Elterngeld Rechner 2026 – wie viel Basiselterngeld und ElterngeldPlus Sie netto bekommen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-01

Der Elterngeld Rechner 2026 beantwortet die wichtigste Frage frischgebackener Eltern: Wie viel Elterngeld bekomme ich netto pro Monat? Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent Ihres durchschnittlichen Netto-Einkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Mit diesem Elterngeld Rechner 2026 zum Netto berechnen sehen Sie sofort Ihr Basiselterngeld, den halbierten ElterngeldPlus-Betrag, einen möglichen Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag. So planen Sie Ihre Elternzeit verlässlich, bevor Sie den Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.

Elterngeld Rechner 2026 (netto)

Elterngeld netto berechnen: 65 bis 67 Prozent vom Netto

Beim Elterngeld netto berechnen kommt es auf die sogenannte Ersatzrate an. Sie liegt bei 67 % für ein durchschnittliches Netto bis 1.000 €. Zwischen 1.000 € und 1.200 € sinkt sie schrittweise (je 2 € Mehreinkommen 0,1 Prozentpunkte weniger) und beträgt ab einem Netto von 1.240 € einheitlich 65 %. Bei sehr geringem Einkommen unter 1.000 € steigt die Rate sogar über 67 % an. Das berechnete Basiselterngeld ist nach unten auf 300 € und nach oben auf 1.800 € gedeckelt.

Die Grundformel des Rechners lautet:

Basiselterngeld = Netto-Einkommen × Ersatzrate (65–67 %), begrenzt auf 300 € bis 1.800 €

Elterngeld 65 Prozent netto – Rechenbeispiel

Ein klassischer Fall: Das durchschnittliche Netto vor der Geburt beträgt 1.500 €. Da dieser Betrag über 1.240 € liegt, gilt die Ersatzrate von 65 %.

PositionWert
Durchschnittliches Netto vor Geburt1.500 €
Ersatzrate65 %
Basiselterngeld pro Monat975 €
ElterngeldPlus pro Monat (Hälfte)487,50 €
Basiselterngeld 12 Monate gesamt11.700 €
Basiselterngeld 14 Monate (mit Partnermonaten)13.650 €

Der Rechner oben übernimmt diese Logik für jeden Einkommenswert, prüft die Deckelung und berücksichtigt auf Wunsch Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Basiselterngeld Rechner: Staffelung der Ersatzrate

Der Basiselterngeld Rechner bildet die gestaffelte Ersatzrate exakt ab. Die folgende Tabelle zeigt das Basiselterngeld für typische Netto-Einkommen ohne Bonus.

Netto vor GeburtErsatzrateBasiselterngeld/Monat
500 €~88 %440 €
900 €67 %603 €
1.100 €66 %726 €
1.300 €65 %845 €
1.800 €65 %1.170 €
2.770 € und mehr65 %1.800 € (Höchstbetrag)

Ab einem Netto von rund 2.770 € ist das Basiselterngeld auf den Höchstbetrag von 1.800 € gedeckelt – mehr gibt es unabhängig vom Verdienst nicht.

ElterngeldPlus Rechner 2026: doppelte Laufzeit, halber Betrag

Der ElterngeldPlus Rechner 2026 halbiert den Basisbetrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer. Aus 12 Monaten Basiselterngeld werden bis zu 24 Monate ElterngeldPlus. Der große Vorteil: Wer während des Bezugs in Teilzeit arbeitet, verliert mit ElterngeldPlus weniger Elterngeld als mit dem Basiselterngeld, weil das Teilzeiteinkommen anders verrechnet wird. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus mit vier weiteren ElterngeldPlus-Monaten, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Zwei Zuschläge erhöhen das Elterngeld spürbar. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des berechneten Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € pro Monat. Er wird gewährt, wenn ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 € pro Monat für jedes weitere Kind bei einer Mehrlingsgeburt – bei Zwillingen also 300 €, bei Drillingen 600 €. Beide Zuschläge kommen zum Basisbetrag hinzu und werden im Rechner berücksichtigt.

Einkommensgrenze 175.000 € seit 2025

Seit dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze: Übersteigt das zu versteuernde Einkommen des Paares im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 €, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig. Dieselbe Grenze gilt für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (nicht das Brutto) des betreffenden Kalenderjahres. Diese Grenze betrifft nur Spitzenverdiener; die große Mehrheit der Familien bleibt anspruchsberechtigt.

Welches Netto zählt für die Berechnung?

Für die Berechnung ist das durchschnittliche monatliche Netto-Erwerbseinkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat maßgeblich. Bei der Elterngeldstelle wird allerdings nicht Ihr tatsächliches Netto laut Gehaltsabrechnung verwendet, sondern ein „Elterngeld-Netto", das mit pauschalen Abzügen für Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten aus dem Brutto ermittelt wird. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben unberücksichtigt. Bei Selbstständigen zählt in der Regel der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres.

