Aufteilung Grundstückswert / Gebäudewert Rechner 2026 – AfA-Bemessungsgrundlage

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-07

Der Aufteilung Grundstückswert Gebäudewert Rechner teilt den Kaufpreis einer vermieteten Immobilie in den nicht abschreibbaren Anteil für Grund und Boden und den abschreibbaren Gebäudewert auf. Nur der Gebäudeanteil ist Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) – je höher er ausfällt, desto mehr Steuern sparen Vermieter Jahr für Jahr. Dieser Kaufpreisaufteilungs-Rechner 2026 nutzt die anerkannte Bodenrichtwert-Methode, berechnet den Gebäudeanteil samt Nebenkosten und zeigt die jährliche AfA bei 2 % bzw. 3 % linearer Abschreibung.

Kurz erklärt: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, der Grund und Boden nicht. Der Gebäudeanteil ergibt sich aus dem Verhältnis Gebäudewert zu (Bodenwert + Gebäudewert). Bei 400.000 € Kaufpreis und 30 % Bodenanteil entfallen 280.000 € auf das Gebäude; bei 3 % AfA sind das 8.400 € absetzbare Abschreibung pro Jahr.

Kaufpreisaufteilung & AfA Rechner 2026

Warum die Aufteilung über die Steuer entscheidet

Wer eine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer als Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen. Der Grund und Boden nutzt sich nicht ab und wird daher nicht abgeschrieben. Deshalb muss der Gesamtkaufpreis in einen Bodenanteil und einen Gebäudeanteil aufgeteilt werden. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche AfA und desto niedriger die zu versteuernden Vermietungseinkünfte. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € macht der Unterschied zwischen 60 % und 75 % Gebäudeanteil schon 1.500 € oder mehr AfA pro Jahr aus – über die gesamte Nutzungsdauer summiert sich das auf einen fünfstelligen Steuervorteil.

Die anerkannte Bodenrichtwert-Methode

Finanzämter und Finanzgerichte teilen den Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Boden und Gebäude auf. Der Bodenwert ergibt sich aus Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Den Bodenrichtwert veröffentlichen die Gutachterausschüsse der Gemeinden, meist kostenlos über die BORIS-Portale der Länder. Der Gebäudewert ist die Differenz zwischen Gesamtwert und Bodenwert. Aus dem Verhältnis ergeben sich die prozentualen Anteile, die auf den tatsächlichen Kaufpreis und die Nebenkosten übertragen werden. Der Rechner oben setzt exakt dieses Verfahren um, das auch der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Kaufpreisaufteilung zugrunde liegt.

Welcher AfA-Satz gilt 2026?

Für vermietete Wohngebäude gelten je nach Baujahr unterschiedliche lineare AfA-Sätze:

Fertigstellung / BaujahrLinearer AfA-SatzNutzungsdauer
ab 1. Januar 20233 %33 Jahre
1925 bis 20222 %50 Jahre
vor 19252,5 %40 Jahre

Wird durch ein Gutachten eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachgewiesen, kann ein höherer AfA-Satz angesetzt werden. Für neu gebaute Mietwohnungen kann zusätzlich eine zeitlich befristete Sonderabschreibung in Betracht kommen. Der Rechner lässt Sie zwischen 2 %, 2,5 % und 3 % wählen.

Nebenkosten richtig zuordnen

Auch die Anschaffungsnebenkosten – Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie eine etwaige Maklerprovision – gehören zur AfA-Bemessungsgrundlage. Sie werden im gleichen Verhältnis wie der Kaufpreis auf Boden und Gebäude aufgeteilt. Nur der auf das Gebäude entfallende Teil der Nebenkosten erhöht die Abschreibung. Der Rechner berücksichtigt die Nebenkosten automatisch und ordnet sie anteilig dem Gebäude zu, sodass die ausgewiesene AfA-Bemessungsgrundlage realistisch ist.

Streit mit dem Finanzamt vermeiden

Das Finanzamt setzt bei vermieteten Immobilien häufig einen relativ hohen Bodenanteil an, was die AfA mindert. Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass die Arbeitshilfe des BMF nicht bindend ist und ein abweichendes, qualifiziertes Sachverständigengutachten Vorrang haben kann. Wer einen hohen, aber sachlich begründeten Gebäudeanteil ansetzen möchte, sollte die Aufteilung im Notarvertrag dokumentieren und bei größeren Objekten ein Verkehrswertgutachten einholen. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung erkennt das Finanzamt an, solange sie wirtschaftlich nicht offensichtlich unangemessen ist.

Restnutzungsdauer-Gutachten für höhere AfA

Neben der Aufteilung selbst gibt es einen zweiten Hebel für eine höhere Abschreibung: den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer als die gesetzlich typisierten 50 bzw. 33 Jahre. Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darf der Vermieter bei einer nachweislich kürzeren Restnutzungsdauer einen höheren AfA-Satz ansetzen. Bei einer Bestandsimmobilie mit beispielsweise 30 Jahren verbleibender Nutzungsdauer steigt der Satz von 2 % auf etwa 3,3 %. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass jede sachverständige Methode zur Schätzung der Restnutzungsdauer zulässig ist, sofern sie schlüssig ist. Ein qualifiziertes Restnutzungsdauer-Gutachten kann sich daher schnell amortisieren, weil es die jährliche AfA deutlich erhöht und die Steuerlast über viele Jahre senkt. Kombiniert mit einem hohen, gut begründeten Gebäudeanteil ergibt sich der maximale Abschreibungsvorteil.

