Lohnnebenkosten Arbeitgeber Rechner 2026: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am

Direktantwort: Die Lohnnebenkosten betragen 2026 rund 20 bis 22 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro zahlt der Arbeitgeber zusaetzlich rund 850 Euro an Sozialversicherungsbeitraegen und Umlagen. Die Gesamtkosten fuer den Mitarbeiter liegen damit bei rund 4.850 Euro pro Monat. Die groessten Posten sind Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % + Zusatzbeitrag/2) und Pflegeversicherung.

Die Umlagensaetze U1/U2 variieren je nach Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag zur KV haengt von der Kasse des Arbeitnehmers ab. Berufsgenossenschaftsbeitraege sind branchenabhaengig. Dies ist eine vereinfachte Schaetzung, keine Gehaltsabrechnung.

Lohnnebenkosten-Rechner

AG-Anteile Sozialversicherung 2026

VersicherungszweigAG-AnteilBBG/MonatMax. AG-Beitrag/Monat
Rentenversicherung9,30 %8.450 Euro785,85 Euro
Arbeitslosenversicherung1,30 %8.450 Euro109,85 Euro
Krankenversicherung7,30 % + Zusatz/25.512,50 Euroca. 470 Euro
Pflegeversicherung1,70 %5.512,50 Euro93,71 Euro
Insolvenzgeldumlage U30,06 %8.450 Euro5,07 Euro
Umlage U1 (Krankheit)ca. 1,0-3,0 %variiertvariiert
Umlage U2 (Mutterschaft)ca. 0,2-0,7 %variiertvariiert

Rechenbeispiel: Mitarbeiter mit 4.000 Euro brutto

PostenAG-Anteil
RV (9,3 %)372,00 Euro
AV (1,3 %)52,00 Euro
KV (7,3 % + 1,25 % Zusatz/2)342,00 Euro
PV (1,7 %)68,00 Euro
U3 (0,06 %)2,40 Euro
U1 + U2 (geschaetzt 1,5 %)60,00 Euro
AG-Nebenkosten gesamt896,40 Euro
Gesamtkosten Mitarbeiter4.896,40 Euro

Der Aufschlag von rund 22,4 Prozent auf das Bruttogehalt zeigt: Ein Mitarbeiter mit 4.000 Euro brutto kostet den Arbeitgeber fast 4.900 Euro. Auf das Jahr hochgerechnet sind das rund 58.757 Euro statt 48.000 Euro Bruttogehalt.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind beitragsfrei. Das bedeutet: Bei Gehaeltern ueber der BBG steigen die absoluten AG-Kosten nicht mehr weiter. Die BBG-Werte fuer 2026:

Bei einem Gehalt von 10.000 Euro brutto ist der maximale AG-Aufschlag daher auf die BBG gedeckelt. Die AG-Kosten steigen ab der BBG nicht mehr proportional mit dem Gehalt.

Weitere AG-Kosten jenseits der Sozialversicherung

Neben den Sozialversicherungsbeitraegen und Umlagen entstehen dem Arbeitgeber weitere Personalnebenkosten, die in der Gesamtbetrachtung beruecksichtigt werden sollten:

In der Gesamtbetrachtung liegen die tatsaechlichen Personalkosten eines Arbeitgebers oft 40 bis 60 Prozent ueber dem Bruttogehalt, wenn alle Nebenkosten einbezogen werden. Die Sozialversicherungsbeitraege (20 bis 22 Prozent) sind dabei nur der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil.

Vergleich: Personalkosten nach Gehaltshoehe

BruttogehaltAG-SV-AnteileGesamtkostenAufschlag in %
2.000 Euro (Teilzeit)ca. 425 Euroca. 2.425 Euro21,3 %
3.000 Euroca. 640 Euroca. 3.640 Euro21,3 %
4.000 Euroca. 850 Euroca. 4.850 Euro21,3 %
5.512 Euro (BBG KV)ca. 1.150 Euroca. 6.662 Euro20,9 %
8.450 Euro (BBG RV)ca. 1.464 Euroca. 9.914 Euro17,3 %
10.000 Euroca. 1.464 Euroca. 11.464 Euro14,6 %

Wie die Tabelle zeigt, sinkt der prozentuale AG-Aufschlag bei Gehaeltern ueber den Beitragsbemessungsgrenzen, da die absoluten SV-Beitraege gedeckelt sind. Fuer Besserverdiener sind die relativen Personalnebenkosten daher niedriger.

Sonderfaelle

Minijob (603 Euro)

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben: 15 % RV, 13 % KV und 2 % pauschale Lohnsteuer. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 30 Prozent des Minijob-Entgelts, also ca. 181 Euro. Hinzu kommen U1, U2 und U3.

Midijob (603,01 - 2.000 Euro)

Im Uebergangsbereich (Midijob) zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beitraege, der Arbeitgeber traegt den regulaeren Anteil. Die AG-Kosten sind hier prozentual hoeher als beim Arbeitnehmer.

Lohnnebenkosten senken: Legale Gestaltungsmoeglichkeiten

Arbeitgeber koennen die Personalkosten optimieren, ohne die Mitarbeiterzufriedenheit zu beeintraechtigen. Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Zuwendungen wie der monatliche Sachbezug von 50 Euro, der Kinderbetreuungszuschuss, das Jobticket oder die betriebliche Gesundheitsfoerderung (bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei) erhoehen den Nettovorteil des Mitarbeiters, ohne Lohnnebenkosten auszuloesen. Ein Arbeitgeber, der statt einer Gehaltserhoehung von 200 Euro einen Mix aus 50 Euro Sachbezug, Jobticket und Essenszuschuss anbietet, spart erheblich an Sozialversicherungsbeitraegen und bietet dem Mitarbeiter mehr Nettowert. Die Gestaltung muss jedoch arbeitsrechtlich und steuerrechtlich korrekt umgesetzt werden, um Nachzahlungen bei einer Betriebspruefung zu vermeiden.

Haeufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?

Rund 20 bis 22 Prozent des Bruttogehalts. RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV 7,3 % + Zusatzbeitrag/2, PV 1,7 %, plus Umlagen U1/U2/U3.

Welche Beitraege zahlt der Arbeitgeber?

Die Haelfte der SV-Beitraege plus die alleinigen Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeld, 0,06 %).

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

RV/AV: 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr). KV/PV: 5.512,50 Euro/Monat (66.150 Euro/Jahr). Gehaltsteile darueber sind beitragsfrei.

Wie berechnet man die Gesamtkosten eines Mitarbeiters?

Bruttogehalt plus AG-SV-Anteile plus Umlagen plus ggf. BG-Beitrag und bAV. Bei 4.000 Euro brutto: ca. 4.850-4.900 Euro Gesamtkosten.

Zahlt der Arbeitgeber auch Lohnsteuer?

Nein, die Lohnsteuer traegt der Arbeitnehmer. Der AG fuehrt sie nur an das Finanzamt ab.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Pauschale Abgaben von rund 30 %: 15 % RV, 13 % KV, 2 % Lohnsteuer. Bei 603 Euro: ca. 181 Euro plus Umlagen.

Sind Lohnnebenkosten steuerlich absetzbar?

Ja, als Betriebsausgaben. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.

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