Mutterschaftsgeld wird angerechnet

In den ersten Wochen nach der Geburt erhalten gesetzlich versicherte Mütter Mutterschaftsgeld. Dieses wird in den ersten Lebensmonaten des Kindes vollständig auf das Elterngeld angerechnet, sodass in dieser Zeit faktisch kein zusätzliches Elterngeld fließt. Für die Planung bedeutet das: Der erste und meist auch der zweite Lebensmonat sind durch das Mutterschaftsgeld abgedeckt; das Elterngeld in voller Höhe greift in der Regel ab dem dritten Lebensmonat. Väter sind davon nicht betroffen.

Antrag und Auszahlung des Elterngeldes

Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragt werden. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, wirkt aber bis zu drei Monate rückwirkend. Benötigt werden unter anderem die Geburtsurkunde mit dem Vermerk „für Elterngeld", Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt und eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Beide Elternteile teilen sich insgesamt bis zu 14 Monatsbeträge Basiselterngeld, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate übernehmen muss.

Partnermonate und die 14-Monats-Regel

Das Basiselterngeld wird für maximal 12 Monatsbeträge gezahlt, wenn ein Elternteil allein bezieht. Beteiligen sich beide Eltern, gibt es zwei zusätzliche Partnermonate – insgesamt also 14 Monatsbeträge. Voraussetzung ist, dass jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate übernimmt und sich das Erwerbseinkommen bei mindestens einem Elternteil für mindestens zwei Monate mindert. Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben und bei denen das Kind lebt, können die vollen 14 Monate allein in Anspruch nehmen. Die geschickte Aufteilung der Monate zwischen den Eltern – kombiniert mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus – eröffnet erheblichen Gestaltungsspielraum, um Elternzeit und Familieneinkommen optimal zu planen.

Elternzeit, Teilzeit und Elterngeld kombinieren

Elterngeld und Elternzeit sind rechtlich zwei verschiedene Dinge: Die Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung (bis zu drei Jahre je Kind), das Elterngeld die finanzielle Leistung. Während des Elterngeldbezugs darf bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit gearbeitet werden. Das Teilzeiteinkommen wird beim Basiselterngeld allerdings angerechnet und kann den Anspruch deutlich mindern; beim ElterngeldPlus fällt diese Anrechnung schonender aus, weshalb ElterngeldPlus für Eltern mit Teilzeitwunsch oft die bessere Wahl ist. Wer plant, früh wieder in Teilzeit einzusteigen, sollte beide Varianten mit den jeweiligen Beträgen durchrechnen. Der Rechner liefert dafür die Ausgangswerte für Basiselterngeld und ElterngeldPlus, an denen sich die Entscheidung orientieren kann.

Dieser Elterngeld Rechner 2026 liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Ersatzraten (65–67 %), der Deckelung (300–1.800 €), des Geschwisterbonus und des Mehrlingszuschlags. Das tatsächliche „Elterngeld-Netto" wird von der Elterngeldstelle nach pauschalen Abzugssätzen ermittelt und kann abweichen. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle. Beratung bietet das Familienportal des BMFSFJ.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Elterngeld bekomme ich 2026?

Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 % Ihres durchschnittlichen Netto-Einkommens vor der Geburt. Bei einem Netto von 1.500 € sind das rund 975 € pro Monat. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus halbiert den Betrag, läuft dafür doppelt so lange.

Wie viel Prozent vom Netto bekomme ich als Elterngeld?

Die Ersatzrate beträgt 67 % bei einem Netto bis 1.000 €, sinkt zwischen 1.000 und 1.200 € schrittweise und beträgt ab einem Netto von 1.240 € einheitlich 65 %. Bei sehr niedrigem Einkommen unter 1.000 € steigt die Rate sogar über 67 % an (bis zu 100 % bei sehr geringem Verdienst).

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt (14 mit Partnermonaten) und ersetzt 65 bis 67 % des Nettos. ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basisbetrags, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn Sie in Teilzeit weiterarbeiten.

Wie hoch ist das Mindest- und Höchstelterngeld 2026?

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € pro Monat (auch ohne vorheriges Einkommen) und höchstens 1.800 € pro Monat. Bei ElterngeldPlus liegen Mindest- und Höchstbetrag bei der Hälfte, also 150 € bis 900 € pro Monat.

Wie viel Geschwisterbonus gibt es beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch um 75 € pro Monat. Voraussetzung ist meist ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren. Der Bonus wird zusätzlich zum berechneten Basisbetrag gezahlt.

Wie viel Elterngeld gibt es bei Zwillingen?

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 € pro Monat für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen beträgt der Mehrlingszuschlag also 300 €, bei Drillingen 600 €. Der Zuschlag kommt zum regulären Basiselterngeld hinzu.

Gibt es 2026 eine Einkommensgrenze für das Elterngeld?

Ja. Seit April 2025 entfällt der Anspruch auf Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen des Paares 175.000 € im Jahr übersteigt; bei Alleinerziehenden gilt dieselbe Grenze. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt.

Welches Netto zählt für die Elterngeld-Berechnung?

Maßgeblich ist das durchschnittliche monatliche Netto-Erwerbseinkommen der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat (bei Selbstständigen meist das letzte Wirtschaftsjahr). Vom Brutto werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben unberücksichtigt.