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Aktualisiert am 2026-05-21 · Autor: Mustafa Bilgic · Stand 2026

Altersvorsorge-Rechner 2026 - Rentenlücke schließen mit Riester, Rürup, bAV

Schätzen Sie Ihre gesetzliche Rente 2026 nach § 64 SGB VI, identifizieren Sie die Rentenlücke und planen Sie Riester (Grundzulage 175 € + 300 €/Kind), Rürup (Sonderausgabenabzug bis 29.344 €), bAV-Entgeltumwandlung (steuer-/SV-frei bis 3.864 €/Jahr) sowie ergänzende ETF-Sparpläne. Plus Schweizer Drei-Säulen-Modell: AHV 8,7 %, BVG 2. Säule, 3a/3b Vorsorge. Aktueller Rentenwert 2026: 39,32 € pro EP (West/Ost angeglichen).

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Modellrechnung und ersetzt keine verbindliche Versicherungs-, Anlage- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Deutsche Rentenversicherung, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) und Steuerberater (§ 3 StBerG). Stand: 2026-05-21. Quellen: DRV, BMAS, BMF, BaFin, ahv-iv.ch (Schweiz), gesetze-im-internet.de.

Altersvorsorge-Rechner 2026 (Rentenlücke)

Schätzung. Holen Sie Ihre persönliche Renteninformation bei der DRV (ab 27 Jahre alle 3 Jahre automatisch) bzw. fordern Sie eine Rentenauskunft ab 55 an.

Drei Säulen der deutschen Altersvorsorge 2026

Das deutsche Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen. Die 1. Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung (DRV), getragen vom Umlageverfahren (Beitragszahler heute finanzieren Rentner heute). Beitrag 2026: 18,6 % (paritätisch je 9,3 % AN/AG) bis zur Beitragsbemessungsgrenze 96.600 € West / 95.400 € Ost. Rentenformel nach § 64 SGB VI: Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktuellem Rentenwert (39,32 €).

Die 2. Säule ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). 2026 sind 3.864 € (4 % BBG West) sozialversicherungs- und steuerfrei. Pflicht zum Arbeitgeber-Zuschuss von 15 % bei Sozialversicherungsersparnis. Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage.

Die 3. Säule ist die private Altersvorsorge: Riester (staatlich gefördert, § 10a EStG, 175 € + 300 €/Kind Zulagen), Rürup/Basisrente (für Selbstständige, Sonderausgabenabzug bis 29.344 €), klassische und fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne und vermögensverwaltende Bausparverträge. Flexibilität vs. staatliche Förderung ist die zentrale Abwägung.

Gesetzliche Rente: Werte 2026

Parameter2026Veränderung zu 2025
Aktueller Rentenwert39,32 € pro EP0 % (Aussetzung 2025) / Erhöhung Mitte 2026 erwartet
Durchschnittsverdienst (1 EP)45.358 €/Jahr+1,3 % gg. 2025
Beitragssatz18,6 %unverändert
BBG West96.600 €/Jahr (8.050 €/Monat)+1,4 %
BBG Ost95.400 €/Jahr (7.950 €/Monat)+1,7 %
Grundrente max.84,15 €/Monat Zuschlag+2,5 %
Regelaltersgrenze Jg. 196265 J. 11 M.+1 Monat
Regelaltersgrenze ab Jg. 196467 J. 0 M.final

Riester-Förderung 2026 detailliert

FörderungBetrag 2026Rechtsgrundlage
Grundzulage175 € pro Jahr§ 84 EStG
Kinderzulage (geb. ab 2008)300 € pro Jahr und Kind§ 85 EStG
Kinderzulage (geb. vor 2008)185 € pro Jahr und Kind§ 85 EStG
Berufseinsteiger-Bonuseinmalig 200 € (unter 25)§ 84 Satz 2 EStG
Mindesteigenbeitrag4 % des Brutto-Vorjahres, min. 60 €§ 86 EStG
Höchstbeitrag inkl. Zulagen2.100 € jährlich§ 10a EStG
Sonderausgabenabzug zusätzlichGünstigerprüfung Finanzamt§ 10a EStG

Wohn-Riester ermöglicht Riester-Förderung für Bau, Kauf, Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums (§ 92a EStG). Auszahlung als nachgelagerte Besteuerung 2026 zu 84 %.

