Direktantwort: Beim Dienstrad per Entgeltumwandlung wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert. Ein Rad mit 3.000 Euro Listenpreis ergibt 7,50 Euro monatlichen geldwerten Vorteil. Wird das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt überlassen, ist die private Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG sogar komplett steuerfrei.
Geben Sie den Bruttolistenpreis (UVP) des Fahrrads, die monatliche Leasingrate und Ihr Bruttogehalt ein. Der Rechner vergleicht Dienstrad-Leasing mit dem Privatkauf.
Modell 1: Zusätzlich zum Gehalt. Der Arbeitgeber stellt das Dienstrad zusätzlich zum vereinbarten Lohn zur Verfügung. Die private Nutzung ist komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Der Arbeitnehmer zahlt nichts, der Arbeitgeber trägt die Kosten.
Modell 2: Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der in die Leasingrate fließt. Die private Nutzung wird mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Dieses Modell ist in der Praxis am häufigsten.
Fahrrad mit 3.000 Euro Listenpreis, Leasingrate 85 Euro monatlich, Bruttogehalt 3.500 Euro, Laufzeit 36 Monate.
| Listenpreis | Geldwerter Vorteil/Monat | Geldwerter Vorteil/Jahr |
|---|---|---|
| 1.500 Euro | 3,75 Euro | 45 Euro |
| 3.000 Euro | 7,50 Euro | 90 Euro |
| 5.000 Euro | 12,50 Euro | 150 Euro |
| 8.000 Euro | 20,00 Euro | 240 Euro |
Die 0,25-Prozent-Regel gilt für normale Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs) bis 25 km/h motorunterstützte Geschwindigkeit. Schnelle S-Pedelecs, die über 25 km/h unterstützen, gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln der Dienstwagenbesteuerung (0,25 Prozent bei reinen E-Fahrzeugen, ansonsten 1 Prozent des Listenpreises plus 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer).
Bruttolistenpreis: 3.000 Euro. Geldwerter Vorteil (0,25 % pro Monat): 3.000 x 0,25 % = 7,50 Euro/Monat. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kostet die Versteuerung: 7,50 x 35 % = 2,63 Euro/Monat. Die monatliche Leasingrate durch Entgeltumwandlung beträgt z. B. 80 Euro brutto. Durch die Steuer- und SV-Ersparnis auf die Entgeltumwandlung kostet das Rad netto nur ca. 45 Euro/Monat. Über 36 Monate: 1.620 Euro netto statt 3.000 Euro Listenpreis.
Überlässt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt, ist der geldwerte Vorteil seit 2019 komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Der Arbeitnehmer zahlt nichts. Das ist die günstigste Variante, setzt aber die Bereitschaft des Arbeitgebers voraus.
| Überlassungsform | Geldwerter Vorteil | Steuer |
|---|---|---|
| Zusätzlich zum Gehalt | 0 % (steuerfrei seit 2019) | Keine |
| Entgeltumwandlung | 0,25 % des Listenpreises/Monat | Steuer + SV auf den geldwerten Vorteil |
| Privatnutzung (kein E-Bike, kein Fahrrad) | — | — |
Nach Ablauf des Leasingvertrags (meist 36 Monate) gibt es drei Möglichkeiten: Rückgabe des Rads an den Leasinggeber, Übernahme zum Restwert (oft 10-18 % des Listenpreises) oder Vertragsverlängerung. Bei Übernahme zum Restwert von z. B. 300 Euro (10 % von 3.000) kann ein geldwerter Vorteil entstehen, wenn der Restwert unter dem Marktwert liegt. Seit 2020 gilt: Übernahmepreise unter dem Marktwert werden nicht als geldwerter Vorteil besteuert, sofern der Restwert vom Leasinggeber marktüblich festgesetzt wird.
Bei den meisten Dienstrad-Leasingmodellen sind Versicherung (Diebstahl, Vandalismus, Unfallschaden) und regelmäßige Inspektionen im Leasingpaket enthalten. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer indirekt über die Leasingrate. Reparaturen, die nicht durch Verschleiß entstehen, sind in der Regel ebenfalls abgedeckt. Plattfüße und Verschleißteile (Bremsbeläge, Reifen, Kette) gehen meist zulasten des Nutzers. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss, insbesondere bei E-Bikes mit teurem Akku.
Steuerlich werden Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) gleichbehandelt: 0,25 Prozent des Listenpreises bei Entgeltumwandlung, steuerfrei bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt. S-Pedelecs (bis 45 km/h) gelten dagegen als Kraftfahrzeuge und werden wie Firmenwagen besteuert (0,25 Prozent für Elektrofahrzeuge). Die Pendlerpauschale kann bei allen Fahrradtypen geltend gemacht werden, da sie verkehrsmittelunabhängig ist (0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. km).
0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (UVP) pro Monat bei Entgeltumwandlung. Bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt: steuerfrei.
Jobrad ist ein Markenname eines Leasinganbieters. Dienstrad ist der allgemeine Begriff. Steuerlich identisch.
Nur bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt (§ 3 Nr. 37 EStG). Bei Entgeltumwandlung: 0,25 % geldwerter Vorteil.
Meist ja: 30-40 % günstiger als Privatkauf. Geringes Risiko: minimale Auswirkung auf Sozialleistungsansprüche.
Ja, für Pedelecs bis 25 km/h. S-Pedelecs über 25 km/h sind Kraftfahrzeuge mit anderer Besteuerung.
Übernahme zum Restwert (10-18 % des Listenpreises) oft möglich. Steuerliche Behandlung mit Arbeitgeber klären.
Verwandte Rechner: Firmenwagen 1-%-Rechner 2026 | Gehaltserhöhung Netto-Rechner | Pendlerpauschale 2026