Direktantwort: Von Bewirtungskosten sind 2026 genau 70 Prozent der angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgabe abziehbar (Paragraf 4 Absatz 5 Nummer 2 EStG). Die Vorsteuer kann dagegen zu 100 Prozent abgezogen werden. Beispiel: Bei einer Restaurantrechnung ueber 200 Euro brutto (168,07 Euro netto, 31,93 Euro USt bei 19 %) sind 117,65 Euro als Betriebsausgabe absetzbar und die vollen 31,93 Euro Vorsteuer abziehbar.
Geben Sie den Bruttobetrag Ihrer Restaurantrechnung ein. Der Rechner berechnet den als Betriebsausgabe abzugsfaehigen Anteil (70 Prozent des Nettobetrags) und den vollstaendigen Vorsteuerabzug. Waehlen Sie den zutreffenden Umsatzsteuersatz.
Nach Paragraf 4 Absatz 5 Nummer 2 EStG duerfen Aufwendungen fuer die Bewirtung von Personen aus geschaeftlichem Anlass den Gewinn nur mindern, soweit sie 70 Prozent der als angemessen anzusehenden Aufwendungen nicht uebersteigen. Die restlichen 30 Prozent gelten als nicht abzugsfaehige Betriebsausgaben und muessen bei der Gewinnermittlung wieder hinzugerechnet werden. Diese Regelung soll den privaten Anteil des Essensgenusses pauschal abgelten, den auch der Bewirtende hat.
Wichtig: Die 70-Prozent-Beschraenkung gilt nur fuer die Bewirtung externer Geschaeftspartner. Bewirtungen, an denen ausschliesslich eigene Arbeitnehmer teilnehmen (etwa bei Betriebsfeiern oder Arbeitsbesprechungen mit Essen), sind zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abzugsfaehig, da hier Paragraf 4 Absatz 5 Nummer 2 EStG nicht greift.
Die umsatzsteuerliche Behandlung weicht von der ertragsteuerlichen ab. Die in der Bewirtungsrechnung enthaltene Umsatzsteuer (Vorsteuer) darf vollstaendig, also zu 100 Prozent, als Vorsteuer abgezogen werden. Die Beschraenkung auf 70 Prozent betrifft ausschliesslich die ertragsteuerliche Gewinnermittlung, nicht die Umsatzsteuervoranmeldung. Voraussetzung ist eine ordnungsgemaesse Rechnung im Sinne des Paragraf 14 UStG mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer.
Ein Unternehmer laedt zwei Kunden zum Geschaeftsessen ein. Die Restaurantrechnung betraegt 300 Euro brutto (19 % USt). Zusaetzlich gibt er 30 Euro Trinkgeld, quittiert vom Kellner.
| Posten | Betrag | Berechnung |
|---|---|---|
| Rechnungsbetrag brutto | 300,00 Euro | |
| Nettobetrag | 252,10 Euro | 300 / 1,19 |
| Umsatzsteuer 19 % | 47,90 Euro | 300 - 252,10 |
| Trinkgeld (ohne USt) | 30,00 Euro | |
| Absetzbare Betriebsausgabe (70 %) | 197,47 Euro | (252,10 + 30,00) x 70 % |
| Nicht abzugsfaehig (30 %) | 84,63 Euro | (252,10 + 30,00) x 30 % |
| Vorsteuerabzug (100 %) | 47,90 Euro | Volle USt |
| Gesamte steuerliche Entlastung | 245,37 Euro | 197,47 + 47,90 |
Der Unternehmer traegt effektiv nur 300 + 30 minus 245,37 gleich 84,63 Euro selbst. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent spart er durch den Betriebsausgabenabzug rund 82,94 Euro Einkommensteuer zusaetzlich zur Vorsteuer.
Ein formell fehlerhafter Bewirtungsbeleg fuehrt dazu, dass das Finanzamt den gesamten Abzug verweigert. Die folgenden Angaben muessen auf dem Beleg stehen:
Bei Rechnungen unter 250 Euro brutto gelten die vereinfachten Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen nach Paragraf 33 UStDV: Hier genuegen Name und Anschrift des Gastronomen, Datum, Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Die Angaben zu Anlass und bewirteten Personen muessen aber dennoch vom Steuerpflichtigen ergaenzt werden.
| Merkmal | Geschaeftsessen (extern) | Mitarbeiterbewirtung (intern) |
|---|---|---|
| Absetzbar | 70 % als Betriebsausgabe | 100 % als Betriebsausgabe |
| Vorsteuerabzug | 100 % | 100 % |
| Bewirtungsbeleg | Pflicht (Anlass, Namen) | Nicht erforderlich |
| Beispiel | Kundenessen, Lieferantenmeeting | Weihnachtsfeier, Arbeitsessen |
| Freibetrag | Keiner | 110 Euro pro Teilnehmer bei Betriebsveranstaltungen |
Der reine Vermerk "Geschaeftsessen" auf dem Bewirtungsbeleg reicht dem Finanzamt nicht. Der Anlass muss konkret benannt werden: "Besprechung Angebot Bauvorhaben Hauptstrasse" oder "Vertragsverhandlung Liefervertrag 2026". Je konkreter, desto weniger Rueckfragen.
