Dienstrad-Rechner 2026: Jobrad Steuer-Vorteil berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 8 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Beim Dienstrad per Entgeltumwandlung wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert. Ein Rad mit 3.000 Euro Listenpreis ergibt 7,50 Euro monatlichen geldwerten Vorteil. Wird das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt überlassen, ist die private Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG sogar komplett steuerfrei.

Dieser Rechner zeigt eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer individuellen Steuer- und Sozialversicherungssituation ab. Stand: Juli 2026.

Dienstrad-Vorteil berechnen

Geben Sie den Bruttolistenpreis (UVP) des Fahrrads, die monatliche Leasingrate und Ihr Bruttogehalt ein. Der Rechner vergleicht Dienstrad-Leasing mit dem Privatkauf.

Zwei Modelle: Überlassung vs. Entgeltumwandlung

Modell 1: Zusätzlich zum Gehalt. Der Arbeitgeber stellt das Dienstrad zusätzlich zum vereinbarten Lohn zur Verfügung. Die private Nutzung ist komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Der Arbeitnehmer zahlt nichts, der Arbeitgeber trägt die Kosten.

Modell 2: Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der in die Leasingrate fließt. Die private Nutzung wird mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Dieses Modell ist in der Praxis am häufigsten.

Rechenbeispiel Entgeltumwandlung

Fahrrad mit 3.000 Euro Listenpreis, Leasingrate 85 Euro monatlich, Bruttogehalt 3.500 Euro, Laufzeit 36 Monate.

Tabelle: Geldwerter Vorteil nach Listenpreis (0,25 %/Monat)
ListenpreisGeldwerter Vorteil/MonatGeldwerter Vorteil/Jahr
1.500 Euro3,75 Euro45 Euro
3.000 Euro7,50 Euro90 Euro
5.000 Euro12,50 Euro150 Euro
8.000 Euro20,00 Euro240 Euro

E-Bikes und S-Pedelecs

Die 0,25-Prozent-Regel gilt für normale Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs) bis 25 km/h motorunterstützte Geschwindigkeit. Schnelle S-Pedelecs, die über 25 km/h unterstützen, gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln der Dienstwagenbesteuerung (0,25 Prozent bei reinen E-Fahrzeugen, ansonsten 1 Prozent des Listenpreises plus 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer).

Vor- und Nachteile

Zwei Rechenbeispiele: Dienstrad vs. Privatkauf

Beispiel 1: E-Bike für 3.000 Euro (Entgeltumwandlung)

Bruttolistenpreis: 3.000 Euro. Geldwerter Vorteil (0,25 % pro Monat): 3.000 x 0,25 % = 7,50 Euro/Monat. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kostet die Versteuerung: 7,50 x 35 % = 2,63 Euro/Monat. Die monatliche Leasingrate durch Entgeltumwandlung beträgt z. B. 80 Euro brutto. Durch die Steuer- und SV-Ersparnis auf die Entgeltumwandlung kostet das Rad netto nur ca. 45 Euro/Monat. Über 36 Monate: 1.620 Euro netto statt 3.000 Euro Listenpreis.

Beispiel 2: Fahrrad als Gehaltsextra (zusätzlich zum Gehalt)

Überlässt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt, ist der geldwerte Vorteil seit 2019 komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Der Arbeitnehmer zahlt nichts. Das ist die günstigste Variante, setzt aber die Bereitschaft des Arbeitgebers voraus.

Steuerliche Regelungen im Überblick

ÜberlassungsformGeldwerter VorteilSteuer
Zusätzlich zum Gehalt0 % (steuerfrei seit 2019)Keine
Entgeltumwandlung0,25 % des Listenpreises/MonatSteuer + SV auf den geldwerten Vorteil
Privatnutzung (kein E-Bike, kein Fahrrad)

Am Ende der Leasingzeit: Übernahme oder Rückgabe?

Nach Ablauf des Leasingvertrags (meist 36 Monate) gibt es drei Möglichkeiten: Rückgabe des Rads an den Leasinggeber, Übernahme zum Restwert (oft 10-18 % des Listenpreises) oder Vertragsverlängerung. Bei Übernahme zum Restwert von z. B. 300 Euro (10 % von 3.000) kann ein geldwerter Vorteil entstehen, wenn der Restwert unter dem Marktwert liegt. Seit 2020 gilt: Übernahmepreise unter dem Marktwert werden nicht als geldwerter Vorteil besteuert, sofern der Restwert vom Leasinggeber marktüblich festgesetzt wird.

Versicherung und Wartung des Dienstrads

Bei den meisten Dienstrad-Leasingmodellen sind Versicherung (Diebstahl, Vandalismus, Unfallschaden) und regelmäßige Inspektionen im Leasingpaket enthalten. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer indirekt über die Leasingrate. Reparaturen, die nicht durch Verschleiß entstehen, sind in der Regel ebenfalls abgedeckt. Plattfüße und Verschleißteile (Bremsbeläge, Reifen, Kette) gehen meist zulasten des Nutzers. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss, insbesondere bei E-Bikes mit teurem Akku.

E-Bike vs. normales Fahrrad: Steuerliche Unterschiede

Steuerlich werden Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) gleichbehandelt: 0,25 Prozent des Listenpreises bei Entgeltumwandlung, steuerfrei bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt. S-Pedelecs (bis 45 km/h) gelten dagegen als Kraftfahrzeuge und werden wie Firmenwagen besteuert (0,25 Prozent für Elektrofahrzeuge). Die Pendlerpauschale kann bei allen Fahrradtypen geltend gemacht werden, da sie verkehrsmittelunabhängig ist (0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. km).

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der geldwerte Vorteil beim Dienstrad berechnet?

0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (UVP) pro Monat bei Entgeltumwandlung. Bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt: steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstrad und Jobrad?

Jobrad ist ein Markenname eines Leasinganbieters. Dienstrad ist der allgemeine Begriff. Steuerlich identisch.

Ist das Dienstrad steuerfrei?

Nur bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt (§ 3 Nr. 37 EStG). Bei Entgeltumwandlung: 0,25 % geldwerter Vorteil.

Lohnt sich ein Dienstrad per Entgeltumwandlung?

Meist ja: 30-40 % günstiger als Privatkauf. Geringes Risiko: minimale Auswirkung auf Sozialleistungsansprüche.

Gilt die 0,25-Prozent-Regel auch für E-Bikes?

Ja, für Pedelecs bis 25 km/h. S-Pedelecs über 25 km/h sind Kraftfahrzeuge mit anderer Besteuerung.

Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?

Übernahme zum Restwert (10-18 % des Listenpreises) oft möglich. Steuerliche Behandlung mit Arbeitgeber klären.

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