Rürup-Rente (Basisrente) 2026

Rürup-Beiträge sind 2026 zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Höchstbetrag: 29.344 € (58.688 € Ehepaar), entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Bei Selbstständigen mit hohem Einkommen und Spitzensteuersatz 42-45 % ist die Steuerersparnis erheblich (z.B. 12.000 € Beitrag × 42 % = 5.040 € Steuerersparnis).

Wichtige Eigenschaften: Auszahlung nur als lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung. Nicht vererbbar (nur als optionaler Hinterbliebenenschutz). Pfändungssicher in der Ansparphase. Auszahlung im Alter zu 84 % steuerpflichtig (für Renteneintritt 2026; steigt bis 100 % im Jahr 2058).

Beispielrechnungen 2026

Beispiel 1: 35-jähriger Akademiker, 4.500 € brutto/Monat, plant 67 Jahre Renteneintritt. 32 Beitragsjahre × 1,2 EP = 38,4 EP. Erwartete Bruttorente: 38,4 × 39,32 = 1.510 €. Nettobedarf 80 % vom heutigen Netto 2.700 € = 2.160 €. Lücke: 650 €/Monat. Kapitalbedarf bei 25 Jahren: ca. 195.000 €.
Beispiel 2: Selbstständiger, 45 J., 80.000 € Gewinn/Jahr. Keine gesetzliche RV-Pflicht. Empfehlung: Rürup-Vertrag 12.000 €/Jahr (Steuerersparnis bei 42 % = 5.040 € Förderung). Plus ETF-Sparplan 500 €/Monat. Ergibt mit 67 ca. 1.800 € Rürup + 250.000 € ETF-Kapital.
Beispiel 3: Familie mit 2 Kindern (geb. 2010, 2015), Mutter 50 % teilzeit. Riester optimal: 175 € + 600 € Kinderzulagen + Steuerabzug = ca. 1.000 € jährlicher Vorteil. Mindesteigenbeitrag bei 40.000 € Vorjahresbrutto: 4 % = 1.600 € minus Zulagen 775 € = 825 € Nettobeitrag.
Beispiel 4: Junger Arbeitnehmer, 28 J., 3.500 € brutto, bAV-Angebot mit AG-Zuschuss. Entgeltumwandlung 250 €/Monat (3.000 €/Jahr) ist 2026 voll SV-/steuerfrei (4 % BBG = 3.864 €). AG-Zuschuss 15 % = 37,50 €/Monat. Mit 67 ca. 78.000 € Anwartschaft (4 % Verzinsung).

5-7 häufige Fehler bei der Altersvorsorgeplanung

  1. Nichts tun. Etwa 30 % der Deutschen haben keine private Altersvorsorge (DIW 2025). Die gesetzliche Rente allein reicht nur für Geringverdiener.
  2. Riester ohne Kinder abschließen. Riester rechnet sich vor allem bei Familien mit Kindern. Für kinderlose Geringverdiener oft besser ETF-Sparplan.
  3. Kapital-Lebensversicherung als „Sparvertrag“ missverstehen. Klassische Kapital-LV hat seit 2024 nur 0,25 % Höchstrechnungszins. Rendite oft <2 %. ETF-Sparplan 5-7 % avg.
  4. bAV nicht beim Arbeitgeber erfragen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Entgeltumwandlung anzubieten (§ 1a BetrAVG). Mit 15 % AG-Zuschuss oft das beste Vehikel.
  5. Falscher Inflations-Ansatz. 2 %/Jahr Inflation halbiert die Kaufkraft in 35 Jahren. Vorsorge muss real (inflationsbereinigt) gerechnet werden.
  6. Klumpenrisiko Immobilie. Selbstgenutzte Immobilie ist gut, aber 80 % des Vermögens darin gebunden = Risiko. Diversifikation in ETF, Bargeld, RV.
  7. Versicherungsmakler statt Honorarberater. Makler erhalten Provisionen (5-8 % der Beitragssumme bei LV). Honorarberater (§ 34h GewO) berechnen Stundensatz und beraten produktunabhängig.

