Sparerpauschbetrag
Rechtsgrundlage: EStG § 20 Abs. 9
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge.
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne). Er beträgt 1.000 € pro Person (Alleinveranlagung) bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Auf darüber hinausgehende Erträge fällt Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer an.