Direktantwort: Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen etc.) können 2026 abgesetzt werden, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird seit 2017 stufenweise berechnet.
Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger nicht anfallen. Die häufigsten Beispiele sind Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, Kosten für Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, behinderungsbedingte Aufwendungen, Bestattungskosten und Kosten für Pflegebedürftigkeit.
Seit dem BFH-Urteil von 2017 wird die zumutbare Eigenbelastung stufenweise berechnet, nicht mehr einheitlich auf den gesamten GdE angewendet. Dadurch fällt die zumutbare Eigenbelastung niedriger aus als bei der alten Berechnung.
| GdE-Stufe | Ledig, keine Kinder | Verheiratet, keine Kinder | 1-2 Kinder | 3+ Kinder |
|---|---|---|---|---|
| Bis 15.340 Euro | 5 % | 4 % | 2 % | 1 % |
| 15.341-51.130 Euro | 6 % | 5 % | 3 % | 1 % |
| Über 51.130 Euro | 7 % | 6 % | 4 % | 2 % |
Lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, GdE 45.000 Euro, Krankheitskosten 3.000 Euro.
Zwangsläufig entstehende Aufwendungen, die über dem Normalen liegen: Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen, Bestattungskosten, behinderungsbedingte Kosten.
Der Anteil, den der Steuerpflichtige selbst tragen muss (1-7 % des GdE). Nur der übersteigende Betrag ist absetzbar. Berechnung seit 2017 stufenweise.
Stufenweise: Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 darüber. Jede Stufe hat eigene Prozentsätze nach Familienstand und Kinderzahl.
Alle medizinisch notwendigen, nicht erstatteten Kosten: Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Kuren. Ärztliche Verordnung nötig. Keine Schönheitsoperationen.
Ja. Rechnungen, Zahlungsnachweise und ärztliche Verordnungen aufbewahren.
Ja, soweit der Nachlass die Kosten nicht deckt. Übliche Bestattungskosten, nicht Trauerfeier oder Grabpflege.
Verwandte Rechner: Pflegegeld-Rechner 2026 | Bestattungskosten-Rechner 2026 | Einkommensteuer-Rechner 2026