Direktantwort: Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung liegt 2026 typischerweise bei rund 3,50 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Bei einer 70-m²-Wohnung sind das etwa 245 bis 315 Euro monatlich. Es deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Vermieter können nur die umlagefähigen Betriebskosten (rund 60 bis 75 %) auf Mieter umlegen; Verwaltung und Rücklage bleiben beim Eigentümer.
Mit diesem Hausgeld-Rechner schätzen Sie das monatliche Hausgeld für eine Eigentumswohnung 2026. Geben Sie die Wohnfläche in Quadratmetern, den angenommenen Hausgeld-Satz pro Quadratmeter und den Anteil der Instandhaltungsrücklage ein. Der Rechner berechnet das gesamte monatliche Hausgeld, den geschätzten umlagefähigen Anteil (auf Mieter umlegbar) und den beim Eigentümer verbleibenden Anteil inklusive Rücklage.
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leistet, um die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu decken. Es ist nicht mit der Miete zu verwechseln: Während die Miete an einen Vermieter fließt, ist das Hausgeld eine Umlage, die Eigentümer für die Bewirtschaftung ihrer eigenen Anlage zahlen. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Der Verwalter zieht das Hausgeld monatlich ein und verwaltet die Gemeinschaftskasse.
Das Hausgeld setzt sich aus drei großen Blöcken zusammen, die unterschiedlich behandelt werden, vor allem hinsichtlich der Umlagefähigkeit auf Mieter:
Die Höhe des Hausgeldes wird üblicherweise pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben, damit sie zwischen Wohnungen vergleichbar ist. Die folgende Tabelle zeigt typische monatliche Hausgelder 2026 nach Wohnungsgröße bei einem mittleren Satz von 4 Euro pro Quadratmeter.
| Wohnfläche | Hausgeld gesamt/Monat | davon Rücklage (1,00 €/m²) | Hausgeld pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 50 m² | 200 € | 50 € | 2.400 € |
| 70 m² | 280 € | 70 € | 3.360 € |
| 90 m² | 360 € | 90 € | 4.320 € |
| 120 m² | 480 € | 120 € | 5.760 € |
Der Satz von 4 Euro pro Quadratmeter ist ein mittlerer Richtwert. In Anlagen mit gehobener Ausstattung (Aufzug, Tiefgarage, Schwimmbad, Concierge) kann das Hausgeld 5 bis 7 Euro pro Quadratmeter erreichen, in einfachen Anlagen ohne besondere Gemeinschaftseinrichtungen liegt es teils unter 3 Euro pro Quadratmeter.
Die Instandhaltungsrücklage (seit der WEG-Reform offiziell Erhaltungsrücklage) ist ein zentraler Bestandteil des Hausgeldes. Sie dient der Ansammlung von Mitteln für größere Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie Dachsanierung, Fassade, Heizungserneuerung oder Aufzugsmodernisierung. Eine angemessene Rücklage liegt häufig bei 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, je nach Alter und Zustand des Gebäudes. Eine zu niedrige Rücklage führt im Reparaturfall zu hohen Sonderumlagen; eine solide gefüllte Rücklage ist daher ein wichtiges Qualitätsmerkmal beim Kauf einer Eigentumswohnung. Käufer sollten vor dem Kauf die Höhe der vorhandenen Rücklage und die Protokolle der Eigentümerversammlungen prüfen.
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, kann nur die umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen. Nicht umlagefähig sind insbesondere die Verwaltervergütung und die Instandhaltungsrücklage. In der Praxis sind je nach Anlage rund 60 bis 75 Prozent des Hausgeldes umlagefähig. Bei einem Hausgeld von 280 Euro für eine 70-Quadratmeter-Wohnung verbleiben dem Eigentümer also typischerweise rund 70 bis 110 Euro pro Monat als nicht umlagefähiger Eigenanteil. Diese Differenz ist für die Renditeberechnung einer vermieteten Eigentumswohnung wichtig.
Die Höhe des Hausgeldes ergibt sich aus dem jährlichen Wirtschaftsplan, den der Verwalter aufstellt und die Eigentümerversammlung beschließt. Der Wirtschaftsplan schätzt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und verteilt sie nach Miteigentumsanteilen oder dem in der Teilungserklärung vereinbarten Schlüssel. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter eine Jahresabrechnung, aus der sich für jeden Eigentümer eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergeben kann. Die Eigentümerversammlung beschließt über die Abrechnung und entlastet den Verwalter.
