Stundenlohn-Rechner 2026
Standard: 4,33 Wochen/Monat. Bei 40h/Woche entspricht 173,33h/Monat.
Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG) beträgt:
- Seit 1.1.2026: 13,90 €/h
- Ab 1.1.2027: 14,60 €/h
- Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat beziehungsweise 7.236 €/Jahr
Ausnahmen vom Mindestlohn
- Auszubildende
- Pflichtpraktikanten
- Freiwillige Praktikanten unter 3 Monaten
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstieg
- Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung
Branchenmindestlöhne
In einzelnen Branchen können verbindliche Lohnuntergrenzen über dem allgemeinen Mindestlohn liegen und sich zu anderen Stichtagen ändern. Prüfen Sie deshalb zusätzlich den einschlägigen Tarifvertrag oder die aktuelle Branchenübersicht des BMAS. Im Rechner können Sie jeden zutreffenden Stundenlohn frei eintragen.
Stundenlohn umrechnen
Stundenlohn → Monatslohn
Monatslohn = Stundenlohn × Stunden/Woche × 4,33
Beispiel: 20 €/h × 40h × 4,33 = 3.464 €/Monat brutto.
Genauere Formel: Stundenlohn × Stunden/Woche × 52 / 12 = Stundenlohn × Stunden × 4,3333.
Monatslohn → Stundenlohn
Stundenlohn = Monatslohn / (Stunden/Woche × 4,33)
Beispiel: 3.000 €/Monat / (40 × 4,33) = 3.000 / 173,33 = 17,31 €/h.
Berücksichtigung Urlaub und Feiertage
Im Standard-Rechenmodell sind 30 Urlaubstage und 9-12 Feiertage bezahlt (= weiterhin Stundenlohn auch bei nicht gearbeiteten Stunden).
"Effektiver Stundenlohn auf Arbeitsstunden": Bei 30 Tagen Urlaub + 10 Feiertagen sind nur 220 Arbeitstage statt 260. Effektiv 18,18 % mehr pro tatsächlich gearbeiteter Stunde.
Brutto-Netto bei Stundenlohn
Bei 40h/Woche, 4,33 Wochen/Monat = 173,33h. Bei verschiedenen Stundenlöhnen:
| €/h | Brutto/ML | Netto/ML (Klasse I) | Netto/ML (Klasse III) |
|---|---|---|---|
| 13,90 (Mindestlohn) | 2.409 € | ~1.710 € | individuell |
| 15 | 2.600 € | ~1.730 € | ~1.870 € |
| 20 | 3.467 € | ~2.260 € | ~2.470 € |
| 25 | 4.333 € | ~2.770 € | ~3.090 € |
| 30 | 5.200 € | ~3.230 € | ~3.640 € |
| 40 | 6.933 € | ~4.190 € | ~4.770 € |
Die Netto-Werte sind grobe Modellwerte. Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer, Kinder, Freibeträge und Beitragsgrenzen können das Ergebnis deutlich verändern.
Sonderfälle Mini- und Midijob
Minijob 2026
Die durchschnittliche Minijob-Grenze beträgt 2026 603 €/Monat beziehungsweise 7.236 €/Jahr. Bei 13,90 €/h entsprechen 603 € rund 43,38 Stunden im Monat.
- Steuerfrei für AN (oder optional 2 % Pauschale)
- SV-Pauschale 13 % KV + 15 % RV (AG zahlt)
- AN-Anteil RV 3,6 % (befreibar)
Midijob (Übergangsbereich)
Übergangsbereich 603,01 € – 2.000 €/Monat (§ 20 SGB IV).
- AN-Anteil reduziert: linear von ~10 % (bei 600 €) auf ~21 % (bei 2.000 €)
- Voller Versicherungsschutz
- Volle Rentenanwartschaft (im Gegensatz zu Minijob mit RV-Befreiung)
Beispiele Minijob
Bei 603 € Minijob mit 13,90 €/h: 43,38 h/Monat = ca. 10 h/Woche. Ob Brutto gleich Netto ist, hängt unter anderem von Rentenversicherungspflicht und Besteuerungsart ab. Eine Pauschalsteuer von 2 % entspräche 12,06 €.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen
Wie hoch ist Mindestlohn 2026?
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 €/h. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €/h.
Wer bekommt keinen Mindestlohn?
Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten unter 3 ML, Langzeitarbeitslose erste 6 ML, Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung.
Wie rechne ich Stundenlohn → Monat?
Stunden × Stundenlohn × 4,33 Wochen. Bei 40h × 20 € × 4,33 = 3.464 €/ML.
Können Branchenmindestlöhne höher sein?
Ja. In einzelnen Branchen gelten verbindliche Lohnuntergrenzen oberhalb des allgemeinen Mindestlohns. Maßgeblich sind der aktuelle Branchentarif beziehungsweise die amtliche Branchenübersicht.
Wie hoch ist Minijob-Grenze?
2026 sind es durchschnittlich 603 €/Monat beziehungsweise 7.236 €/Jahr. Bei 13,90 €/h sind das rund 43,38 Stunden im Monat.
Was ist Midijob?
Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 €/Monat. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ist reduziert; der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Stundenlohn netto wie hoch?
Bei 20 €/h brutto Klasse I: ca. 13 €/h netto. Effektiv 65 % vom Brutto.
Selbständiger – was beachten?
USt 19 %, KV/RV freiwillig (PKV oder GKV), ESt-Vorauszahlung. Netto-Stundensatz oft 50-60 % vom Brutto.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . Nicht als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilen zuständige Stellen oder befugte Beratungsberufe.