Grundfreibetrag 2026 Rechner – steuerfreies Existenzminimum berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-07

Der Grundfreibetrag Rechner 2026 zeigt, bis zu welchem Einkommen Sie keine Einkommensteuer zahlen und wie viel von Ihrem zu versteuernden Einkommen steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum: Bis zu seiner Höhe fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Für Ledige beträgt er 12.348 €, für zusammenveranlagte Ehepaare 24.696 €. Dieser Rechner prüft, ob Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt und wie hoch der steuerpflichtige Teil ist.

Kurz erklärt: Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen zahlen Sie keine Einkommensteuer. Erst auf den Teil darüber greift der Einkommensteuertarif, beginnend mit einem Eingangssteuersatz von 14 %.

Grundfreibetrag Rechner 2026

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der das steuerliche Existenzminimum abdeckt und deshalb nicht besteuert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat das Existenzminimum steuerfrei stellen muss. Der Grundfreibetrag ist im Einkommensteuertarif nach § 32a EStG eingebaut: Bis zu seiner Höhe beträgt die Einkommensteuer 0 €.

2026 steigt der Grundfreibetrag um 252 € auf 12.348 € (Ledige). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich auf 24.696 €. Die regelmäßige Anhebung gleicht die Inflation aus und verhindert eine schleichende Steuererhöhung durch die kalte Progression.

Grundfreibetrag 2024 bis 2026 im Vergleich

Der Grundfreibetrag wird vom Bundesfinanzministerium jährlich an die Entwicklung des Existenzminimums angepasst. Die Entwicklung der letzten Jahre:

JahrLedigeVerheiratete (zusammen)
202411.784 €23.568 €
202512.096 €24.192 €
202612.348 €24.696 €

Wichtig: Der Grundfreibetrag gilt für das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Ihr Bruttogehalt darf also höher sein als der Grundfreibetrag, ohne dass Steuern anfallen.

Ab wann zahlt man Steuern? – Eingangssteuersatz 2026

Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag, beginnt die Besteuerung. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 % und steigt mit dem Einkommen progressiv an. Erst der Teil über 12.348 € (Ledige) wird besteuert – nicht das gesamte Einkommen. Wer also 13.000 € zu versteuern hat, zahlt nur auf die 652 € über dem Grundfreibetrag Steuern, und das zum niedrigen Eingangssatz.

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 69.000 € (Ledige); die sogenannte Reichensteuer von 45 % ab rund 278.000 €. Diese Eckwerte werden ebenfalls jährlich an die Inflation angepasst.

Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und weitere Freibeträge

Der Grundfreibetrag ist nicht der einzige steuerliche Freibetrag. Für Kinder gibt es zusätzlich den Kinderfreibetrag (2026 inklusive BEA-Freibetrag rund 9.756 € je Kind bei Zusammenveranlagung), der über die Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verrechnet wird. Hinzu kommen die Arbeitnehmer-Pauschale (Werbungskostenpauschale, 1.230 €), der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag.

Wer nur Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben und zahlt keine Einkommensteuer. Rentner, Studierende mit Nebenjob oder Minijobber profitieren häufig vom Grundfreibetrag und bekommen einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.

Grundfreibetrag bei Rentnern und Minijobbern

Auch Renten sind steuerlich relevant: Der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Rentners unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Steuer an. Viele Rentner bleiben deshalb 2026 steuerfrei, sofern keine weiteren hohen Einkünfte hinzukommen.

Ein Minijob bis 603 € monatlich (2026) wird pauschal vom Arbeitgeber versteuert und bleibt für den Arbeitnehmer steuerfrei – unabhängig vom Grundfreibetrag. Wer mehrere Einkommen kombiniert, sollte mit dem Rechner prüfen, ob das zu versteuernde Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Genau das macht dieser Grundfreibetrag Rechner transparent.

