Grunderwerbsteuer

Rechtsgrundlage: GrEStG

Steuer auf den Kauf von Grundstücken und Immobilien.

Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten erhoben. Der Steuersatz wird seit 2007 von den Bundesländern festgelegt und schwankt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen). Sie ist innerhalb von vier Wochen nach Notarvertrag fällig.