Deutschland setzt seit der Rentenreform 2001 (Riester) und 2005 (Rürup) auf eine "Drei-Säulen"-Altersvorsorge: gesetzliche Rente als erste Säule, betriebliche Altersversorgung und staatlich geförderte private Vorsorge (Riester/Rürup) als zweite Säule, und ungeförderte private Vorsorge (Lebensversicherung, ETF-Sparplan, Immobilie) als dritte Säule. Beide staatlich geförderten Produkte zielen darauf ab, die durch die demografische Entwicklung absehbare Rentenlücke der gesetzlichen Rente zu schließen.
2026 ist die staatliche Förderlandschaft in Deutschland deutlich übersichtlicher als 2010: Klassische Riester-Verträge sind aufgrund niedriger Garantiezinsen unattraktiv geworden und werden seit 2022 von keiner großen Versicherung mehr neu angeboten. Die fondsgebundene Riester-Rente und die Rürup-Rente in fondsgebundener Form sind die beiden noch aktiv vertriebenen Produkte. Bei beiden hat sich der Markt auf wenige Anbieter konzentriert: Allianz, R+V, DEVK, Münchener Verein und einige Nischenanbieter wie Sutor, Cosmos Direkt, ERGO.
Die zentrale Frage für jeden Vorsorge-Suchenden lautet: Riester oder Rürup? Die Antwort hängt entscheidend von Beruf, Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab. Dieser Artikel führt durch die Förderlogik, vergleicht die Höchstbeträge, Zulagen, Steuerersparnisse und Auszahlphasen, und zeigt mit konkreten Worked Examples, welches Produkt für welches Profil am besten passt.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit drei Förderkomponenten: direkte Zulagen, Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug, und (für Wohn-Riester) Förderung der selbstgenutzten Immobilie.
| Zulagenart | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 €/Jahr | Mindesteigenbeitrag 4% des Vorjahresbrutto-Einkommens |
| Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 €/Kind/Jahr | Kindergeld-Bezug |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 €/Kind/Jahr | Kindergeld-Bezug |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | Unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss |
| Sockelbeitrag | 60 €/Jahr | Mindestbeitrag unabhängig von Einkommen |
Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Eigenbeitrag (eigene Einzahlung) plus Zulagen mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Brutto-Einkommens erreichen, maximal 2.100 Euro pro Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro müsste also Eigenbeitrag + Zulagen mindestens 2.000 Euro betragen.
Beispiel: Familie mit 2 Kindern (geboren 2010 und 2015), Vater verdient 45.000 € brutto, Mutter ist Hausfrau. Voller Zulagenanspruch: 175 € Grundzulage (Vater) + 175 € (Mutter, mittelbar förderberechtigt) + 600 € Kinderzulagen = 950 €. Mindesteigenbeitrag: 4% von 45.000 € = 1.800 € minus Zulagen 950 € = 850 € Eigenbeitrag. Für 850 € Eigenbeitrag erhält die Familie 950 € Zulagen - eine Förderquote von 112%.
Die Rürup-Rente (offiziell "Basisrente") ist nach dem Vorbild der gesetzlichen Rente konstruiert, aber als private Altersvorsorge. Die Förderung erfolgt ausschließlich über den Sonderausgabenabzug; es gibt keine direkten Zulagen wie bei Riester.
2026 sind Rürup-Beiträge zu 100% als Sonderausgaben absetzbar (seit 2023 sind die Übergangsregelungen abgeschlossen). Die absolute Höchstgrenze beträgt 27.566 Euro für Singles und 55.132 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken werden auf diese Höchstgrenze angerechnet.
Beispiel Selbständiger: Selbständiger Architekt mit zu versteuerndem Einkommen 90.000 €, Spitzensteuersatz 42% plus Soli (effektiv ca. 44%). Maximaler Rürup-Beitrag = 27.566 € (keine GRV-Anrechnung, da Selbständiger). Steuerersparnis pro Jahr: 27.566 × 44% = 12.129 €. Bei laufender Ansparphase über 25 Jahre und 6% angenommener Rendite (fondsgebunden) entsteht ein Endkapital von ca. 1.480.000 €.