DE/AT/CH-Vergleich Altersvorsorge 2026

Land1. Säule (gesetzlich)2. Säule (bAV)3. Säule (privat)
DeutschlandDRV 18,6 %, Rentenwert 39,32 €bAV § 1a BetrAVG, freiwilligRiester (175 € + 300 €/Kind), Rürup (29.344 € abzugsfähig)
ÖsterreichPV 22,8 %, Pension nach 40 J. ca. 80 %Abfertigung Neu (1,53 %), PensionskassePrämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
SchweizAHV 8,7 % paritätisch, max. 2.450 CHFBVG verpflichtend ab 22.680 CHF LohnSäule 3a (max. 7.258 CHF Angestellte, 36.288 CHF Selbstständige)

Die Schweiz hat ein deutlich höheres Gesamtersatzniveau, da BVG (2. Säule) verpflichtend mit Arbeitgeber-Mindestanteil. Österreich hat die höchste gesetzliche Rentenformel (Durchrechnungszeitraum lebenslang, anders als bei DE 1957-Generation).

ETF-Sparplan als 3. Säule - rendite-stärker als klassische Lebensversicherung

Ein ETF-Sparplan (Exchange Traded Fund) ist die kosteneffizienteste Form der eigenständigen Altersvorsorge. Beispiel MSCI World (ca. 1.500 Unternehmen, 23 Industrieländer): historische Rendite 1990-2025 ca. 7,8 % p.a. inkl. Dividenden, Total Expense Ratio (TER) der günstigsten ETFs 0,12-0,20 % jährlich. Im Vergleich: klassische Kapital-Lebensversicherung 2024 nur 0,25 % Höchstrechnungszins, real meist 1-2 % Gesamtverzinsung.

Zinseszinseffekt im Beispiel: 100 €/Monat ETF-Sparplan ab 25. Lebensjahr, 7 % avg. Rendite, 42 Jahre bis 67: 314.000 € Endkapital. Ab 35 begonnen mit gleicher Sparrate: 169.000 €. Ab 45: 81.000 €. Wer 10 Jahre länger spart, verdreifacht das Endkapital - daher: früh anfangen.

Steuerlich: Auf Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne 25 % Abgeltungsteuer + Soli + KiSt = ca. 26,4 %. Vorabpauschale (Investmentsteuerreform 2018) verteilt die Steuerlast auf den Sparzeitraum. Sparerpauschbetrag 1.000 €/Person, 2.000 €/Ehepaar - Freistellungsauftrag bei Bank/Broker einreichen.

Frühe vs. späte Vorsorge - was kostet Aufschub wirklich?

BeginnSparrate/MonatEndkapital mit 67 (7 % p.a.)Eingezahlt gesamt
25 J. (42 J. Spardauer)100 €314.000 €50.400 €
30 J. (37 J.)100 €219.000 €44.400 €
35 J. (32 J.)100 €152.000 €38.400 €
40 J. (27 J.)100 €104.000 €32.400 €
45 J. (22 J.)100 €69.000 €26.400 €
50 J. (17 J.)100 €44.000 €20.400 €
55 J. (12 J.)100 €25.000 €14.400 €

Der Spaltenvergleich zeigt deutlich: Zeit ist der wichtigste Faktor. Wer mit 25 startet, hat mit 100 € Sparrate sechsmal so viel Endkapital wie der 50-jährige Aufschieber. Daher die Faustregel: lieber mit 50 € früh als mit 300 € spät.

Schweizer Drei-Säulen-Modell im Detail 2026

Die Schweiz hat das wohl ausgewogenste Drei-Säulen-System. 1. Säule AHV/IV/EO: Beitrag 10,6 % paritätisch (5,3 % AN/AG je) plus 1,4 % IV (0,7 % je) und 0,5 % EO (0,25 % je). Maximalrente 2.450 CHF/Monat nach 44 Beitragsjahren. Sicherung Existenzminimum.

2. Säule BVG (berufliche Vorsorge): obligatorisch ab 22.680 CHF Jahreslohn (Eintrittsschwelle 2026). Beiträge altersabhängig: 25-34 J. 7 %, 35-44 J. 10 %, 45-54 J. 15 %, 55-65 J. 18 % vom koordinierten Lohn (Lohn minus 26.460 CHF Koordinationsabzug). AN+AG mindestens paritätisch. Auszahlung als Rente oder Kapital.

3. Säule 3a (gebundene Vorsorge): steuerlich absetzbar, max. 7.258 CHF jährlich für Angestellte mit Pensionskasse, max. 36.288 CHF (20 % des AHV-Einkommens, max. 36.288 CHF) für Selbstständige ohne PK. Auszahlung nur bei Pensionierung, Eigenheimkauf, Auswanderung oder Selbstständigkeit. Steuerprivilegierte Auszahlung getrennt vom übrigen Einkommen.

3b Säule: freie Vorsorge ohne Steuervorteil, dafür flexibel jederzeit verfügbar.

