Sparerpauschbetrag

Rechtsgrundlage: EStG § 20 Abs. 9

Steuerfreibetrag für Kapitalerträge.

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne). Er beträgt 1.000 € pro Person (Alleinveranlagung) bzw. 2.000 € bei Zusammen­veranlagung. Auf darüber hinaus­gehende Erträge fällt Abgeltungs­steuer von 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer an.