Der Rechner multipliziert die eingegebene Wohnfläche mit dem Hausgeld-Satz pro Quadratmeter, um das monatliche Gesamthausgeld zu ermitteln. Der Rücklagenanteil ergibt sich aus Wohnfläche mal eingegebenem Rücklagensatz. Der umlagefähige Anteil wird vereinfacht mit rund 65 Prozent des Hausgeldes abzüglich Rücklage geschätzt; der verbleibende Teil inklusive Rücklage ist der Eigenanteil des Eigentümers. Diese Schätzung dient der Orientierung; maßgeblich sind stets der konkrete Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft.
Reicht die Instandhaltungsrücklage für eine notwendige größere Maßnahme nicht aus, kann die Eigentümerversammlung eine Sonderumlage beschließen. Dabei zahlen alle Eigentümer zusätzlich zum laufenden Hausgeld einen einmaligen Betrag, der nach Miteigentumsanteilen verteilt wird. Sonderumlagen können bei umfangreichen Sanierungen, etwa einer Dach- oder Fassadenerneuerung oder dem Austausch der Heizungsanlage, schnell mehrere tausend Euro pro Wohnung betragen. Käufer einer Eigentumswohnung sollten vor dem Kauf prüfen, ob in absehbarer Zeit größere Maßnahmen anstehen und ob die Rücklage ausreichend gefüllt ist, um teure Sonderumlagen zu vermeiden.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung tritt der Erwerber in die laufenden Hausgeldzahlungen ein. Die bereits angesparte Instandhaltungsrücklage geht anteilig auf den Käufer über und wird in der Regel nicht gesondert vergütet, da sie der Gemeinschaft und nicht dem einzelnen Eigentümer gehört; ihr Wert sollte aber bei der Kaufpreisbeurteilung berücksichtigt werden. Offene Hausgeldschulden des Verkäufers können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Käufer übergehen, weshalb eine sorgfältige Prüfung der Hausgeldabrechnungen und der Eigentümerprotokolle vor dem Kauf wichtig ist. Der Verwalter erteilt auf Anfrage Auskunft über etwaige Rückstände.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird von einem Verwalter geführt, der den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung erstellt, das Hausgeld einzieht und die laufende Verwaltung übernimmt. Einmal jährlich findet die Eigentümerversammlung statt, in der über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, anstehende Maßnahmen und die Höhe der Rücklagenzuführung beschlossen wird. Jeder Eigentümer hat ein Stimmrecht und kann Anträge einbringen. Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst und sind für alle Eigentümer bindend. Wer mit einem Beschluss nicht einverstanden ist, kann ihn innerhalb eines Monats gerichtlich anfechten. Eine aktive Beteiligung an der Eigentümerversammlung ist daher im eigenen Interesse jedes Eigentümers.
Der monatliche Betrag, den Wohnungseigentümer an die WEG zahlen, um die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums zu decken: Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage. Es wird nach Miteigentumsanteilen umgelegt und vom Verwalter eingezogen. Es ist keine Miete, sondern eine Eigentümerumlage.
Typischerweise 3,50 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, bei einer 70-m²-Wohnung also etwa 245 bis 315 Euro. In Anlagen mit Aufzug, Tiefgarage oder Schwimmbad höher, in einfachen Anlagen niedriger. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Instandhaltungsrücklage.
Umlagefähige Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Aufzug, Gebäudeversicherung), nicht umlagefähige Kosten (Verwaltung, Konto, Rechtsberatung der WEG) und die Instandhaltungsrücklage. Vermieter können nur die Betriebskosten auf Mieter umlegen.
Ein Sparbetrag der WEG für größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Heizung, Aufzug). Sie ist Teil des Hausgeldes und liegt häufig bei 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, abhängig von Alter und Zustand des Gebäudes.
Nur die umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, also etwa Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind Verwaltung und Rücklage. In der Praxis sind rund 60 bis 75 Prozent umlagefähig.
Die Höhe ergibt sich aus dem jährlichen Wirtschaftsplan, den der Verwalter aufstellt und die Eigentümerversammlung beschließt. Die Verteilung erfolgt nach Miteigentumsanteilen. Nach Jahresende folgt eine Jahresabrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben.