Zweitwohnsitzsteuer Rechner 2026: Höhe berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 7 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Die Zweitwohnsitzsteuer (Zweitwohnungssteuer) beträgt je nach Gemeinde 5 bis 18 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. In München sind es 18 %, in Berlin 15 %, in Hamburg 8 %. Bei einer Monatsmiete von 600 Euro und einem Steuersatz von 10 % zahlen Sie 720 Euro pro Jahr.

Die Steuersätze variieren je nach kommunaler Satzung und können sich ändern. Prüfen Sie den genauen Satz Ihrer Gemeinde. Bei beruflicher Nutzung kann die Steuer als Werbungskosten absetzbar sein. Keine Steuerberatung. Stand: Juli 2026.

Zweitwohnsitzsteuer berechnen

Steuersätze ausgewählter Städte

StadtSteuersatzSteuer bei 600 €/Monat Miete
München18 %1.296 €/Jahr
Köln16 %1.152 €/Jahr
Berlin15 %1.080 €/Jahr
Frankfurt a. M.10 %720 €/Jahr
Hamburg8 %576 €/Jahr
Dresden10 %720 €/Jahr

Nicht alle Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer. Die Erhebung liegt im Ermessen der Kommune. Prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde, da sich die Sätze ändern können.

Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die Gemeinden auf das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) erheben dürfen. Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung auf Basis des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes des Bundeslandes. Die Steuer wird auf die jährliche Nettokaltmiete berechnet. Bei Eigentumswohnungen wird die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Student in München (18 % Steuersatz)

Ein Student hat seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern und eine Zweitwohnung in München für 500 Euro Kaltmiete. Zweitwohnsitzsteuer: 500 x 12 x 18 % = 1.080 Euro pro Jahr (90 Euro/Monat). Die Gesamtkosten der Wohnung steigen auf 590 Euro monatlich. In München ist die Zweitwohnsitzsteuer mit 18 Prozent eine der höchsten in Deutschland.

Beispiel 2: Berufspendler in Berlin (15 %)

Ein Berufspendler hält eine Zweitwohnung in Berlin für 700 Euro Kaltmiete. Steuer: 700 x 12 x 15 % = 1.260 Euro/Jahr (105 Euro/Monat). Da die Zweitwohnung beruflich bedingt ist (doppelte Haushaltsführung), kann er die Steuer als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt sich eine Steuerentlastung von 441 Euro, sodass die effektive Belastung 819 Euro beträgt.

Beispiel 3: Ferienwohnung in Hamburg (8 %)

Ein Eigentümer nutzt eine Ferienwohnung in Hamburg als Zweitwohnung. Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 600 Euro. Steuer: 600 x 12 x 8 % = 576 Euro/Jahr (48 Euro/Monat). Da die Wohnung rein privat genutzt wird, ist die Steuer nicht absetzbar.

Ummeldung als Lösung: Haupt- statt Nebenwohnung

Die einfachste Möglichkeit, die Zweitwohnsitzsteuer zu vermeiden, ist die Ummeldung: Machen Sie die Zweitwohnung zur Hauptwohnung. Das ist sinnvoll, wenn Sie sich ohnehin überwiegend dort aufhalten. Beachten Sie aber: Die Ummeldung hat Auswirkungen auf den Wahlkreis, die Kfz-Zulassung und die Zuordnung zu Finanzamt und Standesamt. Zudem kann am bisherigen Hauptwohnsitz eine Zweitwohnsitzsteuer anfallen, wenn Sie die Wohnung dort behalten.

Tabelle: Steuerbelastung bei verschiedenen Miethöhen (Steuersatz 10 %)

Kaltmiete/MonatSteuer/JahrSteuer/MonatGesamtkosten/Monat
400 Euro480 Euro40 Euro440 Euro
600 Euro720 Euro60 Euro660 Euro
800 Euro960 Euro80 Euro880 Euro
1.000 Euro1.200 Euro100 Euro1.100 Euro

Befreiungen

Steuerliche Absetzbarkeit

Wird die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gehalten (doppelte Haushaltsführung, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG), können sowohl die Zweitwohnungssteuer als auch die Mietkosten als Werbungskosten abgesetzt werden, begrenzt auf 1.000 Euro monatliche Unterkunftskosten. Bei rein privater Nutzung ist die Steuer nicht absetzbar.

Verwandte Rechner

Widerspruch und Klage gegen den Steuerbescheid

Gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der zuständigen Gemeinde einlegen. Häufige Widerspruchsgründe: falsche Berechnungsgrundlage (zu hohe Miete angesetzt), fehlende Steuerpflicht (z. B. weil die Wohnung beruflich bedingt ist und eine Befreiung greift), oder Verfassungswidrigkeit der Satzung (wenn der Steuersatz unverhältnismäßig hoch ist). Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Kosten eines Verfahrens sind als Werbungskosten absetzbar, wenn die Zweitwohnung beruflich bedingt ist.

Eigentumswohnung als Zweitwohnung: Bewertung

Bei Eigentumswohnungen als Zweitwohnung wird die Steuer nicht auf Basis der tatsächlichen Miete berechnet (es gibt ja keine), sondern auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Gemeinde kann den Mietspiegel oder ein Gutachten heranziehen. Halten Sie die Bewertung für zu hoch, können Sie einen eigenen Gutachter beauftragen oder die Bewertung im Widerspruchsverfahren anfechten. In einigen Gemeinden wird statt der Miete der Einheitswert oder der Jahresrohertrag als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?

5 bis 18 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete, je nach Gemeinde. München erhebt 18 %, Berlin 15 %, Hamburg 8 %. Bei Eigentum wird die ortsübliche Vergleichsmiete zugrunde gelegt.

Wer muss Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Jeder mit einer angemeldeten Nebenwohnung in einer Gemeinde, die die Steuer erhebt. Unabhängig davon, ob gemietet oder Eigentum. Nicht jede Gemeinde erhebt sie.

Kann ich die Zweitwohnsitzsteuer von der Steuer absetzen?

Ja, bei beruflich bedingter Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) als Werbungskosten. Bei rein privater Nutzung nicht absetzbar.

Gibt es Befreiungen von der Zweitwohnsitzsteuer?

Ja, einige Städte befreien verheiratete Berufspendler (BVerfG-Urteil 2005) und Wohnungen mit geringfügiger Nutzung. Die Regelungen variieren je nach kommunaler Satzung.

Was passiert, wenn ich die Zweitwohnung nicht anmelde?

Anmeldepflicht nach Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen. Verstoß: Bußgeld bis 1.000 Euro. Die Gemeinde kann die Steuer rückwirkend erheben.