Außergewöhnliche Belastungen Rechner 2026 (§ 33 EStG)

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 9 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen etc.) können 2026 abgesetzt werden, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird seit 2017 stufenweise berechnet.

Dieser Rechner verwendet die stufenweise Berechnung nach dem BFH-Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14). Die tatsächliche Berechnung Ihres Finanzamts kann abweichen. Keine Steuerberatung. Stand: Juli 2026.

Zumutbare Eigenbelastung und absetzbare Kosten berechnen

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger nicht anfallen. Die häufigsten Beispiele sind Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, Kosten für Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, behinderungsbedingte Aufwendungen, Bestattungskosten und Kosten für Pflegebedürftigkeit.

Stufenweise Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung

Seit dem BFH-Urteil von 2017 wird die zumutbare Eigenbelastung stufenweise berechnet, nicht mehr einheitlich auf den gesamten GdE angewendet. Dadurch fällt die zumutbare Eigenbelastung niedriger aus als bei der alten Berechnung.

Tabelle: Prozentsätze der zumutbaren Eigenbelastung (§ 33 Abs. 3 EStG)
GdE-StufeLedig, keine KinderVerheiratet, keine Kinder1-2 Kinder3+ Kinder
Bis 15.340 Euro5 %4 %2 %1 %
15.341-51.130 Euro6 %5 %3 %1 %
Über 51.130 Euro7 %6 %4 %2 %

Rechenbeispiel: Stufenweise Berechnung

Lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, GdE 45.000 Euro, Krankheitskosten 3.000 Euro.

Typische absetzbare Kosten

Häufig gestellte Fragen

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Zwangsläufig entstehende Aufwendungen, die über dem Normalen liegen: Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen, Bestattungskosten, behinderungsbedingte Kosten.

Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

Der Anteil, den der Steuerpflichtige selbst tragen muss (1-7 % des GdE). Nur der übersteigende Betrag ist absetzbar. Berechnung seit 2017 stufenweise.

Wie wird die zumutbare Eigenbelastung berechnet?

Stufenweise: Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 darüber. Jede Stufe hat eigene Prozentsätze nach Familienstand und Kinderzahl.

Welche Krankheitskosten kann man absetzen?

Alle medizinisch notwendigen, nicht erstatteten Kosten: Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Kuren. Ärztliche Verordnung nötig. Keine Schönheitsoperationen.

Muss man Belege für außergewöhnliche Belastungen sammeln?

Ja. Rechnungen, Zahlungsnachweise und ärztliche Verordnungen aufbewahren.

Kann man Beerdigungskosten absetzen?

Ja, soweit der Nachlass die Kosten nicht deckt. Übliche Bestattungskosten, nicht Trauerfeier oder Grabpflege.

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