Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: Nettoentgelt und Höhe berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 12 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Das Kurzarbeitergeld beträgt 2026 grundsätzlich 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 %. Fällt das Netto durch Kurzarbeit von 2.000 Euro auf 1.000 Euro (Differenz 1.000 Euro), erhalten Sie 600 Euro ohne Kind bzw. 670 Euro mit Kind Kurzarbeitergeld. Laut Bundesagentur für Arbeit wird das pauschalierte Nettoentgelt herangezogen, nicht das Netto Ihrer Gehaltsabrechnung.

Dieser Kurzarbeitergeld-Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung auf Basis der gesetzlichen Prozentsätze und ersetzt keine Beratung. Die Bundesagentur für Arbeit verwendet amtliche pauschalierte Nettoentgelttabellen, die im Einzelfall abweichen können. Stand: Juni 2026.

Kurzarbeitergeld-Rechner: Höhe sofort berechnen

Mit diesem Kurzarbeitergeld-Rechner ermitteln Sie die ungefähre Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes 2026. Geben Sie Ihr Netto bei voller Arbeit (Soll-Netto), Ihr verbleibendes Netto während der Kurzarbeit (Ist-Netto) und an, ob mindestens ein Kind im Haushalt lebt. Der Rechner berechnet die Nettoentgeltdifferenz und das Kurzarbeitergeld mit dem passenden Satz von 60 oder 67 Prozent.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es gleicht einen Teil des Verdienstausfalls aus, wenn ein Betrieb wegen eines erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und Beschäftigung in Krisenzeiten zu sichern. Der Arbeitgeber beantragt das Kurzarbeitergeld, zahlt es zunächst aus und erhält es von der Agentur für Arbeit erstattet. Voraussetzung ist unter anderem, dass im jeweiligen Monat mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent betroffen ist.

Die Höhe: 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz

Die zentrale Größe ist die Nettoentgeltdifferenz. Sie ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Netto, das ohne Kurzarbeit verdient worden wäre (Soll-Entgelt), und dem pauschalierten Netto, das während der Kurzarbeit tatsächlich erzielt wird (Ist-Entgelt). Auf diese Differenz wird der gesetzliche Leistungssatz angewendet: 60 Prozent für Beschäftigte ohne Kind und 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts. Laut Bundesagentur für Arbeit wird dabei nicht das individuelle Netto der Lohnabrechnung verwendet, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt aus amtlichen Tabellen.

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Ein Arbeitnehmer mit einem Kind verdient bei voller Arbeit ein pauschaliertes Netto von 2.000 Euro. Durch 50 Prozent Kurzarbeit sinkt sein Ist-Entgelt auf ein pauschaliertes Netto von 1.000 Euro.

Ohne Kind läge das Kurzarbeitergeld bei 600 Euro und das Gesamteinkommen bei 1.600 Euro. Der Arbeitnehmer erhält also deutlich mehr als nur den gekürzten Lohn, aber weniger als sein ursprüngliches Vollzeit-Netto.

Beispieltabelle nach Arbeitsausfall 2026

Die folgende Tabelle zeigt das Gesamteinkommen bei verschiedenen Graden des Arbeitsausfalls, ausgehend von einem Soll-Netto von 2.000 Euro (vereinfachte lineare Annahme für das Ist-Netto).

Tabelle 1: Kurzarbeitergeld und Gesamteinkommen bei Soll-Netto 2.000 € (2026)
ArbeitsausfallIst-NettoKUG ohne Kind (60 %)Gesamt ohne KindKUG mit Kind (67 %)
25 %1.500 €300 €1.800 €335 €
50 %1.000 €600 €1.600 €670 €
75 %500 €900 €1.400 €1.005 €
100 % (Kurzarbeit Null)0 €1.200 €1.200 €1.340 €

Die Tabelle verdeutlicht: Je höher der Arbeitsausfall, desto höher das Kurzarbeitergeld, aber desto niedriger das Gesamteinkommen, weil das Kurzarbeitergeld nur 60 bzw. 67 Prozent des Ausfalls ersetzt. Bei Kurzarbeit Null (100 Prozent Ausfall) verbleiben ohne Kind 60 Prozent des Soll-Nettos.

Bezugsdauer: bis zu zwölf Monate

Die gesetzliche Höchstbezugsdauer für konjunkturelles Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich zwölf Monate. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen am gesamten Arbeitsmarkt kann die Bundesregierung diese Dauer per Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängern, wie es etwa während der Pandemie geschah. Wird die Kurzarbeit für mindestens drei zusammenhängende Kalendermonate vollständig unterbrochen, beginnt die maximale Bezugsdauer neu.

Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG. Das bedeutet: Das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz, der auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird. In der Praxis kann das zu einer Steuernachzahlung führen. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (einschließlich Kurzarbeitergeld) bezogen hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Hinzuverdienst während der Kurzarbeit

Ein Nebenjob, der bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt wurde, bleibt anrechnungsfrei und mindert das Kurzarbeitergeld nicht. Ein während der Kurzarbeit neu aufgenommener Nebenjob wird hingegen grundsätzlich auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und reduziert es. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der Aufnahme der Nebentätigkeit relativ zum Beginn der Kurzarbeit.

So wurden diese Zahlen berechnet

Der Rechner wendet die gesetzlichen Leistungssätze von 60 bzw. 67 Prozent nach §105 SGB III auf die eingegebene Nettoentgeltdifferenz an. Diese vereinfachte Berechnung verwendet die von Ihnen eingegebenen Nettobeträge direkt. Die Bundesagentur für Arbeit hingegen ermittelt das pauschalierte Soll- und Ist-Nettoentgelt anhand amtlicher Tabellen, die Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge und Sozialversicherung pauschal abbilden. Das amtliche Ergebnis kann daher von dieser Schätzung abweichen. Die Tabelle nimmt vereinfachend an, dass das Ist-Netto linear mit dem Arbeitsausfall sinkt.

Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

Damit Kurzarbeitergeld gezahlt wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und unvermeidbar ist. Im jeweiligen Kalendermonat muss zudem mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent betroffen sein, sofern keine abweichende gesetzliche Sonderregelung gilt. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen, und die betrieblichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Zudem muss der Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, das fortgesetzt wird.

Antrag und Ablauf der Auszahlung

Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst zeigt der Arbeitgeber den Arbeitsausfall schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit an. Anschließend rechnet er das Kurzarbeitergeld im Rahmen der Entgeltabrechnung ab, zahlt es zusammen mit dem verbliebenen Arbeitsentgelt an die Beschäftigten aus und beantragt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit. Die Auszahlung erfolgt also über den Arbeitgeber, nicht direkt von der Agentur an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss die Berechnung dokumentieren und der Agentur nachweisen. Die Erstattung an den Arbeitgeber erfolgt rückwirkend für den jeweiligen Abrechnungsmonat.

Kurzarbeit und Urlaub, Krankheit, Nebeneinkünfte

Während der Kurzarbeit bleiben die arbeitsrechtlichen Ansprüche grundsätzlich bestehen, einige Besonderheiten sind aber zu beachten. Resturlaub aus dem Vorjahr soll in der Regel vor Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden, um den Arbeitsausfall zu verringern. Wird ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit krank, erhält er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes, sofern der Anspruch fortbesteht. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird das tatsächlich erzielte Ist-Entgelt zugrunde gelegt, sodass schwankende Arbeitszeiten innerhalb des Monats korrekt abgebildet werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

Grundsätzlich 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Fällt das Netto von 2.000 auf 1.000 Euro (Differenz 1.000 Euro), beträgt das Kurzarbeitergeld 600 Euro (ohne Kind) bzw. 670 Euro (mit Kind).

Wie berechnet man das Kurzarbeitergeld?

1) Pauschaliertes Netto für das volle Sollentgelt ermitteln. 2) Pauschaliertes Netto für das Istentgelt während der Kurzarbeit ermitteln. 3) Differenz mit 60 Prozent (ohne Kind) bzw. 67 Prozent (mit Kind) multiplizieren. Die Bundesagentur nutzt pauschalierte Nettoentgelttabellen.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Grundsätzlich bis zu zwölf Monate. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen kann die Bundesregierung per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern. Nach einer Unterbrechung von mindestens drei zusammenhängenden Monaten beginnt die Bezugsdauer neu.

Ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja, es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr besteht Pflicht zur Steuererklärung; eine Nachzahlung ist möglich.

Darf man während der Kurzarbeit dazuverdienen?

Ein vor Beginn der Kurzarbeit bestehender Nebenjob bleibt anrechnungsfrei. Ein während der Kurzarbeit neu aufgenommener Nebenjob wird grundsätzlich angerechnet und mindert das Kurzarbeitergeld. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Aufnahme.

Werden Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit gezahlt?

Ja, das Beschäftigungsverhältnis besteht fort und der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert. Für das tatsächliche Entgelt fallen normale Beiträge an; für das ausgefallene Entgelt trägt der Arbeitgeber pauschale Beiträge. Das Kurzarbeitergeld selbst folgt besonderen Berechnungsregeln.