Ein Abendessen mit Freunden, auch wenn einer der Gaeste zufaellig Geschaeftspartner ist, ist nicht absetzbar. Der geschaeftliche Anlass muss im Vordergrund stehen und nicht nur ein Nebeneffekt privater Geselligkeit sein.
Das Finanzamt kann den Abzug kuerzen oder ganz versagen, wenn die Kosten unangemessen erscheinen. Ein Mehrfaches des branchenueblichen Niveaus wird kritisch betrachtet. Eine feste Euro-Grenze gibt es nicht, aber ein Abendessen fuer 500 Euro pro Person bei einem kleinen Handwerksbetrieb wird eher hinterfragt als bei einer internationalen Anwaltskanzlei.
Ein Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG (umsatzsteuerbefreit) laedt einen Geschaeftspartner zum Mittagessen ein. Die Rechnung betraegt 85 Euro brutto. Als Kleinunternehmer kann er keine Vorsteuer abziehen, der Bruttobetrag ist seine Bemessungsgrundlage.
Fuer Kleinunternehmer ist die steuerliche Entlastung geringer als fuer Regelbesteuerer, da der volle Vorsteuerabzug entfaellt. Die 70-Prozent-Regel gilt jedoch identisch.
Seit der zunehmenden Digitalisierung akzeptieren die Finanzaemter auch elektronische Bewirtungsbelege. Die Rechnung kann als digitaler Beleg (z. B. PDF) aufbewahrt werden, wenn die Grundsaetze ordnungsgemaesser Buchfuehrung eingehalten werden. Die ergaenzenden Angaben (Anlass, bewirtete Personen, Unterschrift) koennen handschriftlich auf dem ausgedruckten Beleg oder in einer separaten digitalen Notiz erfasst werden. Viele Buchhaltungsprogramme bieten inzwischen Funktionen zur systematischen Erfassung von Bewirtungsbelegen mit allen erforderlichen Feldern. Ab 2025 werden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) fuer B2B-Umsaetze verpflichtend eingefuehrt; fuer Bewirtungsbelege gelten die gleichen Aufbewahrungspflichten wie fuer andere Geschaeftsbelege.
Neben dem ordnungsgemaessen Bewirtungsbeleg empfiehlt sich ein Bewirtungsbuch oder eine digitale Tabelle, in der Sie jedes Geschaeftsessen systematisch erfassen: Datum, Teilnehmer, Anlass, Betrag, Belegnummer. Bei einer Betriebspruefung kann das Finanzamt alle Bewirtungsbelege der letzten Jahre anfordern. Fehlende Belege fuehren zur Streichung des gesamten Abzugs fuer das betroffene Essen, nicht nur zu einer pauschalen Kuerzung.
70 Prozent der angemessenen Aufwendungen sind als Betriebsausgabe abziehbar. Die restlichen 30 Prozent gelten als nicht abzugsfaehig. Dies gilt fuer die Bewirtung externer Geschaeftspartner nach Paragraf 4 Absatz 5 Nummer 2 EStG.
Ja, die Vorsteuer kann zu 100 Prozent abgezogen werden, obwohl nur 70 Prozent der Nettokosten als Betriebsausgabe gelten. Die 70-Prozent-Beschraenkung betrifft nur die Einkommensteuer, nicht die Umsatzsteuer.
Name und Anschrift der Gaststaette, Datum, einzelne Speisen und Getraenke mit Preisen, Rechnungsbetrag mit USt, konkreter Anlass, Namen aller bewirteten Personen und Unterschrift des Bewirtenden.
Ja, und zwar zu 100 Prozent als Betriebsausgabe. Die 70-Prozent-Regel gilt nur fuer die Bewirtung externer Geschaeftspartner. Bei Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Teilnehmer.
Eine feste Euro-Grenze existiert nicht, aber die Kosten muessen angemessen sein. Das Finanzamt prueft die Angemessenheit im Einzelfall. Branchenueblichkeit und Verhaeltnismaessigkeit sind die Masstaebe.
Grundsaetzlich ja, wenn ein geschaeftlicher Anlass besteht. Die Nachweispflichten sind strenger, da keine Restaurantrechnung vorliegt. Einzelnachweise ueber eingekaufte Lebensmittel sind erforderlich.
Trinkgeld ist absetzbar, wenn es auf dem Beleg vermerkt und vom Empfaenger quittiert wird. Trinkgeld unterliegt keiner Umsatzsteuer, daher entfaellt der Vorsteuerabzug. Die 70-Prozent-Regel gilt auch fuer das Trinkgeld.
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