Verzugszinsen Rechner 2026 – tagesgenau nach § 288 BGB berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-02

Verzugszinsen betragen 2026 für Verbraucher 5 Prozentpunkte und für Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von aktuell 1,27 %. Das ergibt 6,27 % für Verbrauchergeschäfte und 10,27 % für Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung. Beispiel: Bei einer offenen Forderung von 5.000 € gegenüber einem Unternehmen, 90 Tage im Verzug, fallen (5.000 € × 10,27 % × 90 / 365) = rund 127 € Verzugszinsen an. Bei Verbrauchern sind es bei 1.000 €, 30 Tage, rund 5,15 €. Die Zinsen laufen ab Verzugseintritt taggenau.

Verzugszinsen Rechner 2026

Was sind Verzugszinsen?

Verzugszinsen sind die gesetzlich vorgesehene Entschädigung dafür, dass ein Schuldner eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig bezahlt. Sie sollen den Gläubiger für den entgangenen Nutzen des Geldes entschädigen und gleichzeitig Druck zur pünktlichen Zahlung ausüben. Die Höhe ist in § 288 BGB geregelt und hängt vom Basiszinssatz sowie davon ab, ob ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verzugszinsen Rechner 2026 oben berechnet aus Forderung, Geschäftsart, Basiszins und Verzugsdauer die exakten Verzugszinsen.

Verzugszinsen entstehen nicht automatisch mit der Fälligkeit, sondern erst mit dem Eintritt des Verzugs. Dieser tritt in der Regel durch eine Mahnung ein oder – bei Entgeltforderungen – spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, sofern der Schuldner ein Unternehmer ist oder bei Verbrauchern auf diese Folge hingewiesen wurde. Ab diesem Zeitpunkt laufen die Verzugszinsen taggenau.

Höhe der Verzugszinsen 2026

Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgesetzt wird. Zum 1.1.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,27 %. Darauf werden Prozentpunkte aufgeschlagen:

Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Da er die Grundlage der Verzugszinsen ist, ändert sich mit ihm auch der konkrete Verzugszinssatz. Maßgeblich ist jeweils der Basiszinssatz, der im betreffenden Verzugszeitraum gilt; bei langen Verzugszeiträumen über einen Stichtag hinweg kann sich der Satz also ändern.

So werden Verzugszinsen berechnet

Die Verzugszinsen berechnen sich tagesgenau nach der Formel: Verzugszinsen = Forderung × Zinssatz × Verzugstage / 365. Beispiel: Ein Unternehmen schuldet einem anderen 5.000 €, ist 90 Tage in Verzug. Der Zinssatz beträgt 10,27 % (Basiszins 1,27 % + 9 Punkte). Die Verzugszinsen betragen 5.000 € × 10,27 % × 90 / 365 = rund 127 €.

Für Verbraucher gilt der niedrigere Satz: Schuldet ein Verbraucher 1.000 € und ist 30 Tage in Verzug, betragen die Verzugszinsen 1.000 € × 6,27 % × 30 / 365 = rund 5,15 €. Der Rechner führt diese Berechnung automatisch durch und berücksichtigt dabei die korrekte Geschäftsart. So lässt sich die berechtigte Zinsforderung exakt beziffern – wichtig für Mahnungen und gerichtliche Mahnverfahren.

Tabelle: Verzugszinssätze 2026

GeschäftsartAufschlagBasiszins 2026Verzugszinssatz
Verbrauchergeschäft+5 Punkte1,27 %6,27 %
Geschäft ohne Verbraucher (B2B)+9 Punkte1,27 %10,27 %

Zusätzlich kann ein Gläubiger bei B2B-Entgeltforderungen eine Verzugskostenpauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), unabhängig von der Höhe der Zinsen. Diese Pauschale wird auf einen etwaigen Schadensersatz für Beitreibungskosten angerechnet.

Wann tritt der Verzug ein?

Der Verzug ist die Voraussetzung für Verzugszinsen. Er tritt grundsätzlich durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein: Der Gläubiger fordert den Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit zur Zahlung auf. Bereits mit Zugang dieser Mahnung beginnt der Verzug. In bestimmten Fällen ist keine Mahnung nötig, etwa wenn für die Leistung eine kalendermäßig bestimmte Zeit vereinbart wurde (z. B. „zahlbar bis 15. März").

Eine wichtige Sonderregel gilt für Entgeltforderungen: Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug – ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn sie in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurden. Ab dem Tag des Verzugseintritts laufen die Verzugszinsen. Der Rechner berechnet die Zinsen für die eingegebene Anzahl an Verzugstagen.