Typische Fehler bei der Kaufpreisaufteilung

In der Praxis führen einige wiederkehrende Fehler zu unnötig niedriger AfA oder zu Ärger mit dem Finanzamt:

Der Rechner hilft, eine sachlich nachvollziehbare Aufteilung zu ermitteln, die zwischen maximaler AfA und Akzeptanz durch das Finanzamt die richtige Balance findet.

Aufteilung bei Eigentumswohnung und Mischnutzung

Bei einer Eigentumswohnung erwerben Sie einen Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung. Der Bodenwert ergibt sich aus dem Miteigentumsanteil an der Gesamtgrundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Bei einem 1/10-Anteil an einem 1.000-m²-Grundstück gehen also 100 m² in die Bodenwertberechnung ein. Bei gemischt genutzten Gebäuden – etwa Wohnen plus Gewerbe oder eine selbstgenutzte plus eine vermietete Einheit – muss der abschreibbare Gebäudeanteil zusätzlich auf den vermieteten, also einkünfterelevanten Teil heruntergebrochen werden. Nur die AfA des vermieteten Anteils mindert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für solche Konstellationen sollten Sie die Aufteilung sorgfältig dokumentieren und im Zweifel steuerlich begleiten lassen.

Dieser Aufteilungsrechner nutzt die anerkannte Bodenrichtwert-Methode (Stand 2026) und liefert eine fundierte Orientierung für die AfA-Bemessungsgrundlage. Die endgültige Aufteilung kann das Finanzamt prüfen; bei großen Wertunterschieden oder Mischnutzung empfiehlt sich ein Sachverständigengutachten. Für die Steuererklärung sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum wird nur das Gebäude abgeschrieben?

Der Grund und Boden nutzt sich nicht ab und verliert nicht an Wert, deshalb ist er steuerlich nicht abschreibbar. Nur das Gebäude unterliegt der Abnutzung und kann über die Nutzungsdauer als AfA abgesetzt werden. Daher muss der Kaufpreis in einen Boden- und einen Gebäudeanteil aufgeteilt werden.

Wie teile ich den Kaufpreis in Grund und Gebäude auf?

Anerkannt ist die Bodenrichtwert-Methode: Der Bodenwert ergibt sich aus Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Der Gebäudewert ist die Differenz zum Gesamtwert. Aus dem Verhältnis ergeben sich die prozentualen Anteile, die auf Kaufpreis und Nebenkosten übertragen werden. Der Rechner oben erledigt das automatisch.

Welcher AfA-Satz gilt für Wohngebäude 2026?

Für Wohngebäude mit Fertigstellung ab dem 1. Januar 2023 gilt ein linearer AfA-Satz von 3 % (33 Jahre). Für Gebäude der Baujahre 1925 bis 2022 sind es 2 % (50 Jahre), für Gebäude vor 1925 gelten 2,5 % (40 Jahre). Mit Gutachten kann eine kürzere Restnutzungsdauer und damit ein höherer Satz angesetzt werden.

Gehören die Kaufnebenkosten zur AfA?

Ja. Grunderwerbsteuer, Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten sind Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage. Sie werden im gleichen Verhältnis wie der Kaufpreis auf Boden und Gebäude aufgeteilt; nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar.

Kann das Finanzamt meine Aufteilung ablehnen?

Das Finanzamt prüft die Aufteilung und setzt oft einen höheren Bodenanteil an. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung wird anerkannt, wenn sie wirtschaftlich nicht offensichtlich unangemessen ist. Bei Streit kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten Vorrang vor der BMF-Arbeitshilfe haben.

Wo finde ich den Bodenrichtwert?

Bodenrichtwerte veröffentlichen die Gutachterausschüsse der Gemeinden, meist kostenlos über die BORIS-Bodenrichtwert-Portale der Bundesländer. Sie geben den durchschnittlichen Lagewert pro Quadratmeter an und sind die Grundlage für die Berechnung des nicht abschreibbaren Bodenanteils.

Lohnt sich ein hoher Gebäudeanteil?

Ja, steuerlich. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche AfA und desto niedriger die zu versteuernden Vermietungseinkünfte. Schon wenige Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil bedeuten über die Nutzungsdauer einen vier- bis fünfstelligen Steuervorteil. Die Aufteilung muss aber sachlich begründbar bleiben.

Gilt die Aufteilung auch bei Eigentumswohnungen?

Ja. Auch bei einer Eigentumswohnung wird der Kaufpreis in den Anteil am Grund und Boden (Miteigentumsanteil am Grundstück) und den Gebäudeanteil aufgeteilt. Der Bodenwert ergibt sich aus dem Miteigentumsanteil an der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert.