Energetische Sanierung Steuerbonus § 35c Rechner 2026

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 8 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude erhalten Eigentümer einen Steuerbonus von 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro begünstigten Kosten). Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.

Dieser Rechner zeigt eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Steuerermäßigung prüft Ihr Finanzamt. Rechtsgrundlage: § 35c EStG. Stand: Juli 2026.

Steuerbonus berechnen

Welche Maßnahmen sind begünstigt?

Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen und von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

Rechenbeispiel: Fenstertausch 50.000 Euro

Ein Eigentümer erneuert 2026 die Fenster seines Hauses (Baujahr 2005) für 50.000 Euro.

JahrProzentsatzSteuerermäßigung
Jahr 1 (2026)7 %3.500 Euro
Jahr 2 (2027)7 %3.500 Euro
Jahr 3 (2028)6 %3.000 Euro
Gesamt20 %10.000 Euro

Bei Kosten von 200.000 Euro oder mehr wird der Höchstbetrag von 40.000 Euro erreicht (14.000 + 14.000 + 12.000 Euro).

Voraussetzungen

§ 35c vs. KfW-Förderung

Eigentümer müssen sich pro Maßnahme zwischen dem Steuerbonus (§ 35c) und einer KfW- oder BAFA-Förderung entscheiden. Der Steuerbonus hat den Vorteil, dass kein vorheriger Antrag nötig ist und er über die Steuererklärung abgewickelt wird. KfW-Zuschüsse können dagegen sofort die Finanzierung erleichtern. Bei verschiedenen Maßnahmen am selben Objekt können unterschiedliche Förderwege gewählt werden.

Drei Rechenbeispiele: Steuerbonus für energetische Sanierung

Beispiel 1: Fensteraustausch für 25.000 Euro

Ein Eigenheimbesitzer tauscht die Fenster seines 1985 gebauten Hauses aus. Kosten: 25.000 Euro. Der Steuerbonus nach § 35c EStG beträgt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre: 7 % im ersten Jahr (1.750 Euro), 7 % im zweiten Jahr (1.750 Euro), 6 % im dritten Jahr (1.500 Euro). Gesamtbonus: 5.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein.

Beispiel 2: Wärmepumpe für 40.000 Euro

Eine Wärmepumpe kostet einschließlich Installation 40.000 Euro. Steuerbonus: 40.000 x 20 % = 8.000 Euro über drei Jahre (2.800 + 2.800 + 2.400 Euro). Alternativ kann der Eigentümer eine BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) beantragen, die bis zu 70 % Zuschuss bieten kann. Wichtig: § 35c und BEG-Förderung können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Prüfen Sie, welche Variante günstiger ist.

Beispiel 3: Maximaler Steuerbonus ausschöpfen

Der maximale Steuerbonus beträgt 40.000 Euro pro Objekt, das heißt, es können Kosten von bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Ein Ehepaar saniert Dach (60.000 Euro), Fassade (50.000 Euro) und Heizung (40.000 Euro) = 150.000 Euro. Steuerbonus: 150.000 x 20 % = 30.000 Euro (10.500 + 10.500 + 9.000 Euro über drei Jahre). Das Maximum von 40.000 Euro wird nicht erreicht.

Förderfähige Maßnahmen im Detail

MaßnahmeBeispieleBonus (20 %)
WärmedämmungAußenwand, Dach, Kellerdecke20 % der Kosten
Fenster/AußentürenDreifachverglasung, neue Haustür20 % der Kosten
HeizungserneuerungWärmepumpe, Solarthermie, Pellets20 % der Kosten
LüftungsanlagenWohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung20 % der Kosten
Energetische BaubegleitungEnergieberater, Fachplanung50 % (Sonderregelung)

Für energetische Fachplanung und Baubegleitung gilt ein erhöhter Satz von 50 Prozent, maximal 50.000 Euro Kosten. Dieser Bonus ist im Gesamtmaximum von 40.000 Euro enthalten.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

§ 35c vs. BEG-Förderung: Was lohnt sich mehr?

Die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Der Steuerbonus nach § 35c ist attraktiv, wenn die Steuerschuld hoch genug ist, um den Bonus voll auszuschöpfen, und wenn keine BEG-Zuschüsse beantragt werden sollen. Die BEG-Förderung (KfW-Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen) kann bei Heizungstausch bis zu 70 Prozent betragen und ist oft günstiger. Faustregel: Bei hohem Einkommen und moderaten Kosten ist § 35c einfacher; bei aufwendigen Sanierungen und niedrigerer Steuerlast ist die BEG-Förderung meist vorteilhafter.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Steuerbonus für energetische Sanierung?

20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Höchstbetrag 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro Kosten).

Welche Maßnahmen sind nach § 35c begünstigt?

Wärmedämmung, Fenster/Türen, Heizung, Lüftung, digitale Optimierung. Mindestanforderungen der ESanMV müssen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen gelten?

Gebäude mind. 10 Jahre alt, Eigennutzung, Fachunternehmen, Bescheinigung, keine Doppelförderung mit KfW/BAFA.

Kann man § 35c und KfW-Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Objekt ist eine Kombination möglich.

Wie wird der Steuerbonus geltend gemacht?

Über die Anlage Energetische Maßnahmen in der Steuererklärung. Bescheinigung des Fachunternehmens erforderlich.

Gilt der Steuerbonus für Eigentumswohnungen?

Ja, bei Eigennutzung. Anteilige Kosten am Gemeinschaftseigentum werden berücksichtigt.

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