Verzugszinsen durchsetzen

Verzugszinsen sind ein gesetzlicher Anspruch, den der Gläubiger zusätzlich zur Hauptforderung geltend machen kann. In einer Mahnung sollten die Verzugszinsen ausgewiesen werden; spätestens im gerichtlichen Mahnverfahren oder in einer Klage werden sie konkret beziffert. Üblich ist die Formulierung „nebst Zinsen in Höhe von X Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem [Datum]", weil sich der Basiszins ändern kann und das Gericht den jeweils gültigen Satz zugrunde legt.

Neben den Verzugszinsen kann der Gläubiger weiteren Verzugsschaden geltend machen, etwa Kosten für ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, sowie bei B2B die 40-Euro-Pauschale. Der Rechner liefert die exakte Zinsforderung als Grundlage für Mahnung, Mahnbescheid oder Klage. Wer Forderungen konsequent mit Verzugszinsen geltend macht, verbessert seine Liquidität und setzt einen Anreiz zur pünktlichen Zahlung.

Verzugszinsen vs. vertragliche Zinsen

Die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB sind ein Mindestsatz. Die Vertragsparteien können höhere Verzugszinsen vereinbaren, solange diese nicht sittenwidrig sind. Umgekehrt darf der vereinbarte Verzugszins die gesetzliche Untergrenze nicht unterschreiten, wenn der Gläubiger Verbraucher gegenüber einem Unternehmer ist. Wurde vertraglich ein höherer Zins vereinbart, gilt dieser; ansonsten greifen die gesetzlichen Sätze.

Zu unterscheiden sind Verzugszinsen außerdem von Fälligkeitszinsen oder vertraglichen Stundungszinsen, die unabhängig vom Verzug für die Kapitalüberlassung anfallen. Verzugszinsen entstehen ausschließlich aufgrund der verspäteten Zahlung. Der Rechner geht von den gesetzlichen Verzugszinssätzen aus, erlaubt aber, einen abweichenden Basiszins oder Punktesatz einzugeben, um auch individuelle Vereinbarungen abzubilden.

Verzugszinsen im Mahnverfahren

Bleibt eine Forderung trotz Mahnung offen, kann der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Im Mahnbescheid werden neben der Hauptforderung die bisher aufgelaufenen Verzugszinsen sowie der laufende Zinssatz angegeben. Üblich ist die Formulierung, dass Zinsen in Höhe von 5 bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Verzugsdatum verlangt werden. Das Gericht legt dann den jeweils gültigen Basiszinssatz zugrunde.

Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, der die Zwangsvollstreckung ermöglicht. Die Verzugszinsen laufen bis zur vollständigen Zahlung weiter. Der Rechner liefert die exakte Höhe der bis zu einem bestimmten Stichtag aufgelaufenen Verzugszinsen, die im Mahnverfahren oder in einer Klage beziffert werden müssen. So setzen Gläubiger ihre Ansprüche vollständig durch.

Verzugszinsen bei Mietschulden, Krediten und Steuern

Verzugszinsen nach § 288 BGB gelten für zivilrechtliche Geldforderungen, etwa offene Rechnungen, Mietschulden oder private Darlehen. Bei Verbrauchern – etwa säumigen Mietern – gilt der Satz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins. Für Kredite gelten häufig vertraglich vereinbarte Verzugszinsen, die von den gesetzlichen Sätzen abweichen können. Bei Verbraucherdarlehen ist der Verzugszins gesetzlich auf einen bestimmten Satz über dem Basiszins begrenzt.

Steuerforderungen folgen dagegen eigenen Regeln: Hier gelten die Verzinsungsvorschriften der Abgabenordnung mit gesonderten Zinssätzen, nicht die Verzugszinsen des BGB. Wer also Verzugszinsen auf eine private oder geschäftliche Forderung berechnen will, ist mit den BGB-Sätzen richtig; für Steuern gelten abweichende Regelungen. Der Rechner deckt die zivilrechtlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB ab, die im Geschäfts- und Privatleben am häufigsten relevant sind.

Verzugszinsen vorbeugen: klare Zahlungsziele

Für Unternehmen ist es wichtig, Forderungsausfälle und Zahlungsverzug von vornherein zu minimieren. Klare Zahlungsziele auf der Rechnung, ein professionelles Forderungsmanagement und ein konsequenter Mahnprozess sorgen dafür, dass offene Beträge zügig beglichen werden. Wer in der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum nennt, erleichtert den Verzugseintritt und damit die Berechtigung zu Verzugszinsen.