Häufige Fragen zur Altersvorsorge 2026

Drei Säulen?

1. Gesetzliche RV, 2. Betriebliche AV, 3. Private AV (Riester/Rürup/ETF).

Rentenlücke?

Differenz zwischen erwarteter Rente und Nettobedarf (70-80 % des letzten Nettos). Typisch 500-1.000 €/Monat.

Riester-Zulagen?

175 € Grundzulage + 300 € pro Kind (geb. ab 2008) bzw. 185 € (vor 2008).

Rürup-Höchstbetrag 2026?

29.344 € abzugsfähig (Single), 58.688 € (Ehepaar).

bAV SV-/Steuerfrei?

4 % BBG West = 3.864 € jährlich 2026 (§ 3 Nr. 63 EStG).

Renteneintritt 2026?

Jg. 1962: 65+11. Ab Jg. 1964: 67. Vorzeitig ab 63 mit Abschlägen.

Aktueller Rentenwert 2026?

39,32 € pro EP. Schätzung ab 1.7.2026: 40,5-41,0 €.

Schweiz AHV-Max?

2.450 CHF/Monat Einzelrente 2026 nach 44 Beitragsjahren.

Säule 3a Schweiz?

7.258 CHF/Jahr Angestellte, 36.288 CHF Selbstständige (max. 20 % AHV-Einkommen).

Wann mit AV beginnen?

Je früher, desto besser. Zinseszinseffekt: 100 €/Monat ab 25 J. = 200.000 €+ bei 67. Ab 45 nur noch 60.000 €.

Renteneintritt 2026 - Regel, vorzeitig, hinausgeschoben

Die Regelaltersgrenze wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. 2026 gilt: Geburtsjahrgang 1962 → 65 J. 11 M., Jg. 1963 → 66 J., ab Jg. 1964 → 67 J. Die Bundesregierung diskutiert seit 2024 über weitere Anpassung an die Lebenserwartung (sog. „Rente mit 68 oder 69“), aktuell nicht beschlossen.

Der vorzeitige Renteneintritt nach § 36 SGB VI ist ab 63 Jahren möglich, sofern 35 Pflichtbeitragsjahre erfüllt sind. Pro Monat vor Regelalter Abschlag 0,3 % (4 Jahre = 14,4 %), lebenslang. Beispiel: Statt 1.500 € Bruttorente nur 1.284 €. Über 30 Jahre kumuliert: 78.000 € Rentenminderung.

Eine besondere Variante ist die Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI: bei 45 Beitragsjahren (inkl. Kindererziehung) Eintritt ohne Abschläge ab 63 für Jg. vor 1953, ansteigend bis 65 ab Jg. 1964. Damit ist die „Rente mit 63 ohne Abschläge“ faktisch eine „Rente mit 65“ für die meisten heute 55-Jährigen.

Hinausschieben der Rente bringt Zuschläge: pro Monat Aufschub 0,5 % mehr Rente (= 6 % pro Jahr). Maximal 2 Jahre Aufschub mit Zuschlag möglich. Plus Zusatzentgeltpunkte aus weiterer Beschäftigung. Bei 2 Jahren Aufschub: 12 % höhere Rente lebenslang plus zusätzliche EP.

Steuern in der Rente 2026 - was bleibt netto?

Seit 2005 unterliegen Renten der nachgelagerten Besteuerung (Alterseinkünftegesetz, § 22 EStG). Bei Renteneintritt 2026 sind 84 % der Bruttorente steuerpflichtig (Rentenfreibetrag: 16 % bleibt dauerhaft steuerfrei). Bis 2058 steigt der steuerpflichtige Anteil auf 100 %. Der einmal festgesetzte Rentenfreibetrag bleibt in absoluten Euro festgeschrieben (keine Anpassung bei Rentenerhöhungen).

Beispiel: 1.800 € Bruttorente/Monat = 21.600 €/Jahr. Davon 84 % = 18.144 € steuerpflichtig. Werbungskostenpauschbetrag 102 €, Sonderausgabenpauschale 36 €, ggf. KV/PV-Beiträge auf Rente abziehen (ca. 11,2 %). Bleibt ein zvE von ca. 15.300 €. Über Grundfreibetrag 12.096 €: zu versteuern ca. 3.200 € → 14-15 % Eingangssteuersatz = ca. 460 € jährliche Einkommensteuer. Effektive Steuerlast: 2,1 %.

