Direktantwort: Spenden an gemeinnützige Organisationen können 2026 als Sonderausgaben bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerersparnis entspricht dem Spendenbetrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Spenden über der 20-Prozent-Grenze werden als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen.
Spenden an steuerbegünstigte Organisationen werden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Das senkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Die Obergrenze liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Was darüber hinausgeht, wird als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen und dort berücksichtigt. Der Spendenvortrag ist zeitlich unbegrenzt.
Gesamtbetrag der Einkünfte: 50.000 Euro. Spenden: 2.000 Euro. Grenzsteuersatz: 35 Prozent.
| Spende | Absetzbar | Ersparnis (30 %) | Ersparnis (42 %) |
|---|---|---|---|
| 500 Euro | 500 Euro | 150 Euro | 210 Euro |
| 1.000 Euro | 1.000 Euro | 300 Euro | 420 Euro |
| 2.000 Euro | 2.000 Euro | 600 Euro | 840 Euro |
| 5.000 Euro | 5.000 Euro | 1.500 Euro | 2.100 Euro |
| 12.000 Euro | 10.000 Euro (20 %-Grenze) | 3.000 Euro | 4.200 Euro |
Spenden an politische Parteien werden besonders gefördert. Die ersten 1.650 Euro (3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) werden zu 50 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34g EStG). Darüber hinausgehende Beträge bis 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Parteispenden und gemeinnützige Spenden haben getrennte Höchstbeträge.
Ein Arbeitnehmer mit 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spendet 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Sein Grenzsteuersatz liegt bei rund 33 Prozent. Steuerersparnis: 500 x 33 % = 165 Euro. Zuzüglich gesparte Kirchensteuer (9 %) und Solidaritätszuschlag: effektive Ersparnis rund 175 Euro. Die Spende kostet ihn netto also nur rund 325 Euro.
Eine Selbstständige mit 80.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte spendet 20.000 Euro an eine Stiftung. Die 20-Prozent-Grenze erlaubt 16.000 Euro Abzug im laufenden Jahr. Die restlichen 4.000 Euro werden als Spendenvortrag in das Folgejahr übertragen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von 16.000 x 42 % = 6.720 Euro im ersten Jahr und 4.000 x 42 % = 1.680 Euro im Folgejahr.
Ein Spender gibt einen drei Jahre alten Gebrauchtwagen (Marktwert laut Schwacke: 8.000 Euro) an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Organisation stellt eine Zuwendungsbescheinigung über 8.000 Euro aus. Der Spender setzt 8.000 Euro als Sonderausgabe ab. Wichtig: Der angegebene Wert muss dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen. Bei Überbewertung kann das Finanzamt den Abzug kürzen.
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (ca.) | Ersparnis bei 1.000 € Spende |
|---|---|---|
| 20.000 € | 27 % | ca. 270 € |
| 40.000 € | 33 % | ca. 330 € |
| 60.000 € | 39 % | ca. 390 € |
| 80.000 € | 42 % | ca. 420 € |
| 300.000 € | 45 % | ca. 450 € |
Je höher das Einkommen und damit der Grenzsteuersatz, desto größer ist die Steuerersparnis pro gespendetem Euro. Bei Spitzensteuersatz von 42 Prozent kostet eine Spende von 1.000 Euro netto nur 580 Euro.
Spenden, die die 20-Prozent-Grenze übersteigen, gehen nicht verloren. Sie werden als Spendenvortrag gesondert festgestellt und können in allen folgenden Jahren bis zur jeweiligen 20-Prozent-Grenze abgezogen werden. Der Spendenvortrag ist zeitlich unbegrenzt und wird vom Finanzamt automatisch vorgetragen. Das ist besonders vorteilhaft bei einmaligen Großspenden, beispielsweise anlässlich einer Erbschaft oder eines Immobilienverkaufs.
Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben. Darüber hinausgehende Spenden werden als Spendenvortrag in Folgejahre übertragen.
Über 300 Euro: Zuwendungsbescheinigung. Bis 300 Euro: Kontoauszug genügt.
Ja, zum gemeinen Wert (Verkehrswert) des gespendeten Gegenstands. Zuwendungsbescheinigung mit Wertangabe erforderlich.
Der über die 20-Prozent-Grenze hinausgehende Betrag wird in Folgejahre vorgetragen. Zeitlich unbegrenzt nutzbar.
An steuerbegünstigte Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Nicht an Privatpersonen.
Spendenbetrag mal persönlicher Grenzsteuersatz. Beispiel: 1.000 Euro x 35 % = 350 Euro Steuerersparnis.
Verwandte Rechner: Kirchensteuer-Rechner 2026 | Einkommensteuer-Rechner 2026 | Grundfreibetrag 2026