Direktantwort: Bei einer GmbH-Gewinnausschüttung fallen zwei Steuerebenen an: Auf Unternehmensebene Körperschaftsteuer (15 %) + Soli (0,825 %) + Gewerbesteuer (ca. 14 % bei Hebesatz 400 %). Auf Gesellschafterebene Abgeltungsteuer (25 %) + Soli (5,5 %). Die Gesamtbelastung liegt typischerweise bei 48 bis 50 Prozent des Gewinns.
Auf den Gewinn der GmbH fallen drei Steuern an:
Zusammen ergibt sich auf Unternehmensebene typischerweise eine Steuerbelastung von rund 30 Prozent (bei Hebesatz 400 %).
Wird der Gewinn nach Steuern an den Gesellschafter ausgeschüttet, fällt auf die Ausschüttung die Abgeltungsteuer an:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 100.000 Euro |
| Körperschaftsteuer (15 %) | -15.000 Euro |
| Soli auf KöSt (0,825 %) | -825 Euro |
| Gewerbesteuer (14 %) | -14.000 Euro |
| Gewinn nach Unternehmenssteuern | 70.175 Euro |
| Abgeltungsteuer (25 %) | -17.543,75 Euro |
| Soli auf AbgSt (5,5 %) | -964,91 Euro |
| Netto beim Gesellschafter | 51.666,34 Euro |
| Gesamtsteuerbelastung | 48,33 % |
Statt der Abgeltungsteuer kann der Gesellschafter das Teileinkünfteverfahren wählen. Dabei werden 60 Prozent der Ausschüttung zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das lohnt sich bei einem persönlichen Steuersatz unter ca. 42 Prozent oder wenn hohe Werbungskosten (z. B. Finanzierungszinsen der Beteiligung) vorliegen, da diese beim Teileinkünfteverfahren zu 60 Prozent absetzbar sind.
Typischerweise 48-50 % des Gewinns (bei Hebesatz 400 %): ca. 30 % auf Unternehmensebene + ca. 26 % der Ausschüttung auf Gesellschafterebene.
Teileinkünfteverfahren lohnt sich bei niedrigem persönlichen Steuersatz oder hohen Werbungskosten. Abgeltungsteuer ist bei hohem Einkommen ohne Werbungskosten oft günstiger.
Ja, 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer (je nach Bundesland), wenn der Gesellschafter kirchensteuerpflichtig ist.
3,5 % Messbetrag x Hebesatz. Bei Hebesatz 400 %: 14 %. Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften.
Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
Bei Hebesatz 400 % und Abgeltungsteuer ohne Kirchensteuer: rund 51-52 % des Gewinns.
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