Direktantwort: Spenden an gemeinnützige Organisationen können 2026 als Sonderausgaben bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerersparnis entspricht dem Spendenbetrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Spenden über der 20-Prozent-Grenze werden als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen.
Spenden an steuerbegünstigte Organisationen werden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Das senkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Die Obergrenze liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Was darüber hinausgeht, wird als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen und dort berücksichtigt. Der Spendenvortrag ist zeitlich unbegrenzt.
Gesamtbetrag der Einkünfte: 50.000 Euro. Spenden: 2.000 Euro. Grenzsteuersatz: 35 Prozent.
| Spende | Absetzbar | Ersparnis (30 %) | Ersparnis (42 %) |
|---|---|---|---|
| 500 Euro | 500 Euro | 150 Euro | 210 Euro |
| 1.000 Euro | 1.000 Euro | 300 Euro | 420 Euro |
| 2.000 Euro | 2.000 Euro | 600 Euro | 840 Euro |
| 5.000 Euro | 5.000 Euro | 1.500 Euro | 2.100 Euro |
| 12.000 Euro | 10.000 Euro (20 %-Grenze) | 3.000 Euro | 4.200 Euro |
Spenden an politische Parteien werden besonders gefördert. Die ersten 1.650 Euro (3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) werden zu 50 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34g EStG). Darüber hinausgehende Beträge bis 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Parteispenden und gemeinnützige Spenden haben getrennte Höchstbeträge.
Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben. Darüber hinausgehende Spenden werden als Spendenvortrag in Folgejahre übertragen.
Über 300 Euro: Zuwendungsbescheinigung. Bis 300 Euro: Kontoauszug genügt.
Ja, zum gemeinen Wert (Verkehrswert) des gespendeten Gegenstands. Zuwendungsbescheinigung mit Wertangabe erforderlich.
Der über die 20-Prozent-Grenze hinausgehende Betrag wird in Folgejahre vorgetragen. Zeitlich unbegrenzt nutzbar.
An steuerbegünstigte Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Nicht an Privatpersonen.
Spendenbetrag mal persönlicher Grenzsteuersatz. Beispiel: 1.000 Euro x 35 % = 350 Euro Steuerersparnis.
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