sofortabschreibung fuer Computer und Software ist eine der einfachsten und wirkungsvollsten Steuersparmassnahmen. Computer, Laptops, Tablets, Peripherie und Standardsoftware koennen seit 2021 im Anschaffungsjahr vollstaendig abgeschrieben werden, unabhaengig vom Kaufpreis. Smartphones sind ausgenommen. Der berufliche Nutzungsanteil muss glaubhaft sein, 50 Prozent werden ohne Nachweis akzeptiert. Die Regelung gilt fuer Arbeitnehmer (Werbungskosten), Selbstaendige und Unternehmer (Betriebsausgaben) gleichermassen. Es handelt sich um ein Wahlrecht, nicht um eine Pflicht, und die Entscheidung kann fuer jedes Wirtschaftsgut einzeln getroffen werden. Bei der Steuererklaerung genuegt die Angabe der Anschaffungskosten im Kaufjahr, ein separates Anlageverzeichnis ist fuer die sofort abgeschriebenen Gegenstaende nicht erforderlich. Die Rechnung sollte mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Ja, seit 2021 (BMF-Schreiben 26.02.2021) gilt eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Das erlaubt die vollstaendige Abschreibung im Anschaffungsjahr, unabhaengig vom Preis.
Computer, Laptops, Tablets, Monitore, Drucker, Scanner, Tastaturen, Headsets, externe Speicher, Dockingstations und Standardsoftware. Smartphones fallen nicht darunter.
Nein, nur der berufliche Anteil ist absetzbar. 50 Prozent werden ohne Nachweis akzeptiert. Fuer einen hoeheren Anteil braucht es eine glaubhafte Darlegung.
Ja, als Werbungskosten in der Anlage N. Der berufliche Nutzungsanteil wird angesetzt.
Wahlrecht. Man kann auch die fruehere 3-Jahres-Nutzungsdauer anwenden. Meist ist die Sofortabschreibung vorteilhafter.
Auch gebrauchte Geraete koennen sofort abgeschrieben werden. Das BMF-Schreiben unterscheidet nicht zwischen neu und gebraucht.
Arbeitnehmer: Anlage N, sonstige Werbungskosten. Selbstaendige: Betriebsausgabe in der EUeR. Der volle Betrag wird im Anschaffungsjahr erfasst.
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