Spenden Steuer-Rechner 2026: Sonderausgaben absetzen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 7 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Spenden an gemeinnützige Organisationen können 2026 als Sonderausgaben bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerersparnis entspricht dem Spendenbetrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Spenden über der 20-Prozent-Grenze werden als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen.

Dieser Rechner liefert eine Schätzung. Dies ist keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage: § 10b EStG. Stand: Juli 2026.

Spenden-Steuerersparnis berechnen

Wie funktioniert der Spendenabzug?

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen werden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Das senkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Die Obergrenze liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Was darüber hinausgeht, wird als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen und dort berücksichtigt. Der Spendenvortrag ist zeitlich unbegrenzt.

Nachweise und Zuwendungsbescheinigung

Rechenbeispiel

Gesamtbetrag der Einkünfte: 50.000 Euro. Spenden: 2.000 Euro. Grenzsteuersatz: 35 Prozent.

Tabelle: Steuerersparnis nach Spendenhöhe (bei 50.000 Euro GdE)
SpendeAbsetzbarErsparnis (30 %)Ersparnis (42 %)
500 Euro500 Euro150 Euro210 Euro
1.000 Euro1.000 Euro300 Euro420 Euro
2.000 Euro2.000 Euro600 Euro840 Euro
5.000 Euro5.000 Euro1.500 Euro2.100 Euro
12.000 Euro10.000 Euro (20 %-Grenze)3.000 Euro4.200 Euro

Parteispenden

Spenden an politische Parteien werden besonders gefördert. Die ersten 1.650 Euro (3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) werden zu 50 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34g EStG). Darüber hinausgehende Beträge bis 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Parteispenden und gemeinnützige Spenden haben getrennte Höchstbeträge.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Spenden kann man 2026 absetzen?

Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben. Darüber hinausgehende Spenden werden als Spendenvortrag in Folgejahre übertragen.

Was braucht man als Nachweis für Spenden?

Über 300 Euro: Zuwendungsbescheinigung. Bis 300 Euro: Kontoauszug genügt.

Können auch Sachspenden abgesetzt werden?

Ja, zum gemeinen Wert (Verkehrswert) des gespendeten Gegenstands. Zuwendungsbescheinigung mit Wertangabe erforderlich.

Was ist der Spendenvortrag?

Der über die 20-Prozent-Grenze hinausgehende Betrag wird in Folgejahre vorgetragen. Zeitlich unbegrenzt nutzbar.

An wen muss man spenden, damit es absetzbar ist?

An steuerbegünstigte Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Nicht an Privatpersonen.

Wie berechnet sich die Steuerersparnis bei Spenden?

Spendenbetrag mal persönlicher Grenzsteuersatz. Beispiel: 1.000 Euro x 35 % = 350 Euro Steuerersparnis.

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