| Berufsgruppe | Riester berechtigt | Rürup berechtigt |
|---|---|---|
| Sozialversicherungspflichtiger Angestellter | Ja, unmittelbar | Ja |
| Beamter, Richter, Soldat | Ja, unmittelbar | Ja |
| Geringfügig Beschäftigter (Minijob) | Ja mit Aufstockung zur GRV | Ja |
| Hausfrau/Hausmann | Ja, mittelbar (über Ehepartner) | Ja |
| Selbständiger (nicht GRV-pflichtig) | Nein | Ja, primäre Zielgruppe |
| Selbständiger mit GRV-Pflicht | Ja, unmittelbar | Ja |
| Pflichtversicherter im Versorgungswerk (Arzt, Anwalt) | Nein | Ja |
| Geschäftsführer einer eigenen GmbH | Hängt vom Status ab | Ja |
Wichtig: Riester und Rürup schließen sich nicht gegenseitig aus. Wer in beiden Systemen berechtigt ist (z.B. sozialversicherungspflichtiger Angestellter), kann sowohl Riester als auch Rürup parallel besparen, um Familienzulagen UND zusätzlich hohen Steuervorteil zu nutzen.
Die effektive Rendite einer Riester- oder Rürup-Rente hängt entscheidend von den Vertragskosten ab. Vier wichtige Kostenarten:
Bei einem realistischen Verlauf führen diese Kosten dazu, dass die Bruttorendite des Vertrags um 1,5-2,5 Prozentpunkte über der Nettorendite des Sparers liegt. Ein Fonds-Portfolio, das brutto 6% Rendite erzielt, liefert nach allen Kosten häufig nur 3,5-4,5% an den Sparer aus. Bei einem direkt verwalteten ETF-Sparplan ohne Versicherungsmantel liegen die Gesamtkosten bei 0,1-0,3% pro Jahr - eine Differenz, die über 30 Jahre Ansparphase 40% des Endvermögens ausmachen kann.
Profil 1: Junge Familie, 2 Kinder, mittleres Einkommen
Profil 2: Selbständiger Architekt, ledig, hohes Einkommen
Profil 3: Spitzenverdiener-Angestellter mit Kindern, parallele Strategie
Beide Produkte unterliegen der "nachgelagerten Besteuerung": Die in der Ansparphase steuerlich begünstigten Beiträge führen dazu, dass die monatliche Rente in der Auszahlphase voll oder fast voll steuerpflichtig ist.
Riester-Auszahlphase: 100% der Rente ist mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter zu versteuern. Da Rentner üblicherweise einen niedrigeren Grenzsteuersatz haben (häufig 12-22% statt 32-42% im Erwerbsleben), ist die Steuerlast pro Euro Rente niedriger als die Steuerersparnis pro Euro Einzahlung in der Ansparphase.
Rürup-Auszahlphase: Der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente steigt jahresweise. Wer 2026 in Rente geht, muss 84% der Rente versteuern; wer 2040 in Rente geht, muss 100% versteuern. Die schrittweise Annäherung an 100% folgt dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung.
Die Förderhöhen und Höchstbeträge stammen aus dem Einkommensteuergesetz (§§10a, 79 ff., 22 Nr. 5 EStG) in der Fassung 2026. Zulagenhöhen sind im Altersvorsorgezulagengesetz (AVmG) festgelegt. Die Rürup-Höchstgrenze für 2026 (27.566 € Single) basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung mit Hebesatz 88%, wie im Gesetz vorgesehen.
Renditeannahmen in den Worked Examples basieren auf langfristigen Erwartungswerten der gut diversifizierten Aktienfondsanlage (ca. 6% brutto p.a.) und realistischen Vertragskostenstrukturen führender Anbieter. Steuersätze sind die regulären Grenzsteuersätze 2026; Kirchensteuer 8-9% je Bundesland ggf. zu addieren.
Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen, primär für sozialversicherungspflichtige Angestellte und Beamte. Förderung erfolgt durch direkte Zulagen (Grundzulage 175 Euro, Kinderzulagen 185-300 Euro je Kind) und Steuervorteile bei höheren Einkommen. Rürup-Rente (Basisrente) ist eine steuerlich begünstigte private Altersvorsorge ohne direkte Zulagen, gedacht primär für Selbständige, die keinen Anspruch auf Riester haben. Beiträge bis 27.566 Euro (Single 2026, Verheiratete 55.132 Euro) sind zu 100% als Sonderausgaben absetzbar.