Ein gestaffelter Mahnprozess – Zahlungserinnerung, erste und zweite Mahnung, schließlich das gerichtliche Mahnverfahren – setzt den Schuldner zunehmend unter Druck. Ab Verzugseintritt können Verzugszinsen und bei B2B die 40-Euro-Pauschale geltend gemacht werden. Der Rechner liefert die exakte Zinsforderung für jede Mahnstufe, sodass die Beträge korrekt ausgewiesen werden und die Ansprüche vollständig durchgesetzt werden können.

Verjährung von Forderungen und Zinsen

Forderungen und die darauf entfallenden Verzugszinsen unterliegen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Wer seine Forderung nicht rechtzeitig durchsetzt, riskiert, dass der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt und nicht mehr zahlen muss.

Um die Verjährung zu hemmen, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Die Verzugszinsen laufen bis zur Zahlung oder bis zur Verjährung der Hauptforderung weiter. Wer offene Forderungen konsequent und zeitnah verfolgt, sichert seine Ansprüche und die darauf entfallenden Verzugszinsen. Der Rechner hilft, die Zinsforderung jederzeit korrekt zu beziffern, was für die rechtzeitige Durchsetzung wichtig ist.

Beispielrechnung für unterschiedliche Forderungen

Wie hoch die Verzugszinsen ausfallen, hängt von Forderungshöhe, Zinssatz und Verzugsdauer ab. Eine kleine Verbraucherforderung über 500 €, 60 Tage im Verzug, ergibt bei 6,27 % nur rund 5,15 € Verzugszinsen – wenig, aber ein berechtigter Anspruch. Eine größere B2B-Forderung über 20.000 €, 120 Tage im Verzug, ergibt bei 10,27 % dagegen rund 675 € Verzugszinsen zuzüglich der 40-Euro-Pauschale. Bei hohen Beträgen und langer Verzugsdauer summieren sich die Zinsen also spürbar.

Gerade für Unternehmen mit vielen offenen Forderungen lohnt es sich, Verzugszinsen konsequent geltend zu machen, weil sie in der Summe die Liquidität verbessern und einen Anreiz zur pünktlichen Zahlung setzen. Der Rechner berechnet die Verzugszinsen für jede Konstellation tagesgenau und liefert damit den exakten Betrag, der in Mahnung, Mahnbescheid oder Klage anzusetzen ist.

Fazit: Verzugszinsen 2026 korrekt berechnen

Verzugszinsen betragen 2026 für Verbraucher 6,27 % und für Unternehmen 10,27 % (Basiszins 1,27 % plus 5 bzw. 9 Punkte) und laufen tagesgenau ab Verzugseintritt. Bei B2B-Forderungen kommt eine 40-Euro-Pauschale hinzu. Mit dem Verzugszinsen Rechner 2026 berechnen Sie die exakte Zinsforderung für Ihre offene Forderung – die Grundlage für Mahnungen, Mahnbescheide und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

Für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (1,27 %), also 6,27 %. Für Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung (B2B) 9 Prozentpunkte, also 10,27 %. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli.

Wie berechnet man Verzugszinsen?

Tagesgenau nach der Formel: Forderung × Zinssatz × Verzugstage / 365. Beispiel: 5.000 € B2B, 90 Tage Verzug, 10,27 % = 5.000 × 0,1027 × 90 / 365 = rund 127 €.

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Grundsätzlich durch eine Mahnung nach Fälligkeit. Bei Entgeltforderungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung auch ohne Mahnung; bei Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Ab Verzugseintritt laufen die Zinsen.

Wie hoch ist der Basiszinssatz 2026?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt zum 1.1.2026 1,27 %. Er wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (1. Januar und 1. Juli) neu festgesetzt und bildet die Grundlage der gesetzlichen Verzugszinsen.

Gibt es bei Verzug eine Pauschale?

Ja, bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern kann der Gläubiger zusätzlich eine Verzugskostenpauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), unabhängig von der Zinshöhe. Sie wird auf weiteren Schadensersatz für Beitreibungskosten angerechnet.

Kann man höhere als die gesetzlichen Verzugszinsen vereinbaren?

Ja, vertraglich können höhere Verzugszinsen vereinbart werden, solange sie nicht sittenwidrig sind. Die gesetzlichen Sätze sind ein Mindestsatz. Der Rechner erlaubt, einen abweichenden Basiszins oder Punktesatz einzugeben.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Ab dem Tag des Verzugseintritts. Vorher fällige, aber noch nicht angemahnte Forderungen lösen noch keine Verzugszinsen aus. In Mahnung, Mahnbescheid oder Klage werden die Zinsen ab dem Verzugsdatum geltend gemacht.