GmbH Gewinnausschüttung Steuer 2026: Gesamtbelastung berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 9 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Bei einer GmbH-Gewinnausschüttung fallen zwei Steuerebenen an: Auf Unternehmensebene Körperschaftsteuer (15 %) + Soli (0,825 %) + Gewerbesteuer (ca. 14 % bei Hebesatz 400 %). Auf Gesellschafterebene Abgeltungsteuer (25 %) + Soli (5,5 %). Die Gesamtbelastung liegt typischerweise bei 48 bis 50 Prozent des Gewinns.

Dieser Rechner zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Keine Steuerberatung. Stand: Juli 2026.

GmbH-Ausschüttung Steuerbelastung berechnen

Steuerebene 1: Unternehmensebene

Auf den Gewinn der GmbH fallen drei Steuern an:

Zusammen ergibt sich auf Unternehmensebene typischerweise eine Steuerbelastung von rund 30 Prozent (bei Hebesatz 400 %).

Steuerebene 2: Gesellschafterebene

Wird der Gewinn nach Steuern an den Gesellschafter ausgeschüttet, fällt auf die Ausschüttung die Abgeltungsteuer an:

Rechenbeispiel: 100.000 Euro Gewinn, Hebesatz 400 %

PositionBetrag
Gewinn vor Steuern100.000 Euro
Körperschaftsteuer (15 %)-15.000 Euro
Soli auf KöSt (0,825 %)-825 Euro
Gewerbesteuer (14 %)-14.000 Euro
Gewinn nach Unternehmenssteuern70.175 Euro
Abgeltungsteuer (25 %)-17.543,75 Euro
Soli auf AbgSt (5,5 %)-964,91 Euro
Netto beim Gesellschafter51.666,34 Euro
Gesamtsteuerbelastung48,33 %

Alternative: Teileinkünfteverfahren

Statt der Abgeltungsteuer kann der Gesellschafter das Teileinkünfteverfahren wählen. Dabei werden 60 Prozent der Ausschüttung zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das lohnt sich bei einem persönlichen Steuersatz unter ca. 42 Prozent oder wenn hohe Werbungskosten (z. B. Finanzierungszinsen der Beteiligung) vorliegen, da diese beim Teileinkünfteverfahren zu 60 Prozent absetzbar sind.

Zwei Rechenbeispiele: Gesamtsteuerbelastung auf GmbH-Gewinn

Beispiel 1: Ausschüttung mit Abgeltungsteuer

Eine GmbH erzielt 100.000 Euro Gewinn (Hebesatz 400 %). Körperschaftsteuer: 15.000 Euro. Solidaritätszuschlag: 825 Euro. Gewerbesteuer: 100.000 x 3,5 % x 400 % = 14.000 Euro. Gewinn nach Unternehmenssteuern: 70.175 Euro. Bei voller Ausschüttung: Abgeltungsteuer 25 % auf 70.175 = 17.544 Euro plus Soli 965 Euro. Netto beim Gesellschafter: 51.666 Euro. Gesamtsteuerbelastung: 48,3 Prozent.

Beispiel 2: Teileinkünfteverfahren bei hohem Einkommen

Derselbe Gewinn, aber der Gesellschafter wählt das Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). 60 Prozent der 70.175 Euro = 42.105 Euro sind steuerpflichtig. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent: 42.105 x 42 % = 17.684 Euro ESt. Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich hier nicht, da die Belastung ähnlich der Abgeltungsteuer ist. Es lohnt sich erst, wenn Werbungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung abgesetzt werden können.

Abgeltungsteuer vs. Teileinkünfteverfahren

MerkmalAbgeltungsteuerTeileinkünfteverfahren
Steuersatz25 % pauschal + SoliPersönlicher ESt-Satz auf 60 % der Ausschüttung
WerbungskostenNicht absetzbar60 % absetzbar
AntragAutomatischAntrag beim Finanzamt (§ 32d Abs. 2 Nr. 3)
VoraussetzungKeineMind. 25 % Beteiligung oder 1 % + berufliche Tätigkeit
Vorteil beiNiedrigem Grenzsteuersatz oder keinen WerbungskostenHohen Werbungskosten aus der Beteiligung

Thesaurierung vs. Ausschüttung

Wird der Gewinn in der GmbH belassen (thesauriert), fällt zunächst nur die Unternehmenssteuer von rund 30 Prozent an. Die Abgeltungsteuer wird erst bei Ausschüttung fällig. Durch Thesaurierung kann der Zinseszinseffekt genutzt werden: Der Netto-Gewinn (70.175 Euro im Beispiel) kann reinvestiert werden und erwirtschaftet in der GmbH weitere Erträge. Die Ausschüttung wird auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem der Gesellschafter das Geld benötigt. Nachteil: Bei Auflösung der GmbH wird der gesamte thesaurierte Gewinn auf einmal besteuert.

Rechenbeispiel: Hebesatz-Vergleich

Der Gewerbesteuer-Hebesatz variiert stark nach Gemeinde und beeinflusst die Gesamtsteuerbelastung erheblich. Bei 100.000 Euro Gewinn: Mit Hebesatz 200 Prozent (ländlich): Gewerbesteuer 7.000 Euro, Gesamtbelastung auf Unternehmensebene ca. 23,3 %. Mit Hebesatz 490 Prozent (München): Gewerbesteuer 17.150 Euro, Gesamtbelastung ca. 33,0 %. Die Differenz von rund 10.000 Euro kann den Standort der GmbH wirtschaftlich relevant machen. Bei der Einkommensteuer des Gesellschafters wird die Gewerbesteuer teilweise angerechnet (§ 35 EStG), allerdings nur bei Personengesellschaften, nicht bei der GmbH.

Geschäftsführergehalt als Alternative zur Ausschüttung

Anstatt den Gewinn auszuschütten, kann der Gesellschafter-Geschäftsführer ein angemessenes Gehalt beziehen. Vorteil: Das Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und reduziert die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Es wird beim Gesellschafter als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert. Bei einem Grenzsteuersatz unter 48 Prozent ist das Gehalt steuerlich günstiger als eine Ausschüttung (die mit ca. 48 Prozent gesamtbelastet ist). Voraussetzung: Das Gehalt muss einem Fremdvergleich standhalten, sonst behandelt das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Risiken

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung bei einer GmbH-Ausschüttung?

Typischerweise 48-50 % des Gewinns (bei Hebesatz 400 %): ca. 30 % auf Unternehmensebene + ca. 26 % der Ausschüttung auf Gesellschafterebene.

Was ist besser: Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren?

Teileinkünfteverfahren lohnt sich bei niedrigem persönlichen Steuersatz oder hohen Werbungskosten. Abgeltungsteuer ist bei hohem Einkommen ohne Werbungskosten oft günstiger.

Fällt Kirchensteuer auf die GmbH-Ausschüttung an?

Ja, 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer (je nach Bundesland), wenn der Gesellschafter kirchensteuerpflichtig ist.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer bei einer GmbH?

3,5 % Messbetrag x Hebesatz. Bei Hebesatz 400 %: 14 %. Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften.

Gibt es einen Gewerbesteuer-Freibetrag für die GmbH?

Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

Was bleibt netto nach einer GmbH-Ausschüttung?

Bei Hebesatz 400 % und Abgeltungsteuer ohne Kirchensteuer: rund 51-52 % des Gewinns.

Verwandte Rechner: Gewerbesteuer-Rechner 2026 | Kapitalertragsteuer-Rechner 2026 | Einkommensteuer-Rechner 2026