Krankenversicherung der Rentner (KVdR): 14,6 % + Zusatzbeitrag aus der Rente paritätisch (DRV trägt 7,3 % + ½ Zusatz). AN-Anteil von 1.800 € Rente: ca. 165 € KV + 30 € PV = 195 €. Netto ca. 1.150 € (mit Steuer abgezogen) bei mittlerer Steuerklasse.

Quellen 2026

Häufige Mythen rund um die Altersvorsorge 2026

Mythos 1: „Die gesetzliche Rente reicht aus.“ Falsch für die meisten. Das Standard-Rentenniveau liegt bei 48,1 % des letzten Bruttogehalts (DRV 2025). Bei einem Brutto-Endgehalt von 50.000 € entspricht das ca. 2.000 € Bruttorente - nach Steuern und KV/PV-Abzug bleiben ca. 1.500 €. Der typische Bedarf liegt aber bei 2.500-2.700 € netto/Monat im Alter. Lücke: 1.000-1.200 €.

Mythos 2: „Mit Immobilie braucht es keine weitere Vorsorge.“ Teilweise. Eine selbstgenutzte Immobilie spart Miete (~600-1.500 €/Monat im Alter), aber generiert kein laufendes Einkommen. Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungen kosten 1-2 % des Werts jährlich. Reine Immobilien-Strategie hat ein Klumpenrisiko und verfehlt die Liquiditätsbedarfsdeckung.

Mythos 3: „Lebensversicherung ist die sichere Altersvorsorge.“ Veraltet. Höchstrechnungszins seit 2024 nur 0,25 %, real meist 1-2 % Gesamtverzinsung nach Kosten. ETF-Sparplan rendite-stärker (historisch 7 % p.a.) und flexibler. Lebensversicherung lohnt nur noch für Risikoschutz (Risikolebensversicherung) oder als Altvertrag (vor 2005, Steuerbefreiung Auszahlung).

Mythos 4: „Riester ist tot.“ Übertrieben. Für Familien mit Kindern (300 € Kinderzulage/Jahr) und Hochverdiener (Sonderausgabenabzug) lohnt Riester immer noch. Probleme: schlechte Renditen klassischer Riester-Renten (oft <2 %), starre Auszahlung als Rente (12 % Einmal-Kapital). Riester-Fondssparpläne (DWS TopRente, Union UniProfiRente) mit ETF-Anteil deutlich besser.

Mythos 5: „Selbstständige sind nicht versorgungspflichtig.“ Falsch je nach Beruf. Künstler und Publizisten sind via KSK (Künstlersozialkasse) pflichtversichert. Handwerker mit Eintragung in der Handwerksrolle nach 18 Jahren. Lehrer und Erzieher ohne sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Pflicht zur Berufsverbandsvorsorge bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern.

Auszahlungsphase im Alter - Verrentung vs. Kapital

Bei vielen Vorsorgeprodukten haben Sie im Alter die Wahl: lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung. Die Entscheidung hat erhebliche steuerliche und finanzielle Konsequenzen.

Lebenslange Rente (Verrentung): garantiertes Einkommen bis Lebensende, schützt vor Langlebigkeitsrisiko. Aber: niedrige Rentenfaktoren (typisch 3,0-3,5 % der Verrentungssumme pro Jahr), keine Vererbung (außer Hinterbliebenenoption), inflationsbedingt sinkende Kaufkraft. Steuer: Ertragsanteil je nach Alter bei Beginn (z.B. 67 J. = 17 %, 70 J. = 15 % steuerpflichtig).

Kapitalauszahlung: volle Flexibilität, kann investiert oder verbraucht werden, vererbbar. Aber: höhere Steuerlast (Halbeinkünfteverfahren bei Lebensversicherungs-Altverträgen, 25 % Abgeltungsteuer bei ETFs, voller Tarif bei bAV). Bei klassischen Lebensversicherungen abgeschlossen vor 2005 und 12+ Jahre Laufzeit: steuerfrei (Altvertrags-Bestandsschutz).

Faustregel: Wer kerngesund mit Familie ist, profitiert oft mehr von Kapitalauszahlung + Privatinvestition. Wer alleinstehend und vorsichtig: Verrentung sicherer. Bei Rürup ist die Wahl entzogen - nur Verrentung.

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Autor: Mustafa Bilgic, Einzelunternehmer, Malazgirt No: 225, 02000 Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Versicherungs- oder Anlageberatung. Kontakt: [email protected].