Grundfreibetrag, Splitting und der Steuertarif 2026

Der Grundfreibetrag ist in den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG eingebaut und bildet dessen erste, steuerfreie Zone. Daran schließt sich die erste Progressionszone an, in der der Grenzsteuersatz von 14 % rasch ansteigt, dann die zweite Progressionszone bis zur Proportionalzone mit dem Spitzensteuersatz von 42 %. Der Tarif ist so gestaltet, dass mit steigendem Einkommen nicht das gesamte Einkommen, sondern nur jeder weitere Euro höher besteuert wird – Ihr Durchschnittssteuersatz liegt deshalb stets unter dem Grenzsteuersatz.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und die Steuer anschließend verdoppelt. Dadurch nutzen beide Partner ihren Grundfreibetrag und die unteren Progressionsstufen voll aus. Der Splittingvorteil ist besonders groß, wenn die Einkommen der Partner stark unterschiedlich sind – verdient ein Partner viel und der andere wenig, sinkt die gemeinsame Steuerlast spürbar. Bei etwa gleich hohen Einkommen fällt der Vorteil dagegen gering aus.

Wichtig ist die Abgrenzung des Grundfreibetrags von anderen Beträgen: Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) stellt Kapitalerträge frei, die Arbeitnehmer-Pauschale (1.230 €) deckt Werbungskosten ab, und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € plus 240 € je weiteres Kind) entlastet Einelternfamilien. Diese Beträge senken das zu versteuernde Einkommen zusätzlich, bevor der Grundfreibetrag greift. Wer alle ihm zustehenden Freibeträge geltend macht, kann ein deutlich höheres Bruttoeinkommen steuerfrei stellen, als der Grundfreibetrag allein vermuten lässt. Der Rechner zeigt, ab welchem zu versteuernden Einkommen die Besteuerung beginnt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Gegenüber 2025 (12.096 €) ist der Grundfreibetrag um 252 € gestiegen.

Ab welchem Einkommen zahle ich 2026 Steuern?

Steuern fallen 2026 erst an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (Ledige) bzw. 24.696 € (Verheiratete) liegt. Besteuert wird nur der Teil über dem Grundfreibetrag, beginnend mit dem Eingangssteuersatz von 14 %.

Gilt der Grundfreibetrag für das Brutto oder Netto?

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen – also das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren Freibeträgen. Ihr Bruttogehalt kann deshalb über dem Grundfreibetrag liegen, ohne dass Steuern anfallen, weil noch Abzüge das zu versteuernde Einkommen senken.

Verdoppelt sich der Grundfreibetrag bei Ehepaaren?

Ja. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 € (2026). Das Splittingverfahren wendet den Tarif auf das halbierte gemeinsame Einkommen an und verdoppelt die Steuer – wodurch beide Partner ihren Grundfreibetrag voll nutzen.

Muss ich bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel nicht. Wer nur Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags hat, muss meist keine Steuererklärung abgeben und zahlt keine Einkommensteuer. Wurde dennoch Lohnsteuer einbehalten, lohnt sich eine freiwillige Erklärung, weil das Finanzamt die zu viel gezahlte Steuer erstattet.

Was ist die kalte Progression?

Kalte Progression bezeichnet eine schleichende Steuererhöhung: Steigt das Gehalt nur inflationsbedingt, rutscht man in höhere Steuersätze, obwohl die Kaufkraft nicht steigt. Die jährliche Anhebung des Grundfreibetrags und der Tarifeckwerte gleicht diesen Effekt aus und verhindert eine reale Mehrbelastung.

Profitieren auch Rentner vom Grundfreibetrag?

Ja. Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Rentners unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, fällt keine Einkommensteuer an. Da nur ein Teil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist, bleiben viele Rentner 2026 steuerfrei, sofern keine hohen weiteren Einkünfte hinzukommen.

Wie wirkt sich ein Minijob auf den Grundfreibetrag aus?

Ein Minijob bis 603 € monatlich (2026) wird pauschal vom Arbeitgeber versteuert und ist für den Arbeitnehmer steuerfrei – unabhängig vom Grundfreibetrag. Erst wenn weitere steuerpflichtige Einkünfte hinzukommen und das zu versteuernde Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.