Direktantwort: Für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude erhalten Eigentümer einen Steuerbonus von 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro begünstigten Kosten). Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen und von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Ein Eigentümer erneuert 2026 die Fenster seines Hauses (Baujahr 2005) für 50.000 Euro.
| Jahr | Prozentsatz | Steuerermäßigung |
|---|---|---|
| Jahr 1 (2026) | 7 % | 3.500 Euro |
| Jahr 2 (2027) | 7 % | 3.500 Euro |
| Jahr 3 (2028) | 6 % | 3.000 Euro |
| Gesamt | 20 % | 10.000 Euro |
Bei Kosten von 200.000 Euro oder mehr wird der Höchstbetrag von 40.000 Euro erreicht (14.000 + 14.000 + 12.000 Euro).
Eigentümer müssen sich pro Maßnahme zwischen dem Steuerbonus (§ 35c) und einer KfW- oder BAFA-Förderung entscheiden. Der Steuerbonus hat den Vorteil, dass kein vorheriger Antrag nötig ist und er über die Steuererklärung abgewickelt wird. KfW-Zuschüsse können dagegen sofort die Finanzierung erleichtern. Bei verschiedenen Maßnahmen am selben Objekt können unterschiedliche Förderwege gewählt werden.
Ein Eigenheimbesitzer tauscht die Fenster seines 1985 gebauten Hauses aus. Kosten: 25.000 Euro. Der Steuerbonus nach § 35c EStG beträgt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre: 7 % im ersten Jahr (1.750 Euro), 7 % im zweiten Jahr (1.750 Euro), 6 % im dritten Jahr (1.500 Euro). Gesamtbonus: 5.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein.
Eine Wärmepumpe kostet einschließlich Installation 40.000 Euro. Steuerbonus: 40.000 x 20 % = 8.000 Euro über drei Jahre (2.800 + 2.800 + 2.400 Euro). Alternativ kann der Eigentümer eine BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) beantragen, die bis zu 70 % Zuschuss bieten kann. Wichtig: § 35c und BEG-Förderung können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Prüfen Sie, welche Variante günstiger ist.
Der maximale Steuerbonus beträgt 40.000 Euro pro Objekt, das heißt, es können Kosten von bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Ein Ehepaar saniert Dach (60.000 Euro), Fassade (50.000 Euro) und Heizung (40.000 Euro) = 150.000 Euro. Steuerbonus: 150.000 x 20 % = 30.000 Euro (10.500 + 10.500 + 9.000 Euro über drei Jahre). Das Maximum von 40.000 Euro wird nicht erreicht.
| Maßnahme | Beispiele | Bonus (20 %) |
|---|---|---|
| Wärmedämmung | Außenwand, Dach, Kellerdecke | 20 % der Kosten |
| Fenster/Außentüren | Dreifachverglasung, neue Haustür | 20 % der Kosten |
| Heizungserneuerung | Wärmepumpe, Solarthermie, Pellets | 20 % der Kosten |
| Lüftungsanlagen | Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung | 20 % der Kosten |
| Energetische Baubegleitung | Energieberater, Fachplanung | 50 % (Sonderregelung) |
Für energetische Fachplanung und Baubegleitung gilt ein erhöhter Satz von 50 Prozent, maximal 50.000 Euro Kosten. Dieser Bonus ist im Gesamtmaximum von 40.000 Euro enthalten.
Die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Der Steuerbonus nach § 35c ist attraktiv, wenn die Steuerschuld hoch genug ist, um den Bonus voll auszuschöpfen, und wenn keine BEG-Zuschüsse beantragt werden sollen. Die BEG-Förderung (KfW-Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen) kann bei Heizungstausch bis zu 70 Prozent betragen und ist oft günstiger. Faustregel: Bei hohem Einkommen und moderaten Kosten ist § 35c einfacher; bei aufwendigen Sanierungen und niedrigerer Steuerlast ist die BEG-Förderung meist vorteilhafter.
20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Höchstbetrag 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro Kosten).
Wärmedämmung, Fenster/Türen, Heizung, Lüftung, digitale Optimierung. Mindestanforderungen der ESanMV müssen erfüllt sein.
Gebäude mind. 10 Jahre alt, Eigennutzung, Fachunternehmen, Bescheinigung, keine Doppelförderung mit KfW/BAFA.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Objekt ist eine Kombination möglich.
Über die Anlage Energetische Maßnahmen in der Steuererklärung. Bescheinigung des Fachunternehmens erforderlich.
Ja, bei Eigennutzung. Anteilige Kosten am Gemeinschaftseigentum werden berücksichtigt.
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