Unmittelbar zulageberechtigt sind: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslosengeld-Bezieher, Eltern in Elternzeit, geringfügig Beschäftigte mit Aufstockungsoption zur Sozialversicherung, Bezieher von Krankengeld. Mittelbar zulageberechtigt sind Ehepartner unmittelbar Zulageberechtigter (sog. Hausfrauenförderung). NICHT förderberechtigt sind Selbständige (ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung), Pflichtversicherte in einem Versorgungswerk (Ärzte, Anwälte, Architekten), Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr und Person. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008) bzw. 300 Euro pro Kind (geboren ab 2008). Der Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige beträgt einmalig 200 Euro. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der Eigenbeitrag plus Zulagen mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbrutto-Einkommens (maximal 2.100 Euro pro Jahr) erreichen. Der Mindesteigenbeitrag (Sockelbetrag) beträgt 60 Euro pro Jahr unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Beiträge zur Rürup-Rente sind ab 2026 zu 100% als Sonderausgaben absetzbar (bis 2022 schrittweise von 88% auf 100% gestiegen). Die absolute Höchstgrenze beträgt 27.566 Euro für Singles und 55.132 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete (Werte 2026, angepasst an Beitragsbemessungsgrenze der Knappschaft). Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken werden auf diese Höchstgrenze angerechnet; nur der verbleibende Spielraum kann für Rürup genutzt werden. Bei Höchstbeiträgen kann ein Spitzenverdiener bis zu 13.500 Euro Steuerersparnis pro Jahr erzielen.
Beide Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Die monatlichen Rentenzahlungen werden mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuert. Bei Riester ist die volle Rente steuerpflichtig (sofern die Beiträge in der Ansparphase mit Zulagen/Steuervorteil gefördert wurden). Bei Rürup gibt es Übergangsregelungen: 2026 sind 84% der Rente steuerpflichtig, ab Renteneintritt 2040 100%. Die nachgelagerte Besteuerung ist meist günstiger als die Vorsteuerersparnis in der Ansparphase, da Rentner in der Regel einen niedrigeren Grenzsteuersatz haben.
Bei Tod vor Rentenbeginn fließt das angesparte Riester-Kapital grundsätzlich an den Ehepartner (sofern er Riester-berechtigt ist) oder die Kinder, ohne dass Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Bei Vererbung an nicht-Riester-berechtigte Personen (z.B. Lebensgefährten, Geschwister) müssen alle erhaltenen Zulagen und ggf. Steuervorteile zurückgezahlt werden (sog. schädliche Verwendung). Bei Rürup-Rente ist eine Vererbung nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder möglich (Restzahlungen während Rentenphase), eine Auszahlung an andere Erben ist ausgeschlossen.
Es gibt vier zertifizierte Riester-Produktkategorien: 1) Klassische Riester-Rentenversicherung (Garantiezins, niedrige Rendite, hohe Sicherheit). 2) Fondsgebundene Riester-Versicherung (Fondsanteil bietet Renditechancen, mit Beitragsgarantie zum Rentenbeginn). 3) Riester-Banksparplan (jetzt fast nicht mehr angeboten, da unattraktiv bei niedrigen Zinsen). 4) Wohnriester / Eigenheimrente (Förderung wird für Tilgung selbstgenutzter Immobilie genutzt). Bei Rürup gibt es Klassische Rürup-Rentenversicherung, Fondsgebundene Rürup-Versicherung, und Rürup-Fondssparpläne ohne Versicherungsmantel.
Riester lohnt sich vor allem für: Familien mit Kindern (durch die Kinderzulagen), Geringverdiener (für die die Zulagen relativ zum Einkommen attraktiv sind), und Spitzenverdiener mit hohem Steuersatz. Weniger attraktiv ist Riester für: Singles mit mittlerem Einkommen ohne Kinder (die nur die 175 Euro Grundzulage erhalten), Personen mit kurzer Restlaufzeit zur Rente (Effekt der Zulagen begrenzt), und Personen, die hohe Renditen erwarten (klassische Riester-Verträge schlagen Inflation oft nicht). Die strukturellen Kosten (Abschluss-, Verwaltungs-, Fondskosten) sind bei vielen Anbietern hoch und reduzieren die effektive Rendite erheblich.