Direktantwort: Die Lohnnebenkosten betragen 2026 rund 20 bis 22 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro zahlt der Arbeitgeber zusaetzlich rund 850 Euro an Sozialversicherungsbeitraegen und Umlagen. Die Gesamtkosten fuer den Mitarbeiter liegen damit bei rund 4.850 Euro pro Monat. Die groessten Posten sind Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % + Zusatzbeitrag/2) und Pflegeversicherung.
| Versicherungszweig | AG-Anteil | BBG/Monat | Max. AG-Beitrag/Monat |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,30 % | 8.450 Euro | 785,85 Euro |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | 8.450 Euro | 109,85 Euro |
| Krankenversicherung | 7,30 % + Zusatz/2 | 5.512,50 Euro | ca. 470 Euro |
| Pflegeversicherung | 1,70 % | 5.512,50 Euro | 93,71 Euro |
| Insolvenzgeldumlage U3 | 0,06 % | 8.450 Euro | 5,07 Euro |
| Umlage U1 (Krankheit) | ca. 1,0-3,0 % | variiert | variiert |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | ca. 0,2-0,7 % | variiert | variiert |
| Posten | AG-Anteil |
|---|---|
| RV (9,3 %) | 372,00 Euro |
| AV (1,3 %) | 52,00 Euro |
| KV (7,3 % + 1,25 % Zusatz/2) | 342,00 Euro |
| PV (1,7 %) | 68,00 Euro |
| U3 (0,06 %) | 2,40 Euro |
| U1 + U2 (geschaetzt 1,5 %) | 60,00 Euro |
| AG-Nebenkosten gesamt | 896,40 Euro |
| Gesamtkosten Mitarbeiter | 4.896,40 Euro |
Der Aufschlag von rund 22,4 Prozent auf das Bruttogehalt zeigt: Ein Mitarbeiter mit 4.000 Euro brutto kostet den Arbeitgeber fast 4.900 Euro. Auf das Jahr hochgerechnet sind das rund 58.757 Euro statt 48.000 Euro Bruttogehalt.
Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind beitragsfrei. Das bedeutet: Bei Gehaeltern ueber der BBG steigen die absoluten AG-Kosten nicht mehr weiter. Die BBG-Werte fuer 2026:
Bei einem Gehalt von 10.000 Euro brutto ist der maximale AG-Aufschlag daher auf die BBG gedeckelt. Die AG-Kosten steigen ab der BBG nicht mehr proportional mit dem Gehalt.
Neben den Sozialversicherungsbeitraegen und Umlagen entstehen dem Arbeitgeber weitere Personalnebenkosten, die in der Gesamtbetrachtung beruecksichtigt werden sollten:
In der Gesamtbetrachtung liegen die tatsaechlichen Personalkosten eines Arbeitgebers oft 40 bis 60 Prozent ueber dem Bruttogehalt, wenn alle Nebenkosten einbezogen werden. Die Sozialversicherungsbeitraege (20 bis 22 Prozent) sind dabei nur der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil.
| Bruttogehalt | AG-SV-Anteile | Gesamtkosten | Aufschlag in % |
|---|---|---|---|
| 2.000 Euro (Teilzeit) | ca. 425 Euro | ca. 2.425 Euro | 21,3 % |
| 3.000 Euro | ca. 640 Euro | ca. 3.640 Euro | 21,3 % |
| 4.000 Euro | ca. 850 Euro | ca. 4.850 Euro | 21,3 % |
| 5.512 Euro (BBG KV) | ca. 1.150 Euro | ca. 6.662 Euro | 20,9 % |
| 8.450 Euro (BBG RV) | ca. 1.464 Euro | ca. 9.914 Euro | 17,3 % |
| 10.000 Euro | ca. 1.464 Euro | ca. 11.464 Euro | 14,6 % |
Wie die Tabelle zeigt, sinkt der prozentuale AG-Aufschlag bei Gehaeltern ueber den Beitragsbemessungsgrenzen, da die absoluten SV-Beitraege gedeckelt sind. Fuer Besserverdiener sind die relativen Personalnebenkosten daher niedriger.
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben: 15 % RV, 13 % KV und 2 % pauschale Lohnsteuer. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 30 Prozent des Minijob-Entgelts, also ca. 181 Euro. Hinzu kommen U1, U2 und U3.
Im Uebergangsbereich (Midijob) zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beitraege, der Arbeitgeber traegt den regulaeren Anteil. Die AG-Kosten sind hier prozentual hoeher als beim Arbeitnehmer.
Arbeitgeber koennen die Personalkosten optimieren, ohne die Mitarbeiterzufriedenheit zu beeintraechtigen. Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Zuwendungen wie der monatliche Sachbezug von 50 Euro, der Kinderbetreuungszuschuss, das Jobticket oder die betriebliche Gesundheitsfoerderung (bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei) erhoehen den Nettovorteil des Mitarbeiters, ohne Lohnnebenkosten auszuloesen. Ein Arbeitgeber, der statt einer Gehaltserhoehung von 200 Euro einen Mix aus 50 Euro Sachbezug, Jobticket und Essenszuschuss anbietet, spart erheblich an Sozialversicherungsbeitraegen und bietet dem Mitarbeiter mehr Nettowert. Die Gestaltung muss jedoch arbeitsrechtlich und steuerrechtlich korrekt umgesetzt werden, um Nachzahlungen bei einer Betriebspruefung zu vermeiden.
Rund 20 bis 22 Prozent des Bruttogehalts. RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV 7,3 % + Zusatzbeitrag/2, PV 1,7 %, plus Umlagen U1/U2/U3.
Die Haelfte der SV-Beitraege plus die alleinigen Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeld, 0,06 %).
RV/AV: 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr). KV/PV: 5.512,50 Euro/Monat (66.150 Euro/Jahr). Gehaltsteile darueber sind beitragsfrei.
Bruttogehalt plus AG-SV-Anteile plus Umlagen plus ggf. BG-Beitrag und bAV. Bei 4.000 Euro brutto: ca. 4.850-4.900 Euro Gesamtkosten.
Nein, die Lohnsteuer traegt der Arbeitnehmer. Der AG fuehrt sie nur an das Finanzamt ab.
Pauschale Abgaben von rund 30 %: 15 % RV, 13 % KV, 2 % Lohnsteuer. Bei 603 Euro: ca. 181 Euro plus Umlagen.
Ja, als Betriebsausgaben. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.
Verwandte Rechner: Gehaltserhoehung Netto Rechner · Midijob Rechner 2026 · Minijob Rechner 2026